Solaranlage, Bundesnetzagentur

Solaranlage: Bundesnetzagentur plant 70-90% Aufschlag ab 2029

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BSW-Solar warnt vor höheren Grundpreisen für private Solaranlagen. Die Bundesnetzagentur will neue Netzentgelte ab 2029 verbindlich machen.

Solarstrom: Geplante Netzentgeltreform könnte Haushalte belasten
Nahaufnahme von Solarmodulen auf einem privaten Hausdach bei klarem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt vor einer signifikanten finanziellen Belastung für private Solarstromerzeuger durch die geplante Reform der Netzentgeltsystematik.

Wie aus Berichten vom 21.09.2026 hervorgeht, kritisiert der Verband einen geplanten Aufschlag der Bundesnetzagentur auf den Grundpreis für solare Selbstversorger. Zusammen mit angekündigten Einschnitten bei der Solar-Förderung durch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche drohe nach Einschätzung des BSW-Solar eine Investitionsbremse für die Photovoltaik.

Erhebliche Mehrkosten für private Haushalte befürchtet

Die Pläne der Bundesnetzagentur sehen im Rahmen des 198-seitigen Entwurfs „AgNes“ vor, die Strom-Grundgebühr für Betreiber von Solaranlagen auf privaten Hausdächern anzuheben. Für Haushalte mit einem Verbrauch unter 100.000 Kilowattstunden pro Jahr ist ein Prosumer-Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis vorgesehen.

Laut Berechnungen des BSW-Solar könnte dies zu einer jährlichen Mehrbelastung von bis zu 165 Euro führen, wobei die exakte Summe von der jeweiligen Ausgestaltung durch die Netzbetreiber abhänge.

Besonders kritisch bewertet der Branchenverband, dass kleine Photovoltaik-Anlagen überproportional belastet würden. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig betonte, dass Verbraucher, die weniger Netzkapazität beanspruchen, auch weniger zahlen sollten. Eine kleine Anlage mit geringer Leistung dürfe nicht mit deutlich größeren Erzeugungseinheiten gleichgesetzt werden.

Zudem lehnt der Verband die Einbeziehung bestehender Anlagen ab, da dies eine nachträgliche Änderung von Investitionsentscheidungen bedeute. Hierin sieht der BSW-Solar einen Verstoß gegen die EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Kritik der Verbände und alternative Vorschläge

Neben dem BSW-Solar äußerten auch andere Akteure Bedenken. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert eine verbindliche Obergrenze für die Belastung in Höhe von 4,50 Euro je Kilowatt und Jahr. Als Alternative zu den Plänen der Behörde schlägt der BSW-Solar die Einführung eines Einspeisekapazitätsentgelts vor, das für neue Erzeugungsanlagen aller Größenklassen gelten sollte.

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Die Bundesnetzagentur plant laut ihrem Entwurf einen Prosumer-Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis für solare Selbstversorger — nach Berechnungen des Branchenverbands könnte das bis zu 165 Euro pro Jahr bedeuten. Wer seine Anlage vor 2029 einschätzen will, findet hier die wichtigsten Prüfschritte. Kostenlosen Leitfaden zur Netzentgeltreform anfordern

Kritik kommt zudem vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Zum Ende der Konsultationsfrist am 18.09.2026 mahnte der Verband Nachbesserungen an. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, der Entwurf bürde Stadtwerken und Netzbetreibern einen hohen Zusatzaufwand auf, ohne dass ein erkennbarer Nutzen entstehe. Er forderte Vertrauensschutz für bereits weit fortgeschrittene Projekte, die etwa über Baugenehmigungen oder gesicherte Finanzierungen verfügen. Unklare Zuständigkeiten würden nach Einschätzung des VKU Kosten und Bürokratie unnötig steigern.

Ziele der Bundesnetzagentur und zeitliche Umsetzung

BNetzA-Präsident Klaus Müller verteidigte das Vorhaben mit dem Ziel, Anreize zur Einsparung von Netzkosten zu setzen und Kapazitäten mit einem Preis zu versehen. Eine Studie der HTW Berlin beziffert das jährliche Einsparpotenzial im Verteilnetz auf rund 12 Milliarden Euro. Ein positiver Aspekt für Speicherbetreiber im Entwurf ist, dass Batteriespeicher bei der Netzdurchleitung keinen Arbeitspreis zahlen sollen.

Die neuen Regeln der Netzentgeltreform sollen ab dem 1. Januar 2029 verbindlich gelten, wobei die Aufschläge bereits ab dem 1. April 2028 ausgewiesen werden müssen. In Mehrparteienhäusern soll dabei jede Wohnung einzeln als Verbrauchsstelle zählen, was der BSW-Solar im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ebenfalls bemängelt.

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Der Entwurf sieht vor, dass auch bestehende Photovoltaikanlagen in die neue Systematik einbezogen werden könnten — für viele Betreiber eine nachträgliche Änderung ihrer Investitionsentscheidung. Der Leitfaden ordnet ein, was das für Speicher, Einspeisung und laufende Kosten bedeutet. Einordnung jetzt abrufen

Für andere Bereiche sieht der Zeitplan der Behörde spätere Fristen vor: Dynamische Netzentgelte für Batteriespeicher in höheren Spannungsebenen sollen frühestens ab 2030, spätestens 2033 eingeführt werden.

Für Wind- und Solarparks sind diese Instrumente frühestens ab 2032 geplant. Private Haushalte und Betriebe bleiben von dynamischen Netzentgelten zunächst ausgenommen. Eine endgültige Festlegung durch die Bundesnetzagentur wird noch im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

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