Sozialgerichte, Eilanträge

Sozialgerichte: 3.083 Eilanträge im Halbjahr durch KI-Texte mehr als verdoppelt

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 23:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Erfundene Rechtsquellen in KI-Texten verlängern Prüfungen; Sozialgerichte melden mehr Anträge und Klagen.

KI-generierte Schriftsätze belasten Behörden und Sozialgerichte zunehmend
Ein leerer Schreibtisch in einer Behörde mit einem Stapel unbeschriebener Blätter und einem Stempel bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Das Landratsamt Freising verzeichnet eine zunehmende Zahl von Widersprüchen gegen Behördenbescheide, die unter Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Wie aus einem Bericht vom 30. September 2026 hervorgeht, stellen dabei insbesondere sogenannte Halluzinationen der Software ein Problem dar: Die verwendeten KI-Systeme erfinden in den Schreiben Gerichtsurteile und Rechtsgrundlagen, die in der Realität nicht existieren.

Belastung der Verwaltung durch KI-generierte Massentexte

Tobias Diepold, Leiter für Allgemeine Rechtsangelegenheiten am Landratsamt Freising, thematisierte das Phänomen jüngst in einer Sitzung des Kreisausschusses. Er erläuterte, dass die KI-verfassten Schreiben deutlich umfangreicher ausfallen als herkömmliche Widersprüche. Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten in der Behörde, da die langen Texte sowie die darin angeführten, oft fiktiven Referenzen geprüft werden müssten.

Landrätin Susanne Hoyer verwies zudem auf die formale Qualität der Dokumente. Demnach handele es sich um sehr wohlformulierte Anschreiben, was die Identifizierung als KI-Produkt auf den ersten Blick erschweren könne.

Eine statistische Erfassung der Fallzahlen oder eine detaillierte Auswertung der Bearbeitungsverzögerungen findet im Landratsamt derzeit noch nicht statt. Auch liegen bislang keine spezifischen Handlungsempfehlungen durch das bayerische Innenministerium oder die Regierung von Oberbayern vor.

Trotz der Herausforderungen prüft das Amt den Angaben zufolge einen eigenen Einsatz von KI-Technologien. Die entsprechende Prüfung unterliegt jedoch strengen regulatorischen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die KI-Verordnung der Europäischen Union.

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Massive Klagewelle an den Sozialgerichten

Parallel zur Entwicklung in der Kommunalverwaltung berichten auch die Justizbehörden von einer erheblichen Zunahme KI-gestützter Verfahrenseinleitungen. An den Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen hat sich die Zahl der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt.

Während im ersten Halbjahr 2025 noch 1.495 Anträge eingingen, stieg diese Zahl im ersten Halbjahr 2026 auf 3.083. Auch die Gesamtzahl der Klagen nahm um 21 Prozent auf 14.120 Fälle zu (Vorjahr: 11.685).

Besonders betroffen sind laut Vizepräsidentin Lioba Huss die Rechtsgebiete der Krankenversicherung sowie existenzsichernde Leistungen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Vizepräsidentin führt den Anstieg überwiegend auf den Einsatz von KI beim Erstellen der Klageschriften zurück. Diese seien oft langwierig und mit irrelevanten oder frei erfundenen Gerichtsentscheidungen versehen. Begünstigt werde diese Entwicklung durch die Gerichtskostenfreiheit für Versicherte und Leistungsempfänger sowie den fehlenden Anwaltszwang in der Sozialgerichtsbarkeit.

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Ähnliche Tendenzen zeigen sich in Hamburg. Dort stieg die Zahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um rund 36 Prozent. Das dortige Sozialgericht geht ebenfalls davon aus, dass ein Teil des Zuwachses, insbesondere bei Eilverfahren zur Grundsicherung, auf die Nutzung von KI-Tools zurückzuführen ist. Die Fehlerhaftigkeit dieser Dokumente erfordere eine zeitintensive Prüfung durch die Gerichte.

Forderungen nach regulatorischen Anpassungen

Angesichts dieser Entwicklung fordert der Sozialverband VdK eine Rückbesinnung auf persönliche, fachkundige Rechtsberatung in Widerspruchs- und Klageverfahren, um die Qualität der Rechtssuche zu sichern. Auch aus der Richterschaft werden Rufe nach gesetzlichen Änderungen laut. Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) schlägt vor, im Zuge des Kindschaftsrechts-Modernisierungsgesetzes Maßnahmen zur Missbrauchsabwehr zu implementieren.

Die NRV betont, dass große Sprachmodelle (LLM) es ermöglichen, in kürzester Zeit enorme Textmengen zu produzieren, während technische Abwehrlösungen kurzfristig nicht verfügbar seien. Vorgeschlagen werden unter anderem Anpassungen im Gerichtskostengesetz für wiederholte Anträge. Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2026 habe die Zulässigkeit solcher Missbrauchsregeln bereits bestätigt.

Auf europäischer Ebene wird das Risiko bereits adressiert: Die EU-KI-Verordnung stuft den Einsatz von KI in der Justiz zur Sachverhalts- und Rechtsauslegung grundsätzlich als Hochrisiko-Anwendung ein. Als zentrale Gefahren gelten dabei neben dem sogenannten Automation-Bias ausdrücklich die halluzinierten Fundstellen, die nun vermehrt in der deutschen Verwaltungspraxis auftreten.

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