Solaranlage-Abgaben: Bundesnetzagentur plant 70–90% Aufschlag ab 2029
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur will private Photovoltaik-Betreiber künftig stärker an den Netzkosten beteiligen. Ein entsprechender Beschlussentwurf namens „AgNes“ sieht deutliche Aufschläge auf den Grundpreis vor – nur Balkonkraftwerke bleiben verschont.
Prosumer zahlen künftig bis zu 90 Prozent mehr Grundpreis
Konkret sollen Besitzer von Solaranlagen ab 2029 einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den regulären jährlichen Grundpreis zahlen. Die Behörde begründet das mit einer fairen Kostenverteilung und Vorgaben aus dem EU-Recht. Immerhin machen Netzentgelte mit rund 37 Milliarden Euro pro Jahr etwa ein Drittel des Strompreises aus.
Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das laut Bundesnetzagentur maximal 100 Euro Mehrbelastung pro Jahr. Branchenkreise rechnen teils mit höheren Summen: Bei einem angenommenen Grundpreis von 150 Euro kämen 105 bis 135 Euro obendrauf, andere Kalkulationen nennen sogar bis zu 167 Euro. Das Ziel: Haushalte mit und ohne eigene Erzeugungsanlage sollen die Netzkosten gerechter schultern.
Erste Änderungen schon 2028 auf der Stromrechnung
Die neue Netzentgelt-Struktur soll bis Ende 2026 festgezurrt sein und die bisherige Stromnetzentgeltverordnung ablösen. Bereits ab April 2028 müssen Versorger die künftigen Aufschläge transparent auf den Rechnungen ausweisen, erhoben werden sie dann ab Januar 2029.
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Kritik kommt vom Bundesverband Energiespeicher: Die Aufschläge könnten den weiteren Ausbau der Solarenergie ausbremsen. Auch Anbieter von Solarsystemen zweifeln an der Rentabilität kleinerer Hausanlagen.
EEG-Reform: Das Aus für die Einspeisevergütung
Parallel plant die Bundesregierung einen radikalen Umbau des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ein Kabinettsbeschluss vom 29. Juli sieht vor, dass neue Solaranlagen ab Januar 2027 keine klassische Einspeisevergütung mehr erhalten.
Stattdessen gibt es eine Übergangslösung für maximal 36 Monate mit höchstens 5,2 Cent pro Kilowattstunde – ein Wert, der bis 2031 schrittweise auf null sinkt. Zum Vergleich: Anlagen bis 10 Kilowatt Spitzenleistung, die seit dem 1. August in Betrieb gehen, bekommen bei Teileinspeisung noch 7,7 Cent, bei Volleinspeisung 12,2 Cent. Zusätzlich soll 2027 eine Wirkleistungsbegrenzung die Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung deckeln.
Netzanschluss: Ablehnung bald möglich
Hinzu kommt ein geplantes Netzanschlusspaket: Ab 2027 dürfen Netzbetreiber Anträge für neue Wind- und Solarparks in Regionen mit begrenzter Kapazität ablehnen. Das betrifft Gebiete, in denen im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Erzeugung abgeregelt werden musste – laut einer Studie könnten bundesweit bis zu 90 Landkreise darunter fallen.
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Auch die Entschädigung für gedrosselte Anlagen soll teilweise entfallen, bei Solaranlagen bis zu einer Grenze von 20 Prozent des Jahresertrags. Hintergrund sind die massiv gestiegenen Kosten für die Netzstabilisierung: Rund 3 Milliarden Euro kostete der sogenannte Redispatch im Jahr 2025. Branchenexperten warnen, dass die neuen Regeln den Ausbau erneuerbarer Energien in vielen Regionen faktisch unmöglich machen könnten.
