Steuerberatungsgesetz: Einkünftegrenzen für Lohnsteuerhilfevereine entfallen
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 1. September 2026 treten weitreichende Änderungen im Steuerberatungsgesetz in Kraft, die den Rahmen für die Unterstützung bei Steuererklärungen in Deutschland neu definieren. Die Reform zielt primär darauf ab, die Befugnisse zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auszuweiten und bestehende bürokratische Hürden für Lohnsteuerhilfevereine sowie Bildungseinrichtungen abzubauen.
Erweiterter Kreis für unentgeltliche Beratung
Die gesetzliche Neuregelung präzisiert, wer künftig zur kostenlosen Hilfe bei der Steuererklärung berechtigt ist. Ab September wird dieser Kreis offiziell auf Steuerberater, Volljuristen sowie Personen erweitert, die ein entsprechendes Examen erfolgreich absolviert haben.
Eine wesentliche Neuerung betrifft den akademischen Sektor: Die Reform erlaubt künftig ausdrücklich den Betrieb von sogenannten Tax Law Clinics an Hochschulen. Damit erhalten Studierende die Möglichkeit, unter fachlicher Anleitung praktische Erfahrungen im Steuerrecht zu sammeln, während Ratsuchende von kostenfreien Beratungsangeboten profitieren können.
Zudem ist eine weitere Lockerung für den Jahresbeginn geplant. Zum 1. Januar 2027 soll das sogenannte Leitungserfordernis für die Erbringung kostenloser Steuerhilfe entfallen. Diese Maßnahme dürfte die administrativen Voraussetzungen für unentgeltliche Hilfsangebote weiter vereinfachen.
Wegfall der Einkünftegrenzen bei Lohnsteuerhilfevereinen
Parallel zu den Änderungen für Einzelpersonen und Hochschulen sieht das Gesetz eine signifikante Entlastung für Lohnsteuerhilfevereine vor. Mit Wirkung zum 1. September 2026 entfallen die bisher geltenden Einkünftegrenzen für die Beratung durch diese Vereine.
Bislang war die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen auf Mitglieder beschränkt, deren Einkünfte bestimmte Schwellenwerte von 18.000 Euro beziehungsweise 36.000 Euro nicht überschritten.
Wer seine Steuerangelegenheiten trotz neuer Beratungsangebote lieber selbst in die Hand nehmen möchte, kann das offizielle Finanzportal jetzt noch effizienter nutzen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen alle wichtigen Funktionen von MeinElster, mit denen Sie Anträge und Erklärungen zeitsparend und rechtssicher abwickeln. Kostenloses MeinElster-E-Book jetzt herunterladen
Durch die Streichung dieser Grenzen können Lohnsteuerhilfevereine ihre Dienstleistungen künftig einem deutlich breiteren Personenkreis anbieten, unabhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte. Dies stellt eine wesentliche Ausweitung des Tätigkeitsfeldes für diese Vereine dar.
Sanktionen bei Verstößen und Modernisierung der Ausbildung
Um die Qualität der steuerlichen Beratung zu sichern und Verbraucher vor unqualifizierter Hilfe zu schützen, sieht der Gesetzgeber weiterhin strikte Sanktionen vor. Wer unbefugt Hilfe bei der Steuererklärung leistet, handelt ordnungswidrig. Für solche Verstöße gegen das Steuerberatungsgesetz droht künftig ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Unabhängig von der Form der Beratung ist ein fundiertes Wissen über die eigenen Steuerpflichten der beste Schutz vor Fehlern und Nachzahlungen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie das Steuerportal MeinElster optimal für Ihre Umsatzsteuererklärung und den Schriftverkehr mit dem Finanzamt einsetzen. Gratis-Leitfaden für die digitale Steuererklärung sichern
Flankierend zu den neuen Regelungen für die Steuerhilfe treibt die Bundesregierung auch die Modernisierung des Berufsstandes voran. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte am 19. August 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung.
Dieser Entwurf basiert auf Diskussionspapieren, die bereits im März des laufenden Jahres vorgelegt wurden, und soll die Ausbildungsinhalte sowie die Prüfungsstrukturen an die aktuellen Anforderungen der Branche anpassen.
