Sozialversicherung: Vertrauensperson bei allen PVA-Untersuchungen ab September
03.06.2026 - 11:51:12 | boerse-global.de
Kernstück: Bürger dürfen künftig bei allen Untersuchungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Vertrauensperson mitbringen.
Bislang galt dieses Recht nur bei Einstufungen zur Pflegestufe. Die Novelle, die am 1. September 2026 in Kraft tritt, weitet es deutlich aus. Betroffen sind sämtliche PVA-Begutachtungen – etwa für Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitsrenten sowie für Umschulungsmaßnahmen.
Mehr Transparenz für Betroffene
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Auch Untersuchungen des Sozialministeriumservice fallen unter die Neuregelung. Das betrifft die Feststellung des Behinderungsgrades sowie Verfahren nach dem Sozialentschädigungsgesetz – also das Heeresentschädigungs-, das Impfschaden- und das Opferfürsorgegesetz.
ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger betonte, die Reform schaffe „transparentere und fairere Verfahren“. Betroffene werden künftig vorab über ihr Begleitungsrecht informiert. Eine Ausnahme gibt es: Bei unangekündigten Hausbesuchen wegen konkretem Betrugsverdacht bleibt die Vertrauensperson außen vor.
Breite politische Einigkeit
Die Novelle passierte den Sozialausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen – ÖVP, SPÖ, NEOS, FPÖ und Grüne stimmten geschlossen zu. Doch das Paket geht weiter: Geplant sind ein Verhaltenskodex für medizinische Gutachter, ein neues Beschwerdemanagement und eine gemeinsame Begutachtungsstelle. Ziel ist es, Verfahren über verschiedene Sozialversicherungszweige hinweg zu vereinheitlichen.
Zusätzliche Entlastung für Alleinerziehende
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Der Ausschuss beschloss weitere sozialpolitische Maßnahmen. Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Alleinerziehende einen neuen Unterstützungsfonds: rund 240 Euro monatlich pro Kind, sofern das Netto-Haushaltseinkommen 2.768 Euro nicht übersteigt.
Notariatsrecht wird modernisiert
Ebenfalls beschlossen: Anpassungen im Notariats-Pensionsgesetz. Die Altersgrenze für den Berufseinstieg steigt von 35 auf 50 Jahre, die Mindestpension wird an bestimmte Versicherungszeiten gekoppelt. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
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