Sozialleistungen, Landkreistag

Sozialleistungen: Landkreistag fordert Verschärfung der EU-Regeln

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kommunen kritisieren Fehlanreize durch Minijobs. Grüne lehnen Verschärfung ab, AfD will Bürgergeld stark beschränken.

Landkreistag fordert strengere EU-Regeln für Sozialleistungen
Modernes Regierungsgebäude in Europa als Symbol für EU-Sozialpolitik und Verwaltung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Deutsche Landkreistag verlangt eine Verschärfung der europäischen Regelungen für den Zugang zu Sozialleistungen. Landkreistagspräsident Achim Brötel warnte am Wochenende vor Fehlanreizen durch das aktuelle EU-Recht.

Minijobs als Einfallstor ins Sozialsystem

Brötel kritisiert, dass bereits eine geringfügige Beschäftigung ausreichen kann, um Ansprüche auf aufstockende staatliche Leistungen zu begründen. Solche Beschäftigungsverhältnisse sieht er als potenziellen Zugangsweg in das deutsche Sozialsystem – zulasten der kommunalen Haushalte.

Der Zugang zu existenzsichernden Sozialleistungen müsse künftig an eine tragfähige Erwerbstätigkeit geknüpft werden, so der Landkreistagspräsident. Ziel ist eine Präzisierung der EU-Vorgaben, um Missbrauch im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erschweren und Anreize für Armutsmigration zu senken.

Grüne stemmen sich gegen Verschärfung

Gegenwind kommt von den Grünen. Die Europaabgeordnete Terry Reintke und die Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic betonten am Samstag: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei eine fundamentale Säule des europäischen Binnenmarkts. Deutschland profitiere wirtschaftlich erheblich von dieser Mobilität.

Eine Änderung der EU-Vorgaben sehen sie nicht als geeignetes Instrument gegen Probleme in Kommunen. Stattdessen schlagen die Abgeordneten alternative Maßnahmen vor: die Bindung von EU-Strukturmitteln an die Einhaltung von Grundrechten in Herkunftsländern sowie nationale Initiativen wie ein Schrottimmobilienbekämpfungsgesetz. Die Bundesregierung arbeite zudem bereits an einem 33-Punkte-Reformpaket gegen Sozialleistungsmissbrauch.

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AfD will Bürgergeld massiv einschränken

Die Debatte wird durch weitere politische Vorstöße ergänzt. Am 24. Juli 2026 wurde ein Antrag der AfD-Fraktion bekannt, der den Zugang zum Bürgergeld für ausländische Staatsangehörige massiv einschränken will. EU-Bürger sollen demnach erst nach fünf Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit und Deutschkenntnissen auf B2-Niveau leistungsberechtigt sein. Für Drittstaatsangehörige fordert die Fraktion eine Frist von zehn Jahren sowie eine Niederlassungserlaubnis.

Gerichte ziehen Kreis der Versicherten weiter

Während politisch über eine Verschärfung des Arbeitnehmerstatus diskutiert wird, hat die Rechtsprechung den Begriff zuletzt eher ausgeweitet. In mehreren Entscheidungen vom 23. Juli 2026 stufte das Bundessozialgericht verschiedene Berufsgruppen als sozialversicherungspflichtig beschäftigt ein – darunter Honorarärzte, Lehrkräfte an Volkshochschulen und bestimmte Gesellschafter-Geschäftsführer.

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Die Urteile verdeutlichen die Dynamik im Arbeits- und Sozialrecht: Kommunalvertreter fordern engere Grenzen für den Leistungsbezug, die Justiz zieht den Kreis der Pflichtversicherten weiter. Parallel bereitet der Gesetzgeber eine Reform des Sozialgesetzbuchs vor, die unter dem Stichwort „neue Selbstständigkeit“ die rechtliche Einordnung von Erwerbsformen neu regeln soll.

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