Spirituosensteuer: Neue Belastung für Konditoreien ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 04:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die wirtschaftliche Lage für das Back- und Konditorenhandwerk verschärft sich im Sommer 2026 massiv. Steigende Tariflöhne, geplante Steuererhöhungen und immer neue Regularien bringen vor allem mittelständische Betriebe in Bedrängnis.
Traditionsbäckerei schließt nach 125 Jahren
Ein prominentes Beispiel für den Strukturwandel: Die Bäckerei Dreßler in Stuttgart-West macht Ende Juli 2026 dicht. Das 1901 gegründete Familienunternehmen fand keinen Nachfolger. Die Inhaber sahen keinen anderen Ausweg als die Geschäftsaufgabe.
Der Fall ist symptomatisch für ein branchenweites Problem. Neben der Nachfolgesuche fehlt es überall an Fachkräften. In verwandten Gewerken wie der Klimatechnik können Betriebe die hohe Nachfrage im Sommer 2026 kaum bedienen – Lieferengpässe und Personalmangel bremsen aus.
Süßwarenindustrie: Tarifabschluss mit Mehrkosten
Neue Tarifverträge treiben die Personalkosten weiter. Für die bayerische Süßwarenindustrie wurde ein Abschluss vereinbart: 2,9 Prozent mehr Entgelt rückwirkend zum 1. Juni 2026, weitere 0,3 Prozent im November 2026 und nochmal 2,9 Prozent im Juni 2027. Dazu gibt es eine Erholungsbeihilfe von 80 Euro in den Augustmonaten 2026 und 2027.
Betriebswirtschaftlich wird der Spielraum immer enger. In Gastronomie und Lebensmittelhandwerk liegen die Personalkostenquoten oft über 40 Prozent, der Wareneinsatz schluckt weitere 30 Prozent des Umsatzes. Experten raten zu Standardisierungen in der Vorbereitung – das könnte zehn bis 20 Prozent Zeit sparen.
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Steuerschraube wird angezogen
Die Politik plant weitere Belastungen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Steuer auf Spirituosen, Sekt und alkoholhaltige Mischgetränke zum 1. Januar 2027 um 20 Prozent zu erhöhen. Nur Bier und Wein bleiben verschont. Eine Forsa-Umfrage zeigt zwar grundsätzliche Zustimmung in der Bevölkerung, doch die Lenkungswirkung ist umstritten. Für Konditoreien bedeutet das: höhere Kosten beim Einkauf von Zutaten und im Verkauf von Alkohol-Spezialitäten.
Auch der Handwerkerbonus soll gekürzt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskosten sinkt von 20 auf 15 Prozent. Für Hausbesitzer und gewerbliche Auftraggeber bedeutet das eine geringere Steuerersparnis von bis zu 300 Euro pro Jahr.
Bereits zum 1. Juli 2026 traten Änderungen bei Umsatzsteuer und Zoll in Kraft. Die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze fiel weg, ersetzt durch eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro. E-Commerce-Händler auf Plattformen wie Amazon riskieren seit Mai 2026 doppelte Umsatzsteuerzahlungen, wenn sie Compliance-Vorgaben nicht lückenlos erfüllen.
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Lichtblick: BFH-Urteil schafft Rechtssicherheit
Ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. März 2026 bringt zumindest teilweise Entlastung. Das Gericht untersagte Schätzungen durch das Finanzamt, die nur auf geheimen Vergleichsdaten basieren. Bargeldintensive Betriebe können gegen entsprechende Steuerbescheide innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Rentenreform als nächste Kostenwelle
Langfristig drohen weitere Belastungen. Wirtschaftsvertreter warnen vor der geplanten Rentenreform. Für 2028 ist eine kapitalgedeckte Zusatzrente vorgesehen, verbunden mit einem Zusatzbeitrag von bis zu zwei Prozent. Die Gesamtbelastung für die Alterssicherung könnte innerhalb von fünf Jahren auf rund 22 Prozent steigen – das würde die Arbeitskosten weiter nach oben treiben.
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