Sprachförderung: Bremen macht Kita-Besuch für 2.740 Kinder verpflichtend
27.05.2026 - 14:54:55 | boerse-global.deDer Bremer Senat hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kinder mit Sprachdefiziten künftig zur Teilnahme an Förderprogrammen verpflichtet. Das „Gesetz zur Stärkung der verbindlichen vorschulischen Sprachförderung“ soll noch vor der Einschulung greifen und massive Bildungsdefizite beheben. Senator Mark Rackles (SPD) stellte den Entwurf am heutigen Mittwoch vor – mit klaren Konsequenzen für Eltern, die die Teilnahme verweigern.
Zwölf bis 18 Monate Förderung vor der Einschulung
Die Dauer der verpflichtenden Sprachförderung richtet sich nach dem individuellen Sprachniveau des Kindes. Bei mittleren Defiziten beginnt die Förderung zwölf Monate vor der Einschulung, bei besonders schwachen Deutschkenntnissen sogar 18 Monate vorher. Betroffene Kinder müssen mindestens 20 Stunden pro Woche eine Kita besuchen, um die sprachliche Förderung zu erhalten. Damit führt das Land faktisch eine Teilnahmepflicht für bestimmte Vorschulkinder ein – auch für jene, die bisher gar keine Kita besucht haben.
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Die Sprachstandserfassung erfolgt mit dem standardisierten Primo-Test. Weigern sich Eltern, ihr Kind nach einer festgestellten Förderbedürftigkeit anzumelden, drohen Bußgelder oder Zwangsgelder.
Jedes zweite Vorschulkind in Bremen braucht Unterstützung
Die Entscheidung des Senats stützt sich auf alarmierende Zahlen aus dem Jahr 2025. In der Stadt Bremen benötigten 49,2 Prozent der Vorschulkinder – insgesamt 2.740 Kinder – zusätzliche Sprachförderung. In Bremerhaven lag der Anteil mit 58,5 Prozent (946 Kinder) noch höher.
Besonders deutlich wird das Problem bei Kindern, die keine Kita besuchen: Von ihnen wiesen 84,8 Prozent Sprachförderbedarf auf. „Diese Zahlen zeigen, dass freiwillige Angebote nicht ausreichen“, betonte Rackles. Das Land will mit der Pflicht zur Teilnahme genau jene Kinder erreichen, die bislang außerhalb des Systems bleiben.
15,4 Millionen Euro für den Ausbau der Kitas
Für die Umsetzung stehen erhebliche finanzielle Mittel bereit. Zwischen 2026 und 2029 fließen 15,4 Millionen Euro aus Bundesmitteln nach Bremen. Das Geld ist für den Ausbau und die Modernisierung der Kitas vorgesehen:
- Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
- Modernisierung bestehender Einrichtungen
- Digitalisierung der Kitas
- Barrierefreiheit
Weitere rund 500.000 Euro sind ab Mitte 2027 für spezifische Schutzmaßnahmen eingeplant. Der mehrjährige Finanzrahmen bis 2029 soll dem System Stabilität geben, während es von der Pilotphase in den Regelbetrieb übergeht.
Vom Freiwilligkeitsprinzip zur Pflicht
Mit dem Wechsel von freiwilliger zu verpflichtender Sprachförderung geht Bremen einen neuen Weg in der frühkindlichen Bildung. Das Land übernimmt eine aktivere Rolle bei der Vorbereitung auf die Grundschule – besonders in Haushalten, in denen Deutsch nicht die Muttersprache ist oder andere Faktoren die Sprachentwicklung verzögern.
Die Sanktionsmöglichkeiten unterstreichen den Ernst der Lage. Die Teilnahmepflicht an der Sprachförderung soll ähnlich verbindlich sein wie die Schulpflicht. Der Primo-Test fungiert als objektives Instrument, das allein auf Basis der Sprachleistung über die Förderpflicht entscheidet – unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund.
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Zeitplan und Ausblick
Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Eine endgültige Entscheidung über das „Gesetz zur Stärkung der verbindlichen vorschulischen Sprachförderung“ wird bis Ende 2026 erwartet. Die ersten Infrastrukturmaßnahmen sollen Mitte 2027 beginnen, sodass das Gesetz zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten kann.
Erzieher und Verwaltungen in Bremen und Bremerhaven müssen sich in den kommenden Monaten auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die größte Herausforderung: Hunderte zusätzliche Kinder in das Kita-System zu integrieren und die Durchführung des Primo-Tests hochzufahren. Andere Bundesländer mit ähnlichen Problemen dürften die Entwicklung in Bremen genau verfolgen.
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