Steuererklärung, Millionen

Steuererklärung: 11,5 Millionen nutzen Ein-Klick-Verfahren seit Juli

05.07.2026 - 17:39:54 | boerse-global.de

Bundesfinanzhof verkürzt Dokumentationsfrist für Homeoffice-Kosten auf zehn Tage. Selbstständige droht Verlust des Steuerabzugs.

BFH verschärft Regeln: Neue Fristen fürs Arbeitszimmer
Steuererklärung - Ein aufgeräumtes Homeoffice mit Laptop, Dokumenten und Taschenrechner auf einem Schreibtisch, beleuchtet von natürlichem Licht. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Selbstständige müssen Kosten künftig innerhalb von zehn Tagen dokumentieren.

Strengere Fristen für Selbstständige

Wer seine Gewinne per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer künftig deutlich schneller aufzeichnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) setzt eine Frist von zehn Tagen, maximal einem Monat. Wer sie versäumt, riskiert den Verlust des Steuerabzugs.

Eine Alternative gibt es trotzdem: Die 1.260-Euro-Pauschale kommt ohne Belegpflicht aus. Das Bundesfinanzministerium sieht derzeit keinen Anpassungsbedarf. Der Bundesverband der Freien Berufe fordert dagegen einen Nichtanwendungserlass – die Bürokratiebelastung sei zu hoch.

Homeoffice steigert Produktivität um 20 Prozent

Eine sechsjährige Untersuchung der Wharton School und eine Studie mit der Techniker Krankenkasse belegen: Bis zu 60 Prozent Homeoffice-Anteil steigern die Produktivität um 20 Prozent. Die wirtschaftlichen Vorteile sind messbar.

Trotzdem stoßen flexible Modelle oft auf Widerstand bei Führungskräften. Forscher identifizieren narzisstische Persönlichkeitsmerkmale als Hauptgrund. Diese Vorgesetzten streben nach Macht und Kontrolle – und kollidieren mit den Freiräumen mobiler Arbeit.

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Ein-Klick-Steuererklärung gestartet

Seit dem 1. Juli 2026 können rund 11,5 Millionen Bürger die „Ein-Klick-Steuererklärung“ über die App „MeinELSTER+“ nutzen. Vorrangig profitieren ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Das Verfahren vereinfacht den Prozess erheblich.

Doch Experten warnen: Bei der automatischen Datenübernahme bleiben individuelle Werbungskosten oder Sonderausgaben oft unberücksichtigt. Das kann die Steuererstattung mindern.

Für das Steuerjahr 2025 endet die reguläre Abgabefrist für Pflichtveranlagte am 31. Juli 2026. Bei Verspätung drohen Zuschläge ab 25 Euro pro Monat. Wer einen Steuerberater beauftragt, bekommt Fristverlängerung bis zum 1. März 2027.

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Umzugskosten und Ladestrom: Neue Regeln

Das Sächsische Finanzgericht bestätigte: Taxikosten für Wohnungsbesichtigungen bei beruflich bedingtem Umzug sind als Werbungskosten absetzbar – mit Einzelnachweis (Az. 4 K 194/18).

Ab dem 1. Januar 2026 entfallen die Pauschalregelungen für steuerfreie Ladestrom-Erstattungen durch den Arbeitgeber. Unternehmen müssen den tatsächlichen Verbrauch über separate Zähler nachweisen. Alternativ gilt für 2026 eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde. Die Nachweismethode muss fürs ganze Jahr einheitlich sein.

Weitere Beschlüsse der Koalition

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt ab 2027 von 20 auf 15 Prozent. Der maximale Förderbetrag fällt von 1.200 auf 900 Euro.

Im Arbeitsrecht gilt künftig: Krankschreibung ab dem ersten Tag. Spitzenverdiener ab rund 15.000 Euro Monatsgehalt bekommen ab 2027 einen gelockerten Kündigungsschutz. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Sachgrundlose Befristungen sind künftig bis zu 48 Monate möglich.

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