Steuerbescheid, Antrag

Steuerbescheid ohne Antrag: 50.000 Thüringer testen Amsel

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung kündigt umfassende Erleichterungen bei Berichtspflichten an. Das nationale Lieferkettengesetz wird durch eine EU-Richtlinie ersetzt.

Bürokratieabbau: Bundesregierung plant Entlastung für Unternehmen
Ein stilisiertes Bild, das digitale Datenströme und eine transparente Benutzeroberfläche über einem Stapel Papierdokumente darstellt, symbolisiert Bürokratieabbau und Digitalisierung im Steuerrecht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Programm für Aufschwung und Beschäftigung sieht umfangreiche Erleichterungen vor.

Im Zentrum steht die Abschaffung von Berichtspflichten, die nicht durch EU-Recht oder Verfassungsrecht zwingend vorgeschrieben sind. Auch betriebliche Beauftragte ohne europarechtliche Grundlage sollen wegfallen.

Lieferkettengesetz wird europäisch

Ab Herbst 2026 ersetzt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Betroffen sind zunächst Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) schlägt vor, die Schwellenwerte des Publizitätsgesetzes an die Inflation zu koppeln. Das würde mittelständische Betriebe von komplexen Offenlegungspflichten entlasten.

Pilotprojekt „Amsel“: Steuerbescheid ohne Antrag

Thüringen testet ein neues Verfahren: Über 50.000 Steuerpflichtige erhielten einen Festsetzungsvorschlag vom Finanzamt – ohne eigene Erklärung. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ohne Steuerberater.

Die Zustimmungsquote liegt bei etwa einem Drittel. Neben Thüringen sind Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein beteiligt. Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende Juli 2026.

Krypto-Meldepflicht: Transparenz um jeden Preis?

Seit Januar 2026 müssen Krypto-Anbieter wie Bitpanda, Coinbase oder Kraken Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Die EU-Richtlinie DAC8 macht's möglich.

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Die Daten für 2026 müssen bis zum 31. Juli 2027 übermittelt werden. Wer der Selbstauskunft nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro oder die Kontosperrung.

Der Bundesrat stimmte am 10. Juli einer neuen Außenprüfungsordnung (ApO) zu. Sie ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung und setzt auf risikoorientierte Fallauswahl.

Wirtschaft fordert mehr

Handwerkspräsident Jörg Dittrich verlangt eine Kommission zur Senkung der Lohnzusatzkosten. Die Beschäftigtenzahlen im Handwerk sinken.

Eine Umfrage unter 120 Finanzvorständen zeigt: Fast drei Viertel der Unternehmen priorisieren Kostensenkungen. Die Geschäftserwartungen trüben sich ein.

CDU-Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann kritisiert die hohe Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Sie warnt vor neuen Belastungen durch eine Zuckersteuer oder Superreichensteuer.

Der Deutsche Bauernverband lehnt die geplante Registrierkassenpflicht für landwirtschaftliche Betriebe ab. Sie ist Teil eines Aktionsplans gegen Finanzkriminalität.

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Mit der neuen Außenprüfungsordnung und der risikoorientierten Fallauswahl wächst der Druck auf Selbstständige, ihre Unterlagen jederzeit prüfsicher bereit zu halten. Ein kostenloser 35-seitiger Report liefert Ihnen jetzt wichtige Checklisten und Strategien, um bei einer angekündigten Betriebsprüfung souverän zu agieren. Kostenlosen Ratgeber zur Betriebsprüfung herunterladen

Belegvorhaltung: Diese 16 Fälle sind kritisch

Die seit neun Jahren geltende Belegvorhaltepflicht bleibt relevant. Das Finanzamt fordert Belege nicht mehr standardmäßig an – erwartet sie aber bei „bedeutenden Sachverhalten“ proaktiv.

Dazu zählen unter anderem:
- Erstmalige ausländische Einkünfte
- Spenden über 300 Euro
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Verluste aus Kapitalvermögen

Insgesamt identifizieren Experten 16 Konstellationen, bei denen eine detaillierte Dokumentation unerlässlich bleibt.

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