Steuerbescheid mit ChatGPT prüfen: KI hilft beim Einspruch, birgt aber Risiken
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 19:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Steuerbescheide des Finanzamts sind für Laien häufig schwer verständlich formuliert. KI-basierte Sprachmodelle wie ChatGPT und Gemini bieten Steuerpflichtigen zunehmend Hilfestellung dabei, behördliche Formulierungen zu analysieren und formgerechte Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide aufzusetzen, wie aus einem Bericht vom 27.09.2026 hervorgeht. Branchenexperten verweisen dabei sowohl auf das Entlastungspotenzial als auch auf strikte rechtliche und inhaltliche Grenzen der Technologie.
Chancen und Risiken beim Verfassen juristischer Schriftsätze
Die Nutzung von Chatbots zur Erstellung juristischer Dokumente gewinnt auch abseits des Steuerrechts an Bedeutung. Immer häufiger greifen Bürger auf künstliche Intelligenz zurück, um Klageschriften und Schriftsätze zu verfassen. Dies birgt jedoch erhebliche Risiken: Chatbots neigen mitunter dazu, falsche Fakten oder fiktive Urteile zu generieren. Zudem besteht die Gefahr, dass Systeme deutsches und österreichisches Recht miteinander vermengen und unpassende Gesetzesgrundlagen heranziehen.
Welche Konsequenzen der unkritische Einsatz generativer KI vor Gericht haben kann, zeigte bereits eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt. Am 10.11.2025 setzte das Gericht (Az. 19 O 527/16) die Vergütung eines Sachverständigen auf 0 Euro fest, was unter anderem mit nicht offengelegten KI-generierten Inhalten begründet wurde. Die Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung und Offenlegungspflichten gelten in gerichtlichen Verfahren bereits uneingeschränkt.
Verwaltungen und Versicherer setzen auf automatisierte Prozesse
Parallel zur privaten Nutzung automatisieren auch Behörden zunehmend ihre Abläufe. Der österreichische Nationalrat beschloss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS entsprechende Gesetzesnovellen für vollautomatische schriftliche Bescheide unter geeigneten Voraussetzungen.
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Eine menschliche Einzelprüfung ist dort nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Betroffene können, ausgenommen bei Strafverfügungen, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen eine Vorstellung erheben. In diesem Fall tritt der automatisierte Bescheid außer Kraft und muss von Sachbearbeitern neu erstellt werden.
Zudem können solche Bescheide innerhalb von zwei Monaten geändert oder aufgehoben werden, sofern keine Vorstellung vorliegt. Neben No-Stop-Verfahren sind auch automatisierte Strafverfügungen vorgesehen, während ordentliche Verwaltungsstrafverfahren und Berufungsentscheidungen ausgeschlossen bleiben.
Auf kommunaler Ebene in Deutschland erprobt das Amt Löcknitz-Penkun den Einsatz von Technologie: Seit rund zwei Wochen testen dort sechs oder sieben Beschäftigte eine datenschutzkonforme KI. Für ein Vergabeverfahren von bis zu 40 Lizenzen gab der Amtsausschuss bei drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen grünes Licht. Die Verwaltung kalkuliert mit jährlichen Kosten von etwas mehr als 9.000 Euro.
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Die Software soll Vorlagen und Protokolle entwerfen, wobei die Letztverantwortung und Prüfung bei den Beschäftigten verbleibt. In der Wirtschaft ist die Automatisierung weiter fortgeschritten: Wie der GDV im März 2026 hervorhob, ist KI im Versicherungsalltag etabliert; einfache Kfz-Schadensfälle werden automatisiert binnen Minuten reguliert.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Verschiebungen
Auf europäischer Ebene wird der regulatorische Rahmen für KI schrittweise angepasst. Die Pflichten für KI in der Rechtspflege, die ursprünglich für August 2026 vorgesehen waren, wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 auf Dezember 2027 verschoben.
Einzelne Vorgaben greifen jedoch bereits: Die Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit August 2026, Anforderungen an die KI-Kompetenz nach Artikel 4 bereits seit Februar 2025. Für Steuerpflichtige bleibt daher die sorgfältige Eigenprüfung von KI-Ergebnissen unerlässlich, bevor Eingaben an Behörden übermittelt werden.
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