Steuerberaterprüfung, Umfassende

Steuerberaterprüfung ab 2028: Umfassende Reform geplant

Veröffentlicht am: 27.08.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bestehensquote fällt auf 50,2 Prozent. Zugleich plant das BMF ab 2027 unbegrenzte Versuche und ab 2028 weitere Änderungen.

Steuerberaterprüfung 2025/2026: Quote sinkt, Reform geplant
Fachliteratur zum Steuerrecht auf einem Schreibtisch in einem modernen, minimalistischen Büro bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Steuerberaterprüfung für den Zeitraum 2025/2026 zeichnen ein differenziertes Bild eines Berufsstandes im Wandel. Während das Interesse an der Qualifikation steigt, belegen die statistischen Auswertungen eine zunehmende Hürde für die Anwärter. Gleichzeitig bereitet die Politik weitreichende strukturelle Anpassungen vor, um das Prüfungsverfahren für die kommenden Jahre zu modernisieren.

Statistische Auswertung der Prüfungsleistungen 2025/2026

Die Ergebnisse des Prüfungszeitraums 2025/2026 zeigen eine bundesweite Bestehensquote von 50,2 Prozent. Damit setzt sich ein Trend fort, bei dem der Erfolg der Prüfungsteilnehmer leicht rückläufig ist. Im direkten Vergleich zum Vorjahr, in dem die Quote noch bei 52,1 Prozent lag, ist ein Rückgang zu verzeichnen. Auch der Zehnjahresschnitt, der mit 51,3 Prozent beziffert wird, konnte im aktuellen Durchgang nicht erreicht werden.

Trotz der sinkenden Erfolgsquote bleibt das Interesse am Beruf des Steuerberaters ungebrochen. Die Zahl der Zulassungsanträge belief sich auf 5.801. Dies stellt eine Steigerung gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021/2022 dar, in dem 5.635 Anträge registriert wurden.

Auffällig ist zudem die Dynamik während des eigentlichen Prüfungsverfahrens: Die Zahl der Rücktritte stieg im aktuellen Zeitraum auf 645 an, nachdem im Vorjahr noch 553 Kandidaten ihre Prüfung vorzeitig beendet hatten.

Geplante Reform der Steuerberaterprüfung ab 2028

Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ist auch eine geplante Neuausrichtung des Prüfungsrechts. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. August 2026 sieht vor, das Verfahren ab dem Jahr 2028 umfassend zu reformieren.

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Ein zentrales Element dieses Entwurfs ist die Aufhebung der bisherigen Begrenzung auf maximal drei Prüfungsversuche (§ 37 Abs. 4 StBerG-E). Diese Änderung soll laut den Planungen bereits ab 2027 wirksam werden und unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeiten eröffnen.

Zusätzlich sieht der Entwurf den Wegfall des sogenannten Fakultätsvorbehalts vor (§ 36 StBerG-E). Die Reform zielt zudem auf eine stärkere Flexibilisierung der Prüfungsausschüsse und die Erleichterung von Prüfverbünden ab.

Durch eine erweiterte Zusammenarbeit der Kammern (§ 39 Abs. 3) und die explizite Regelung von Prüfverbünden (§ 39a) soll die Organisation der Staatsprüfung, deren Status im Entwurf ebenfalls klargestellt wird (§ 37 Abs. 1), effizienter gestaltet werden.

Reaktionen aus der Fachwelt

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Die Bestrebungen des Bundesministeriums der Finanzen stoßen innerhalb der Branche auf Resonanz. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) signalisierte Unterstützung für die im Referentenentwurf formulierten Pläne.

Der Verband begrüßte die vorgesehene Reform der Steuerberaterprüfung und die damit verbundene Modernisierung der berufsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen. Experten werten die geplanten Änderungen als Reaktion auf den hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften und die Notwendigkeit, das Prüfungsverfahren an zeitgemäße Anforderungen anzupassen.

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