Steuererklärung: 11,5 Millionen nutzen neuen digitalen Service
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 haben bereits 11,5 Millionen Menschen ein neues digitales Angebot der Finanzverwaltung genutzt, um ihre Steuererklärung automatisiert abzuwickeln. Der Service ermöglicht die Einreichung über die Elster-App, ohne dass hierfür Belege vorgelegt werden müssen. Das Verfahren richtet sich gezielt an Steuerpflichtige mit unkomplizierten Einkommensverhältnissen und wird aktuell in einem großangelegten Pilotprojekt erprobt.
Pilotphase „Amsel“ und Zielgruppen der digitalen Abgabe
Die Einführung des neuen Services erfolgt im Rahmen des Pilotprojekts mit dem Namen „Amsel“. Dieses wird gegenwärtig in den Bundesländern Hessen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein durchgeführt. Das Angebot der vorausgefüllten Erklärung innerhalb der App „MeinELSTER+“ steht insbesondere ledigen Arbeitnehmern ohne Kinder sowie Rentnern und Pensionären zur Verfügung. Eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein bestehendes Elster-Konto.
Durch die Automatisierung entfällt für diesen Nutzerkreis ein erheblicher Teil der manuellen Dateneingabe, da das Finanzamt auf bereits vorliegende Informationen zurückgreift.
Durchschnittliche Erstattungen und statistische Einordnung
Erste Daten zur Nutzung des neuen digitalen Weges zeigen, dass die durchschnittliche Steuererstattung bei diesem Service 1.172 Euro beträgt. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Erstattung über alle Abgabewege hinweg bei 1.240 Euro. Statistische Erhebungen belegen, dass etwa 87 bis 88 Prozent der jährlich rund 15 Millionen eingereichten Erklärungen zu einer Rückzahlung führen. Dabei erhielten im Jahr 2022 rund 36 Prozent der Steuerpflichtigen Beträge in einer Spanne zwischen 1.000 und 5.000 Euro zurück. Die pauschalen Werbungskosten sind derzeit mit einem Betrag von 1.230 Euro festgesetzt.
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Fristenregelungen und Konsequenzen bei Verspätungen
Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung eigenständig und ohne die Hilfe eines Steuerberaters erstellen, endete die reguläre Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 am 31. Juli 2026. Werden Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine herangezogen, verlängert sich diese Frist bis zum 1. März 2027. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist hingegen mit einem großzügigen Zeitrahmen bis zum 31. Dezember 2029 möglich.
Bei einer Überschreitung der gesetzlichen Fristen können die Finanzbehörden Verspätungszuschläge erheben. Diese belaufen sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch auf 25 Euro monatlich. Die gesetzliche Höchstgrenze für diesen Zuschlag liegt bei 25.000 Euro. Während die Festsetzung in den ersten 14 Monaten einer Verspätung im Ermessen der Behörden liegt, wird sie nach Ablauf dieses Zeitraums zur Pflicht. In begründeten Fällen, etwa bei Krankenhausaufenthalten, Umzügen, Auslandsaufenthalten oder fehlenden Unterlagen, kann eine Fristverlängerung gewährt werden, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Unter bestimmten Umständen gewährt das Finanzamt einen Aufschub bis Ende Februar 2027 ohne Zuschläge.
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Regionale Unterschiede in der Bearbeitungsgeschwindigkeit
Untersuchungen zur Effizienz der Finanzverwaltung offenbaren signifikante Unterschiede zwischen den Bundesländern. So weisen die Finanzämter im Saarland eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 51,4 Tagen auf. Lediglich in Bremen werden längere Zeiträume gemessen; dort liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 56 Tagen.
Geplantes Steuervereinfachungsgesetz im Herbst
Über die aktuelle Digitalisierungswelle hinaus bereitet die Politik weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Bis zum Herbst 2026 ist die Verabschiedung eines Steuervereinfachungsgesetzes geplant. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die Einführung einer Arbeitstagepauschale diskutiert, um die steuerliche Abwicklung für Arbeitnehmer weiter zu vereinfachen.
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