Sozialversicherung, Beitragsgrenzen

Sozialversicherung 2027: Beitragsgrenzen steigen um bis zu 562 Euro

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BMAS-Entwurf sieht höhere Beitragsgrenzen für 2027 vor. Besonders die Krankenversicherung steigt, bevor Kabinett und Bundesrat entscheiden.

BMAS legt neue Sozialversicherungsgrenzen für 2027 vor
Moderne architektonische Fassadengestaltung eines Bürogebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. September 2026 den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Das Papier wurde am selben Tag zur Ressortabstimmung weitergeleitet.

Die Anpassung basiert auf der bundesweiten Lohnentwicklung des Jahres 2025, bei der die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer – ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen – um 4,38 Prozent gestiegen sind. Zudem greift eine gesetzlich beschlossene Sonderanhebung in der Krankenversicherung.

Außerplanmäßiger Sprung bei der Krankenversicherung

Der Anstieg der Bemessungsgrenzen fällt höher aus als ursprünglich angenommen, da Wirtschaftsinstitute zuvor lediglich von einem Lohnwachstum von 3,5 Prozent für 2025 ausgegangen waren. Die tatsächliche Lohnsteigerung um 4,38 Prozent hätte bei der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung rechnerisch ein Plus von 262,50 Euro pro Monat ergeben.

Zusätzlich greift jedoch eine Sonderanhebung um 300 Euro monatlich beziehungsweise 3.600 Euro im Jahr. Diese Maßnahme beruht auf dem Mitte Juli 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem einer prognostizierten Finanzlücke der Krankenkassen von knapp 19 Milliarden Euro begegnet werden soll.

In der Folge steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung um insgesamt 562,50 Euro von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr). Nach der geltenden Rechtslage gilt diese Anhebung gleichermaßen für die Pflegeversicherung.

Neue Grenzwerte für Rente und Wechsel zur PKV

Auch in anderen Bereichen der Sozialversicherung steigen die Parameter für das Jahr 2027 spürbar:

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  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert von 8.450 Euro auf 8.850 Euro im Monat (106.200 Euro im Jahr). In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die Grenze auf monatlich 10.900 Euro (130.800 Euro im Jahr).
  • Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V steigt von monatlich 6.450 Euro (77.400 Euro jährlich) auf 7.012,50 Euro im Monat beziehungsweise 84.150 Euro im Jahr. Erst ab diesem Einkommen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich. Die besondere Grenze nach Paragraph 6 Absatz 7 SGB V klettert von 5.812,50 Euro auf 6.075 Euro monatlich (72.900 Euro im Jahr), jene nach Absatz 8 liegt bei 6.712,50 Euro im Monat (80.550 Euro im Jahr).
  • Bezugsgröße und Durchschnittsentgelte: Die Bezugsgröße wird auf 4.130 Euro monatlich (49.560 Euro im Jahr) festgesetzt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für 2027 liegt bei 53.452 Euro, während das endgültige Durchschnittsentgelt für 2025 mit 49.147 Euro beziffert wird.

Finanzielle Folgen für Beschäftigte und Unternehmen

Wer monatlich mehr als 5.812,50 Euro brutto verdient und gesetzlich krankenversichert ist, muss sich auf höhere Abzüge für die Krankenkasse einstellen. Höhere Rentenbeiträge fallen ab einem Bruttogehalt von mehr als 8.450 Euro an.

Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung mit einem kombinierten Beitragssatz von 21,2 Prozent bedeutet der Zuwachs der Beitragsbemessungsgrenze um 400 Euro eine monatliche Mehrbelastung von 84,80 Euro (1.017,60 Euro im Jahr) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

In der Krankenversicherung fallen auf die zusätzlichen 562,50 Euro bei einem Beitragssatz von 17,9 Prozent insgesamt 1.208 Euro mehr pro Jahr an, die hälftig getragen werden.

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Bei unveränderten Beitragssätzen und einem unterstellten Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent steigen die Sozialbeiträge für Gutverdiener um knapp 102 Euro monatlich beziehungsweise gut 1.220 Euro jährlich; Arbeitgeber werden im Regelfall in gleicher Höhe belastet.

Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) verteidigte die Reformpläne mit dem Hinweis, dass Investitionen in strukturelle Reformen erforderlich seien, um Arbeitsplätze zu sichern und die Sozialbeiträge stabil zu halten.

Bevor die Verordnung (Fundstelle PAAAK-24026) rechtskräftig wird, muss sie noch vom Bundeskabinett beschlossen werden und die Zustimmung des Bundesrats erhalten.

Mehr zum Thema bei FAZ: „Sozialversicherung: Bis zu 2915 Euro höhere Abgaben für Gutverdiener“

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