Sozialabgaben, BMAS

Sozialabgaben 2027: BMAS plant höhere Grenzen für 6,3 Millionen Beschäftigte

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BMAS-Entwurf für 2027 hebt mehrere Beitragsgrenzen an. Laut IW könnten rund 6,3 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber jährlich 4,5 Milliarden Euro mehr zahlen.

Sozialabgaben 2027: BMAS-Entwurf sieht höhere Beitragsgrenzen vor
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. September 2026 den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für das Jahr 2027 vorgelegt. Die geplanten Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen basieren auf der Lohnentwicklung des Jahres 2025, die bei 4,38 Prozent lag.

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnten diese Änderungen erhebliche finanzielle Folgen für den Arbeitsmarkt haben: Demnach seien rund 6,3 Millionen Beschäftigte sowie deren Arbeitgeber von den Anhebungen betroffen, was einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 4,5 Milliarden Euro entspräche.

Deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV

Ein wesentlicher Aspekt des Verordnungsentwurfs betrifft die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Beitragsbemessungsgrenze soll laut BMAS auf 6.375 Euro im Monat beziehungsweise 76.500 Euro im Jahr steigen.

Im Jahr 2026 liegt dieser Wert noch bei 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich). Diese Steigerung setzt sich aus der regulären Lohnanpassung und einer zusätzlichen Erhöhung um 300 Euro pro Monat zusammen, die das Ministerium mit gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesundheitssparpaket begründet.

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Parallel dazu steigen auch die Jahresarbeitsentgeltgrenzen, die über die Versicherungspflicht in der GKV entscheiden. Der Entwurf sieht hier Werte von 7.012,50 Euro monatlich (84.150 Euro jährlich) sowie differenzierte Sätze von 6.075 Euro und 6.712,50 Euro pro Monat vor. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung wird für 2027 voraussichtlich auf 4.130 Euro monatlich beziehungsweise 49.560 Euro jährlich festgesetzt.

Renten- und Arbeitslosenversicherung überschreiten 100.000-Euro-Marke

In der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vorgesehen. Diese soll von bisher 8.450 Euro auf 8.850 Euro im Monat steigen, was einem Jahreswert von 106.200 Euro entspricht. Für die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein monatlicher Wert von 10.900 Euro (130.800 Euro jährlich) geplant.

Zudem enthält der Entwurf Anpassungen beim Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung. Dieses wird für das Jahr 2027 vorläufig auf 53.452 Euro festgesetzt, während der endgültige Wert für 2025 mit 49.147 Euro beziffert wird.

Finanzielle Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Erhöhung der Grenzen führt bei Einkommen oberhalb der bisherigen Höchstbeträge zu steigenden Abgaben. Berechnungen unter der Annahme eines durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent zeigen, dass die Sozialbeiträge bei unveränderten Beitragssätzen um knapp 102 Euro im Monat steigen könnten. Auf das Jahr gerechnet ergibt dies eine Mehrbelastung von rund 1.220 Euro.

Andere Modellrechnungen prognostizieren für Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge von bis zu 1.543 Euro pro Jahr. In der Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil könnten die jährlichen Mehrkosten bei rund 2.915 Euro liegen.

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Ein konkretes Beispiel für einen gesetzlich versicherten Beschäftigten mit einem Kind in Berlin und einem Bruttolohn von mindestens 8.850 Euro zeigt monatliche Mehrkosten von rund 96 bis 102 Euro für den Arbeitnehmer.

Davon entfallen etwa 49 Euro auf die Krankenversicherung und gut 42 Euro auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt in diesem Szenario eine zusätzliche Last in ähnlicher Höhe.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige oberhalb der neuen GKV-Grenze ergibt sich durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage um 562,50 Euro pro Monat eine Steigerung des Krankenversicherungsbeitrags um rund 98 Euro monatlich, sofern ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag unterstellt wird.

Mögliche Änderungen in der Pflegeversicherung

Zusätzlich zur Rechengrößen-Verordnung könnten Änderungen in der Pflegeversicherung die Belastung weiter erhöhen. Ein entsprechender Entwurf sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege auf das Niveau der GKV (7.012,50 Euro monatlich) anzuheben.

Zudem könnte der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen, was einen Gesamtbeitrag von 4,3 Prozent für diese Gruppe zur Folge hätte. Die maximale Mehrbelastung in der Pflegeversicherung könnte sich damit auf rund 689 Euro im Jahr belaufen.

Experten weisen darauf hin, dass die Gesamtbelastung für Beschäftigte mit Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen auf bis zu 2.000 Euro jährlich anwachsen könnte, sollten neben den Grenzverschiebungen auch die Beitragssätze in der Pflege- oder Arbeitslosenversicherung steigen.

Der Entwurf des BMAS bedarf noch der Zustimmung durch das Bundeskabinett sowie den Bundesrat. Die Verordnung und die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung sind damit noch nicht endgültig beschlossen.

Als statistischer Hintergrund dient eine Erhebung des IW aus dem Jahr 2025, wonach die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten in Ostdeutschland (ohne Berlin) weniger als 46.013 Euro im Jahr verdiente und somit von den Grenzverschiebungen weitgehend unberührt bliebe.

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