Sozialwohnung, Val-de-Marne

Sozialwohnung in Val-de-Marne: Pariser Gericht hebt Winter-Räumungsschutz auf

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 07:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gefälschte Einkommensnachweise machten den Mietvertrag unwirksam; der Bewohner muss die Wohnung binnen 15 Tagen verlassen.
Ein leerer, trostloser Innenhof einer Wohnsiedlung in einem französischen Vorort bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Das Berufungsgericht Paris hat die Räumung einer Dreizimmer-Sozialwohnung im Département Val-de-Marne bestätigt und den Ausschluss des Mieters ohne Gewährung der üblichen Winterruhe angeordnet.

Wie die französische Tageszeitung Le Figaro in einem Bericht vom 06.11.2026 unter Berufung auf das Urteil mit der Nummer 2500530 vom 22. Oktober 2026 mitteilte, sah das Gericht den Nachweis gravierender Unregelmäßigkeiten bei der Wohnungsvergabe als erwiesen an.

Die Entscheidung richtet sich gegen einen Bewohner, der sich die begehrte Sozialwohnung der Wohnungsbaugesellschaft RATP Habitat durch Täuschung verschafft hatte.

Blitzvergabe nach gefälschten Angaben

Der Mieter hatte die Einheit Ende Oktober 2020 innerhalb von lediglich 7 Tagen zugewiesen bekommen. In der Region Paris liegt die reguläre Wartezeit für vergleichbare öffentlich geförderte Wohnungen hingegen üblicherweise bei 3 bis 4 Jahren.

Ermittlungen ergaben, dass das Mietverhältnis auf falschen Grundlagen zustande kam. Die Räumung wurde maßgeblich darauf gestützt, dass der Mann falsche Lohnzettel eingereicht hatte. Zudem wies sein Dossier keine Angehörigen auf, was der Zuteilung einer Dreizimmerwohnung dieser Kategorie widersprach.

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Der Fall ist Teil eines größeren internen Missbrauchs bei der Wohnungsbaugesellschaft. RATP Habitat stieß im Rahmen eigener Nachprüfungen auf rund 20 fragwürdige Mietverträge, die auf eine Mitarbeiterin des Hauses zurückzuführen waren. Die Gesellschaft trennte sich daraufhin fristlos von der Beschäftigten und erstattete Strafanzeige.

Klage in erster Instanz noch abgewiesen

Mit dem Entscheid vom 22. Oktober 2026 korrigierte das Pariser Berufungsgericht ein vorangegangenes Urteil der Vorinstanz. Das zuständige Gericht in Nogent-sur-Marne hatte die von RATP Habitat beantragte Räumung des Mietobjekts zuvor abgewiesen. Die Pariser Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass der Vertrag durch den Betrug hinfällig ist und der Mieter keinen Anspruch auf den sonst im Winter geltenden Räumungsschutz besitzt.

Das Gericht setzte dem Betroffenen eine Frist von 15 Tagen, um die Wohnung vollständig zu räumen. Lässt er diesen Zeitraum verstreichen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 30 Euro pro Tag fällig. Darüber hinaus verurteilte die Kammer den Mann zur Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz an RATP Habitat sowie zur Übernahme von Verfahrenskosten in Höhe von ebenfalls 3000 Euro.

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Mit der Entscheidung unterstreicht die französische Justiz, dass bei manipulierten Antragsunterlagen für Sozialwohnungen selbst die sonst strengen Mieterschutzfristen der kalten Jahreszeit aufgehoben werden können.

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