Steuererklärung, Selbstständige

Steuererklärung 2025: Selbstständige müssen bis 31. Juli handeln

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 01:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Abgabefrist für Steuererklärung 2025 endet im Juli. Geplante Rentenpflicht für Neugründungen und Steuerpaket ab 2027 bringen Änderungen.

Selbstständige 2026/2027: Neue Steuer- und Rentenregeln im Überblick
Steuererklärung - Ein moderner Schreibtisch mit einem Laptop, Finanzdokumenten und einem Taschenrechner, der steuerliche Planung für Freelancer symbolisiert. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 näher rückt, planen die Bundesregierung und Gerichte neue Regeln für Altersvorsorge und Steuerentlastung.

Abgabefristen: Bis 31. Juli Zeit

Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Eine Abgabepflicht besteht unter anderem bei zusätzlichen Einkünften über 410 Euro, bestimmten Steuerklassenkombinationen oder dem Bezug von Lohnersatzleistungen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.

Bei Verspätung drohen Zuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuerschuld. Experten raten zur Prüfung einer freiwilligen Abgabe – besonders bei hohen Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Handwerkerleistungen. Für freiwillige Erklärungen gilt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren, die Erklärung für 2025 kann also bis Ende 2029 eingereicht werden.

Rentenpflicht für Neugründungen geplant

Eine Rentenkommission empfiehlt die verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung für alle neu gegründeten Selbstständigen. Die Regelung könnte frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ausgenommen bleiben Selbstständige, die bereits einem berufsständischen Versorgungswerk angehören.

Für die rund 3,6 Millionen bereits bestehenden Selbstständigen ist ein Wahlrecht vorgesehen. Der geplante Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent des Einkommens. Gründer sollen in den ersten drei Jahren ermäßigte Beiträge von monatlich rund 367,82 Euro zahlen. Wirtschaftsexperten warnen vor möglichen Belastungen, die bestehende Geschäftsmodelle gefährden könnten. Gleichzeitig fordern sie Bürokratieabbau, etwa durch besseren Datenaustausch zwischen Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern.

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Steuerpaket 2027: Entlastung und Gegenfinanzierung

Ab 2027 plant die Bundesregierung ein Steuerpaket mit einem Entlastungsvolumen von jährlich rund 10 Milliarden Euro. Der Grundfreibetrag soll schrittweise auf bis zu 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Kindergeld soll auf 272 Euro und der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro erhöht werden.

Zur Gegenfinanzierung sind höhere Steuersätze für Spitzenverdiener vorgesehen. Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein neuer Satz von 47 Prozent. Für Selbstständige relevant: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro). Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.

Aktuelle Rechtsprechung und neue Regelungen

Im Bereich der betrieblichen Ausgaben und privaten Absetzungen haben sich für 2026 weitere Details konkretisiert:

Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Bundesfinanzhof präzisierte die Gewinngrenze von 200.000 Euro für den Investitionsabzugsbetrag – außerbilanzielle Korrekturen sind einzubeziehen. Das Finanzgericht Münster betonte: Für den Vorsteuerabzug ist eine präzise Leistungsbeschreibung in Rechnungen nötig.

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Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen mit steigenden Kosten rechnen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2027 auf 5,0 Prozent (2026: 4,9 Prozent). Und: Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz melden Verkaufsplattformen Nutzer ab 30 Transaktionen oder 2.000 Euro Jahresumsatz ans Finanzamt.

Digitale Helfer erleichtern die Steuererklärung. Die Software WISO Steuer 2026 bietet etwa einen KI-Assistenten für steuerrechtliche Fragen. Entscheidend bleibt die korrekte Einstufung als gewerblich oder privat – etwa beim Verkauf über Online-Marktplätze. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr.

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