Steuerbescheid: Digitale Pflicht ab Januar 2027 für ELSTER-Nutzer
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 22:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Deutschland steht vor einem grundlegenden Systemwechsel. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Steuerbescheid zum Regelfall für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung über das Online-Portal ELSTER einreichen.
Ein gesonderter Papierbescheid wird künftig nur noch auf ausdrücklichen Widerspruch hin versandt. Mit diesem Schritt wechselt die Finanzverwaltung von einem Opt-in- zu einem Opt-out-Modell.
Die entsprechende Regelung ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs für das Jahressteuergesetz 2026, zu dem das parlamentarische Verfahren noch läuft. Ursprünglich war die Umstellung bereits für den 1. Januar 2026 vorgesehen, wurde jedoch kurz vor dem geplanten Start um ein Jahr auf 2027 verschoben. Die Neuregelung soll für sämtliche ab dem 1. Januar ausgestellten Bescheide gelten, unabhängig vom jeweiligen Veranlagungszeitraum.
Bereitstellung über das DIVA-Verfahren und Fristenlauf
Die elektronische Übermittlung erfolgt im Rahmen des Verfahrens DIVA (digitaler Verwaltungsakt). Dabei wird der Bescheid im Postfach des ELSTER-Kontos oder direkt in der genutzten kommerziellen Steuersoftware bereitgestellt; ein begleitendes Schreiben auf dem Postweg entfällt vollständig.
Die Finanzverwaltung informiert die Steuerpflichtigen per E-Mail über das Vorliegen eines neuen Dokuments. Diese Benachrichtigung enthält aus Gründen des Datenschutzes lediglich die Steuernummer und eine Kurzbezeichnung, jedoch keine weiteren personenbezogenen Daten. Der Bescheid selbst wird nicht als Anhang versendet, sondern muss als PDF-Datei über das Portal Mein ELSTER abgerufen werden.
Rechtlich ist der elektronische Bescheid der traditionellen Papierform gleichgestellt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsbehelfsfristen: Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der elektronischen Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab diesem Stichtag läuft die gesetzliche einmonatige Einspruchsfrist. Für den Fristbeginn ist es unerheblich, ob und wann das Dokument vom Empfänger tatsächlich geöffnet oder heruntergeladen wurde.
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Widerspruchsmöglichkeit und technische Vorbereitung
Steuerpflichtige, die weiterhin Bescheide per Briefpost erhalten möchten, müssen aktiv widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist ausschließlich über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto möglich und kann nicht über Drittanbieter-Steuersoftware erklärt werden.
Im Portal steht hierfür der Pfad über den Bereich für Formulare und Leistungen zur Beantragung einer dauerhaften postalischen Bekanntgabe bereit. Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt dauerhaft. Für Personen ohne aktives ELSTER-Konto sowie Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung weiterhin auf Papier einreichen, ändert sich nichts: Sie erhalten ihre Bescheide wie gewohnt per Post.
Angesichts der rechtlichen Verbindlichkeit des Fristlaufs raten Steuerexperten und Lohnsteuerhilfevereine dazu, die im ELSTER-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse, die Benachrichtigungseinstellungen sowie den Kontozugang und die Gültigkeit des Sicherheitszertifikats frühzeitig zu überprüfen.
Bürokratische Folgen und gesellschaftliche Kritik
Nach Angaben der Bundesregierung zur Bürokratiebilanz des Jahressteuergesetzes 2026 führt die digitale Bereitstellung zu einmaligen Umstellungskosten von knapp 291 Millionen Euro im Digitalbereich. Während der jährliche behördliche Erfüllungsaufwand per Saldo um 57.000 Euro ansteigt, sollen die Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger um 208.000 Euro pro Jahr sinken.
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Kritik an einer vollständigen digitalen Standardisierung kommt unter anderem vom Sozialverband VdK. Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen ohne Zugang zum Internet, häufig bedingt durch ein höheres Alter oder gesundheitliche Einschränkungen. Der VdK mahnt an, dass analoge Zugangswege zur Verwaltung barrierefrei und uneingeschränkt erhalten bleiben müssen.
Gleichzeitig drängt die Wirtschaft auf eine weitergehende Modernisierung. Auf dem 7. Steuersymposium der Deutschen Kreditwirtschaft in Berlin betonten Branchenvertreter, dass eine zügige Digitalisierung des Steuerrechts zu mehr Rechtssicherheit und spürbarem Bürokratieabbau führen müsse.
Vorgeschlagen wurden unter anderem ein verbindlicher Digitalcheck in Gesetzgebungsverfahren, schlankere Meldepflichten sowie zeitnahe Betriebsprüfungen, die durch unternehmensseitige Kontrollsysteme unterstützt werden sollen.
