Steuererklärung 2025: Frist endet 31. Juli, 11,5 Mio. nutzen neue Ein-Klick-Lösung
05.07.2026 - 20:42:46 | boerse-global.de
Zum 1. Juli 2026 sind zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Besonders Landwirte und Rentner müssen sich auf veränderte Regelungen einstellen.
Landwirtschaft: Systemwechsel beim Verkauf von Anlagegütern
Für pauschalierende Landwirte gelten seit dem 1. Juli verschärfte Bedingungen beim Verkauf von betrieblichem Anlagevermögen. Betroffen sind Wirtschaftsgüter wie Traktoren oder Photovoltaikanlagen.
Bei deren Veräußerung muss nun die Regelbesteuerung von 19 Prozent angewandt werden. Das bedeutet für viele Betriebe eine Abkehr von den bisherigen Pauschalsätzen in diesem Bereich.
Parallel dazu laufen im Juli weitere administrative Pflichten. Bis zur Monatsmitte müssen Landwirte die Mitteilung an die TAM-Datenbank über Nutzungsart und Tierbestand des ersten Halbjahres einreichen. Hintergrund sind die Maßnahmen zur Antibiotikaminimierung. Zudem hat im Juli eine neue Jagdzeit für Wölfe begonnen – befristet bis Ende Oktober.
Rentenerhöhung führt zu erweiterter Steuerpflicht
Die Rentenanpassung von 4,24 Prozent zum 1. Juli hat direkte Auswirkungen auf die Steuerpflicht vieler Senioren. Durch die Anhebung der Bezüge überschreiten zahlreiche Rentner erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag.
Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Damit rücken Personengruppen in den Fokus der Finanzbehörden, die bisher keine Steuererklärung abgeben mussten.
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Fristen und digitale Verfahren für das Steuerjahr 2025
Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für 2025 abgeben müssen, endet die reguläre Frist am 31. Juli 2026. Wer den Termin verpasst, dem drohen Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.
Eine Verlängerung bis zum 1. März 2027 ist möglich – allerdings nur mit Steuerberater. Bei freiwilligen Veranlagungen bleibt hingegen ein Zeitraum von bis zu vier Jahren für die Einreichung.
Seit dem 1. Juli gibt es zudem die „Ein-Klick-Steuererklärung“. Das Verfahren richtet sich zunächst an rund 11,5 Millionen Personen, darunter ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Das System nutzt bereits vorhandene Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbezugsmitteilungen.
Experten warnen jedoch: Bei diesem automatisierten Verfahren besteht das Risiko, dass individuelle Abzugsposten wie Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht ohne manuelle Ergänzung berücksichtigt werden.
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Eckpunkte der geplanten Steuerreform ab 2027
Über die aktuellen Fristen hinaus hat der Koalitionsausschuss Anfang Juli die Weichen für eine umfassende Einkommensteuerreform gestellt. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das geplante Entlastungsvolumen liegt bei rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Die volle Wirkung wird für 2028 angestrebt.
Die wesentlichen Bestandteile der Reform:
- Schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.900 Euro bis 2028
- Erhöhung des Kindergeldes auf monatlich 272 Euro
- Anpassungen beim Spitzensteuersatz – künftig ab 70.600 Euro Einkommen
- Verschärfung der Reichensteuer auf 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Kritik kommt unter anderem vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln und dem DIW. Die Experten bemängeln, dass die Reform lediglich die kalte Progression ausgleiche. Geringverdiener unterhalb des Existenzminimums würden nicht profitieren.
Zudem wurde eine Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2027 beschlossen. Der Fördersatz sinkt von 20 auf 15 Prozent.
