Vater, Mutter, Kind

Sonderregelung für die Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung wird nicht fortgesetzt

15.05.2020 - 08:17:40

Bundesregierung beabsichtigt keine Verlängerung der Sonderreglungen für Eltern bezüglich der Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung.

Das Bundesarbeitsministerium sieht keinen weiteren Bedarf für eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die aufgrund der wegfallenden Kinderbetreuung in Kitas und Schulen derzeit nicht arbeiten können. Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen umfasst auch die schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas. Damit entfällt der Grund für die Sonderregelung für Eltern im Bereich der Lohnausgleichszahlungen, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Derzeit gilt eine sechswöchige Frist, in der Eltern, die wegen der Kinderbetreuung ihre Arbeit nicht verfolgen können, Anspruch auf eine Lohnfortzahlung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber höchstens 2.016 Euro, haben. Die Sonderregelung war Bestandteil des erweiterten Infektionsschutzgesetzes und war seit dem 30. März in Kraft. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist werden jetzt die ersten Eltern wieder, trotz der weiterhin angespannten Lage in der Kinderbetreuung, an ihre Arbeitsstellen zurückkehren müssen. Das Bundesarbeitsministerium verweist allerdings auf den Wortlaut der Sonderregelung, die jedem Elternteil einen entsprechenden Zeitraum von sechs Wochen einräumt. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel der Kinderbetreuung durch die Eltern insgesamt 12 Wochen Lohnfortzahlung geleistet wird. Die Betreuung zu Hause ist also sichergestellt, betont die Ministeriumssprecherin.
Die Haltung des Arbeitsministeriums trifft auf heftige Kritik bei Politik und Arbeitgebervertretern. Die Bundesregierung macht Frauen, Alleinerziehende und die betroffenen Kinder zu Verlierern, während sie Unternehmen und traditionelle Familienstrukturen unterstützt, beklagt Dietmar Bartsch, Fraktionschef der Linken. Die Kinderbetreuung in Kitas und Schulen ist zusammengebrochen und wird auch in den nächsten Monaten nicht wieder im gewohnten Umfang funktionieren. Und die Bundesregierung lässt sie mit der Doppelbelastung von Kinderbetreuung und Beruf allein. Bartsch wertet das Verhalten als Skandal und fordert eine Nachjustierung der Hilfsmaßnahmen. Bis die Betreuung an Kitas und Schulen wieder gewährleistet ist, muss die Regierung die Sonderregelung verlängern. Bartsch sieht nicht nur die Lohnfortzahlung als Thema, sondern auch die Einführung eines Elterngelds für alle Personen, die aktuell Kinder daheim betreuen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betont ebenfalls einen akuten Handlungsbedarf. Anja Piel, Vorstandsmitglied, plädiert in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für weitere Hilfspakete für Familien. Es hat sich nichts an der katastrophalen Situation verbessert. Es gibt keine verlässlichen Angebote für die Kinderbetreuung und für viele Menschen ist der Beruf kaum mehr mit den Anforderungen zu Hause vereinbar. Der DGB plädiert daher für eine Fortführung der Lohnfortzahlung mit einer Erhöhung der Zahlungen auf 80 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Regelungen müssen solange gelten, wie der Normalbetrieb wiederhergestellt ist. Neben der Kinderbetreuung sieht der DGB auch im Bereich der häuslichen Pflege Nachbesserungsbedarf.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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