Steuer-Update: BMF kippt 2014er-Regelung zu verdeckten Einlagen
24.05.2026 - 12:30:53 | boerse-global.deDas Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zu verdeckten Einlagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern aufgehoben. Seit dem 19. Mai 2026 ist das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 nicht mehr anwendbar. Grund sind wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs, die die alte Praxis infrage stellten.
Die Änderung betrifft vor allem den Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei beherrschenden Gesellschaftern. Bislang legte die Finanzverwaltung streng fest, wann und wie Vergütungen als zugeflossen galten. Steuerberater müssen nun die aktuelle BFH-Rechtsprechung direkt anwenden.
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Neue Regeln für Schönheits-OPs und Online-Handel
Nur drei Tage später, am 21. Mai, veröffentlichte das Ministerium einen koordinierten Ländererlass zur Umsatzsteuer bei ästhetischen Behandlungen. Die Kernbotschaft: Solche Eingriffe sind nur dann steuerfrei, wenn sie medizinisch notwendig sind – etwa wegen Krankheit, Verletzung oder angeborener Defekte.
Praktiker benötigen dafür ein qualifiziertes ärztliches Attest eines Facharztes. Ein Allgemeinchirurg reicht nicht aus. Die Neuregelung gilt für alle offenen Fälle und setzt BFH-Urteile aus dem Jahr 2024 um.
Bereits einen Tag zuvor, am 20. Mai, stellte das Ministerium neue Verwaltungsvordrucke für die Haftung bei Internet-Umsatzsteuer bereit. Die Formulare USt 1 TK und USt 1 TL betreffen Paragraf 25e UStG – ein Dauerbrenner für Plattformbetreiber und Händler.
Bundestag: Steuerberatungsgesetz und Luftverkehrssteuer
Parallel zu den Verwaltungsänderungen läuft die parlamentarische Maschinerie. Am 21. Mai fand die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (Drucksache 21/6002) statt. Er soll das Steuerberatungsgesetz und weitere Steuergesetze ändern.
Der Entwurf ähnelt einer früheren Version (21/4550), die am 13. Mai im Bundesrat gescheitert war. Die umstrittene Steuerfreistellung einer 1.000-Euro-Prämie wurde jedoch gestrichen. Das Gesetz geht nun in die Ausschussberatung, federführend ist der Finanzausschuss.
Am selben Tag beschloss der Bundestag die Senkung der Luftverkehrssteuer. Ab 1. Juli 2026 gelten wieder die Sätze von vor Mai 2024. Kurzstreckenflüge werden von 15,53 auf 13,03 Euro verbilligt, Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro. Der Staat rechnet mit Mindereinnahmen von rund 330 Millionen Euro bis 2027. Die Branche hält die Entlastung für zu gering.
BFH zwingt Verwaltung zum Umdenken
Der aktuellen Welle von BMF-Schreiben liegt ein Muster zugrunde: Der Bundesfinanzhof wird selbstbewusster. So musste das Ministerium bereits im April 2026 seine Position zu nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten in Umsatzsteuer-Organschaften anpassen – nach Urteilen des EuGH und des BFH. Interne Leistungen zwischen Mutter und Tochter sind demnach nicht steuerpflichtig, wenn die Mutter sie für nichtwirtschaftliche Zwecke nutzt.
Auch Immobilieneigentümer sind betroffen. Seit Januar gelten neue Leitlinien zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand bleibt sofort abzugsfähig. Ein „Standardhebungseffekt“ wird nur noch angenommen, wenn mindestens vier von vier Bereichen (Fenster, Elektrik, Sanitär, Heizung) wesentlich verbessert werden. Wichtig: Der Einbau einer Wärmepumpe löst allein noch keinen Standardhebungseffekt aus.
Insbesondere bei Immobilien entscheiden die korrekte Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und die geschickte Nutzung von Abschreibungen über hohe Steuerersparnisse. Erfahren Sie in diesem Leitfaden, wie Sie aktuelle Regelungen wie die degressive AfA optimal nutzen und Ihre Liquidität dauerhaft verbessern. Jetzt kostenlosen Leitfaden zu Abschreibungen sichern
Ausblick: Steuerreform für die Mitte
Die Aufhebung der 2014er-Regelung dürfte nur der Auftakt sein. Im Koalitionslager von Union und SPD wird über eine große Steuerreform für mittlere Einkommen (2.500 bis 7.000 Euro brutto monatlich) diskutiert. Im Raum stehen Entlastungen von 22 bis 28 Milliarden Euro jährlich.
Die Finanzierung ist umstritten. Mögliche Optionen: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent (brächte 31 Milliarden Euro) oder die Einführung einer Vermögensteuer. Finanzminister Klingbeil sorgte zudem mit Äußerungen zur Selbstanzeige für Aufsehen. Er will verhindern, dass sich Steuerhinterzieher „freikaufen“ können. Künftig soll die strafbefreiende Wirkung auf kleinere Beträge begrenzt sein; bei größeren Summen wirkt die Selbstanzeige nur noch strafmildernd.
Ab 1. Januar 2027 startet zudem die neue private Altersvorsorge: Staatlich geförderte Depotlösungen mit Aktien und ETFs ersetzen die Riester-Rente. Die Auszahlungen unterliegen jedoch der vollen Besteuerung. Die kommenden Monate versprechen für Unternehmen und Steuerberater reichlich Beratungsbedarf.
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