Steuererklärung: 11,5 Millionen nutzen neue App MeinELSTER+ seit Juli
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige können ihre Erklärung seit Juli per App erledigen. Das Pilotprojekt „Amsel“ läuft in fünf Bundesländern.
MeinELSTER+ soll Steuererklärung radikal vereinfachen
Angestellte und Rentner ohne komplexe Nebeneinkünfte übermitteln ihre Daten über die App MeinELSTER+ mit minimalem Aufwand. Das Finanzamt erstellt daraus einen fertigen Vorschlag, den die Nutzer prüfen und per Klick bestätigen. Hessen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen beim Pilotprojekt mit.
Das Ziel: weitgehend automatisierte Steuerprozesse. Erste Auswertungen zeigen: Die meisten eingereichten Erklärungen führen zu einer Rückzahlung. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.172 Euro – ein leichter Rückgang gegenüber 2022.
Behinderten-Pauschbetrag: Diese Frist sollten Betroffene kennen
Wer den Pauschbetrag für 2026 automatisch im Bescheid berücksichtigt haben will, muss seine Steuer-ID beim Versorgungsamt hinterlegen. Fehlt die Verknüpfung, droht der Verlust der Steuerermäßigung. Die Beträge sind gestaffelt: von 384 Euro bei einem Grad der Behinderung von 20 bis zu 2.840 Euro bei GdB 100. Mit den Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „TBl“ sind sogar bis zu 7.400 Euro drin.
Rentner profitieren ebenfalls von der Digitalisierung: Seit 2019 melden die Rententräger die Bezugsdaten automatisch ans Finanzamt. Eine separate Bescheinigung ist für die Steuererklärung daher meist überflüssig. Der Grundfreibetrag für 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete.
Wer sich mit der digitalen Steuererklärung befasst, findet in diesem kostenlosen E-Book eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um das Finanzportal effektiv zu nutzen und Steuerberatungskosten zu sparen. Alle MeinElster-Funktionen richtig nutzen
Fristen: Wer noch bis Ende des Jahres abgeben kann
Die reguläre Frist für die Steuererklärung 2025 endete am 31. Juli. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Eine Antragsveranlagung nach § 46 EStG ist rückwirkend vier Jahre möglich – Erklärungen für 2022 können noch bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Das lohnt sich besonders, wenn Werbungskosten einen Verlustvortrag ermöglichen.
Regierung plant weitere Entlastungen
Bis zum Herbst soll ein Steuervereinfachungsgesetz kommen, das unter anderem die Arbeitstagepauschale anpasst. Für 2027 ist eine Reform mit höheren Grund- und Kinderfreibeträgen sowie einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags angekündigt. Diskutiert wird zudem, den Spitzensteuersatz erst ab 80.000 Euro greifen zu lassen – bisher liegt die Schwelle bei rund 69.879 Euro. Das soll Fachkräfte entlasten.
Für alle, die ihre Steuerangelegenheiten wie Einsprüche oder Umsatzsteuererklärungen souverän selbst managen möchten, bietet dieser Gratis-Leitfaden wertvolle Unterstützung und praktische Ausfüllhilfen. Kostenloses MeinElster E-Book herunterladen
Handwerkerleistungen: So senken Sie Ihre Steuerlast direkt
20 Prozent der Arbeitskosten für Instandhaltung oder Modernisierung im selbst genutzten Wohnraum sind abziehbar – bis maximal 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Die Rechnung trennt Arbeits- und Materialkosten, und der Betrag wurde per Überweisung bezahlt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
