Steuererklärung, Milliarden

Steuererklärung: 12,5 Milliarden Euro bleiben ungenutzt

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 08:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Viele Deutsche verschenken durchschnittlich 1.200 Euro pro Jahr. Ein neues digitales Tool soll die Hürden senken, bleibt aber lückenhaft.

Steuererklärung: Milliarden ungenutzt, neue 1-Klick-Lösung startet
Hände tippen auf einem Tablet mit Steuerformularen und einem Taschenrechner. Symbolisiert die Digitalisierung und Vereinfachung der Steuererklärung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Dabei liegt die durchschnittliche Rückerstattung bei über 1.200 Euro. Laut Branchenexperten bleiben jährlich mehr als 12,5 Milliarden Euro ungenutzt.

Viele Bürger scheuen den Aufwand oder glauben fälschlich, nicht abgabeberechtigt zu sein. Dabei lohnt sich der Antrag besonders für jene, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind. „Viele verschenken bares Geld", so die Einschätzung von Steuerexperten.

Neue 1-Klick-Lösung: Fluch oder Segen?

Seit dem 1. Juli 2026 soll der Dienst „MeinELSTER+“ die Hürden senken. Die beworbene Ein-Klick-Steuererklärung richtet sich an einfache Fälle: ledige Arbeitnehmer ohne Kinder oder Rentner. Das System greift auf bereits beim Finanzamt vorliegende Daten zurück.

Doch Vorsicht: Das automatisierte Verfahren ist lückenhaft. Werbungskosten, Spenden oder Handwerkerleistungen müssen weiterhin manuell ergänzt werden. Nur so lässt sich die volle Erstattung holen. Parallel gewinnen KI-gestützte Apps an Bedeutung – vor allem bei jüngeren Zielgruppen.

Studierende und Berufseinsteiger: 1.200 Euro liegen auf der Straße

Besonders für Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger lohnt sich die freiwillige Abgabe. Auch in diesen Gruppen beträgt der durchschnittliche Verlust rund 1.200 Euro pro Jahr. Absetzbar sind Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Computer und die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag.

Studierende können zudem einen Verlustvortrag nutzen: Kosten aus dem Studium werden mit dem späteren Einkommen verrechnet. Das senkt die Steuerlast zu Beginn der Karriere deutlich.

Rentner und Menschen mit Behinderung profitieren

Für Rentner gilt: Eine Steuererklärungspflicht besteht nur, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt – aktuell 10.908 Euro für Ledige, 21.816 Euro für Verheiratete. Zusätzliche Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen können jedoch eine Abgabepflicht auslösen.

Seit dem 1. Januar 2026 läuft für Menschen mit Schwerbehinderung einiges automatischer. Versorgungsämter übermitteln die Daten zu Behinderungsgraden elektronisch an die Finanzbehörden – sofern Steuer-ID und Einwilligung vorliegen. Die Pauschbeträge sind gestaffelt: von 384 Euro (GdB 20) bis zu 2.840 Euro (GdB 100). Bei Blindheit sind sogar bis zu 7.400 Euro drin.

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Fristen clever nutzen

Für das Steuerjahr 2025 endet die Abgabefrist für Pflichtveranlagungen ohne Berater am 31. Juli 2026. Mit Steuerberater bleibt Zeit bis zum 1. März 2027.

Wer freiwillig abgibt, hat deutlich mehr Zeit: bis zu vier Jahre rückwirkend. Für 2025 läuft die Frist erst am 31. Dezember 2029 ab. David Martens vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rät zur freiwilligen Abgabe bei hohen Werbungskosten, energetischen Sanierungen oder nach einer Heirat. Und falls doch eine Nachforderung droht? „Der Antrag kann in der Regel zurückgezogen werden.“

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