Steuerbescheide, Finanzämter

Steuerbescheide ab 2027: Finanzämter stellen bei ELSTER auf digital um

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Elektronisch eingereichte Steuererklärungen führen ab 2027 grundsätzlich zu digitalen Bescheiden; Papierpost bleibt auf Wunsch möglich.

Steuerbescheide ab 2027 digital: ELSTER-Regeln und Ausnahmen
Moderner, minimalistischer Flur in einem Behördengebäude mit neutralen Wänden und Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 1. Januar 2027 verschicken die Finanzämter Steuerbescheide standardmäßig nur noch digital, wenn die Steuererklärung zuvor elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware eingereicht wurde. Der ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplante Start dieses Verfahrens wurde nach einer kurz vor dem Stichtag verabschiedeten gesetzlichen Anpassung um ein Jahr verschoben.

Bereitstellung über das DIVA-Verfahren und Fristen

Die digitale Übermittlung erfolgt künftig über das behördliche Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) innerhalb des Portals Mein ELSTER. Eine ausdrückliche Zustimmung der Steuerzahler ist für diese Form der Übermittlung nicht mehr erforderlich. Rechtlich ist der elektronische Bescheid dem herkömmlichen Papierdokument vollständig gleichgestellt.

Sobald der Bescheid im ELSTER-Konto zur Verfügung steht, versendet das Finanzamt noch am selben Tag eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Dokumente können anschließend als PDF über das ELSTER-Portal oder die jeweils genutzte Steuersoftware abgerufen werden.

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Für die Bekanntgabe gelten klare Fristen: Die Zustellung gilt grundsätzlich am vierten Tag nach der Bereitstellung im Postfach als bewirkt, unabhängig davon, ob das Dokument tatsächlich geöffnet wurde. Die einmonatige Frist für einen möglichen Einspruch beginnt mit der Bereitstellung im ELSTER-Postfach; nach Ablauf dieses Zeitraums gilt der Bescheid als akzeptiert.

Papierversand und Widerspruchsmöglichkeiten

Für Steuerpflichtige ohne aktives ELSTER-Konto ändert sich die Praxis nicht. Wer kein solches Konto führt, erhält den Steuerbescheid weiterhin auf dem Postweg und muss sich nicht eigens für den digitalen Empfang registrieren.

Zudem besteht die Möglichkeit, der rein digitalen Bekanntgabe zu widersprechen und wieder auf den Briefversand umzustellen. Dieser Antrag auf dauerhafte postalische Bekanntgabe kann im ELSTER-Portal über den Pfad „Formulare und Leistungen“, Unterpunkt „Elektronische Bekanntgabe verwalten“, aktiviert werden.

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Ein solcher Widerspruch ist jederzeit möglich und widerrufbar. Allerdings kann diese Einstellung ausschließlich direkt im ELSTER-Nutzerkonto vorgenommen werden und steht über Drittanbieter-Steuersoftware nicht zur Verfügung.

Regelung für 2026 und Warnung vor Betrugsversuchen

Bis zum Start der Neuregelung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen liegt die Wahl der Bekanntgabeform für das Jahr 2026 weiterhin im uneingeschränkten Ermessen des jeweiligen Finanzamts, wie Experten des Bundes der Steuerzahler hervorheben.

Gleichzeitig warnen die Finanzämter vor betrügerischen E-Mails, die im Namen der Steuerverwaltung versendet werden. Steuerzahler sollten insbesondere bei Mitteilungen mit Aufforderungen zum Anklicken von Links oder zum Öffnen von Dateianhängen wachsam sein, da offizielle Benachrichtigungen des Finanzamts keine derartigen Anhänge enthalten.

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