Steuerberaterprüfung, BMF

Steuerberaterprüfung: BMF hebt Fakultätsvorbehalt und Wiederholungslimit auf

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung will die Steuerberaterprüfung modernisieren: Unbegrenzte Wiederholungen und neue Tax Law Clinics sollen den Beruf attraktiver machen.

Steuerberaterprüfung: Bundesregierung plant umfassende Reform
Ein professioneller Schreibtisch mit Dokumenten und einem Füllfederhalter in einer modernen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. August 2026 einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung vorgelegt. Mit diesem Vorstoß verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Attraktivität des Steuerberaterberufs deutlich zu steigern und den Zugang zum Berufsstand zu modernisieren.

Die geplanten Änderungen adressieren zentrale bürokratische und strukturelle Hürden, die bislang als Hemmnisse für den Nachwuchs in der Steuerberatung galten.

Wegfall des Fakultätsvorbehalts und unbeschränkte Wiederholungen

Ein Kernpunkt des Entwurfs sieht vor, den sogenannten Fakultätsvorbehalt aufzuheben. Damit würde eine wesentliche formale Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung entfallen, was den Kreis potenzieller Bewerber erweitern könnte. Parallel dazu plant das Ministerium, die bisherige Begrenzung der Wiederholungsversuche für die Steuerberaterprüfung aufzuheben.

Künftig soll es den Kandidaten möglich sein, die Prüfung unbeschränkt oft zu wiederholen, um so den hohen Druck der Abschlussprüfung zu mindern und qualifizierten Fachkräften mehr Flexibilität in ihrer Karriereplanung zu ermöglichen.

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Darüber hinaus beinhaltet der Referentenentwurf strukturelle Anpassungen in der Prüfungsorganisation. So sollen künftig gemeinsame Prüfstellen der verschiedenen Kammern oder Länder zulässig sein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu bündeln und die Durchführung der anspruchsvollen staatlichen Prüfungen effizienter zu gestalten.

Um auf künftige Entwicklungen schneller reagieren zu können, sieht der Entwurf zudem vor, die bestehenden Verordnungsermächtigungen zu erweitern. Dies gäbe dem Verordnungsgeber mehr Spielraum bei der detaillierten Ausgestaltung der Prüfungsverfahren.

Einführung von Tax Law Clinics ab September

Flankiert werden die Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung durch neue Möglichkeiten in der akademischen Ausbildung. Ab dem 1. September 2026 sind in Deutschland sogenannte Tax Law Clinics gesetzlich zulässig. Diese Neuerung basiert auf einer Reform des Steuerberatungsgesetzes und ermöglicht es Studierenden, bereits während ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen in der Steuerberatung zu sammeln.

Das Modell sieht vor, dass Studierende unter der Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen Steuerberaters beratend tätig werden dürfen. Das Angebot ist jedoch strikt an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft: Die Beratung darf ausschließlich an Hochschulen stattfinden und muss für die Ratsuchenden unentgeltlich erfolgen. Damit folgt der Gesetzgeber Modellen aus der Rechtswissenschaft, wo ähnliche Formate bereits zur praktischen Ausbildung etabliert sind.

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Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel

Die nun initiierten Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen und die zeitnahe Zulassung der Tax Law Clinics verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der der Gesetzgeber den Fachkräftemangel im Bereich der Steuerberatung angehen will. Durch die Kombination aus einer erleichterten Prüfungssituation und einer praxisnäheren Ausbildung im Studium soll der Berufsweg für angehende Steuerrechtsexperten geebnet werden.

Während der Referentenentwurf vom 13. August 2026 den formalen Weg für die Reform der Berufsordnung ebnet, stellt der Start der Tax Law Clinics im September einen ersten konkreten Schritt zur Verzahnung von Theorie und Praxis dar.

Experten sehen in der Aufhebung der Prüfungsbeschränkungen und der Flexibilisierung der Zulassungsvoraussetzungen notwendige Anpassungen, um die Zukunftsfähigkeit der steuerberatenden Berufe in einem kompetitiven Arbeitsmarktumfeld sicherzustellen.

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