Sonntagsarbeit: Bäcker-Innung lehnt Fünf-Stunden-Regelung ab
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 21:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bäcker-Innung Gütersloh hat die aktuellen politischen Pläne zur Neuregelung der Sonntagsarbeit im Backhandwerk als unzureichend zurückgewiesen. Im Zentrum der Kritik steht die beabsichtigte Ausweitung der erlaubten Arbeitszeit an Sonntagen von derzeit drei auf künftig fünf Stunden. Aus Sicht der regionalen Branchenvertreter greift dieser Schritt zu kurz, um die betrieblichen Abläufe nachhaltig zu verbessern und den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.
Kritik an geplanter Fünf-Stunden-Regelung
Die Innung reagierte damit am Sonntag auf die laufende Debatte um eine Reform der Arbeitszeitgesetze für Bäckereibetriebe. Während die Politik mit der Erhöhung auf fünf Stunden einen Spielraum für die Produktion und den Verkauf schaffen will, sieht die Innung darin lediglich eine halbherzige Lösung. Obermeister Axel Glasenapp erklärte hierzu, dass die geplante Ausweitung nicht den tatsächlichen Bedarf der Handwerksbetriebe decke.
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Innung ist die Diskrepanz zwischen den aktuellen Plänen und den ursprünglichen Zielsetzungen der Politik. Glasenapp verwies in diesem Zusammenhang auf den geltenden Koalitionsvertrag. In diesem Dokument sei die vollständige Abschaffung des sogenannten Sonntagsbackverbots explizit angekündigt worden. Dass nun weiterhin an einer starren Zeitgrenze festgehalten werden soll, widerspreche den Zusagen und verhindere eine echte Modernisierung der Branche. Die Bäcker-Innung Gütersloh fordert daher, die Zeitbegrenzung nicht nur zu lockern, sondern vollständig aufzuheben.
Mitarbeiterbereitschaft und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Ein häufig angeführtes Gegenargument gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit ist die Belastung für das Personal. Die Innung vertritt hierzu jedoch eine andere Position. Nach Einschätzung von Axel Glasenapp zeige sich in der Praxis, dass viele Mitarbeiter im Bäckerhandwerk durchaus bereit seien, sonntags über die bisherigen Grenzen hinaus zu arbeiten.
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Diese Bereitschaft sei jedoch an klare Bedingungen geknüpft. Laut der Innung müssten die Betriebe attraktive Anreize schaffen, wozu insbesondere die Zahlung von entsprechenden Sonntagszuschlägen gehöre. Zudem sei ein angemessener Freizeitausgleich an anderen Wochentagen eine zwingende Voraussetzung, um die Attraktivität der Arbeitsplätze zu sichern. Wenn diese Faktoren erfüllt seien, böten flexiblere Arbeitszeiten am Sonntag sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten Vorteile.
Fokus auf Gesundheitsschutz und Ruhezeiten
Trotz der Forderung nach einer vollständigen Flexibilisierung der Arbeitszeiten betonte die Bäcker-Innung Gütersloh die Bedeutung des Arbeitsschutzes. Eine Aufhebung der zeitlichen Grenzen für die Sonntagsbackerei dürfe nicht bedeuten, dass grundlegende Schutzmechanismen ausgehebelt werden.
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Glasenapp unterstrich, dass die Einhaltung der gesetzlich verankerten Ruhezeiten oberste Priorität haben müsse. Auch der allgemeine Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dürfe durch die Reform nicht gefährdet werden. Ziel der Forderung sei es nicht, die Gesamtarbeitszeit der Beschäftigten auszuweiten, sondern die Verteilung der Stunden über die week hinweg flexibler zu gestalten, um auf die Nachfrage am Wochenende besser reagieren zu können. Die Innung sieht hier die Politik in der Pflicht, einen Rahmen zu schaffen, der unternehmerische Freiheit mit dem notwendigen Schutz der Arbeitnehmer in Einklang bringt, anstatt sich in kleinteiligen Stundenregelungen zu verlieren.
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