Social-Media-Urheberrecht, Sony

Social-Media-Urheberrecht: Sony fordert 50 Millionen Euro Schadensatz

28.05.2026 - 20:39:13 | boerse-global.de

Kanzleien verschärfen Kontrollen: Unlizenzierte Musik in Reels und fehlende Bildquellen führen zu hohen Forderungen.

Social-Media-Urheberrecht: Sony fordert 50 Millionen Euro Schadensatz - Foto: über boerse-global.de
Social-Media-Urheberrecht: Sony fordert 50 Millionen Euro Schadensatz - Foto: über boerse-global.de

Musik ohne Lizenz im Instagram-Reel, ein unerlaubt genutztes Bild auf der Firmenwebsite oder ein nachgebauter Gitarrenkorpus – die Abmahnwelle rollt mit voller Wucht durch die deutsche Kreativwirtschaft.

Musik in Social Media: Abmahnungen für den kleinsten Fehler

Besonders brisant: Die Kanzlei NIMROD hat im Mai 2026 eine Serie von Abmahnungen an Unternehmen aller Größenordnungen verschickt. Betroffen sind nicht nur Influencer und Werbeagenturen, sondern auch Friseursalons und Restaurants. Der Vorwurf: die kommerzielle Nutzung von Musik in Instagram Reels, Stories, TikTok-Videos oder Facebook-Posts ohne die erforderlichen Lizenzen.

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Im Fokus steht dabei der Track „BLAU (feat. Sido)". Die Abmahnungen fordern regelmäßig eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Auskunft über die Nutzung sowie die Übernahme der Anwaltskosten. Rechtsexperten raten dringend davon ab, vorgefertigte Erklärungen zu unterschreiben oder Zahlungen ohne anwaltliche Prüfung zu leisten.

Marken haften mit: Wenn der Influencer Fehler macht

Doch nicht nur die Ersteller der Inhalte sind gefährdet. Ein aktueller Report von Epidemic Sound aus dem Mai 2026 macht deutlich: Auch Marken können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Influencer-Inhalte mit unlizenzierter Musik prüfen, auswählen oder erneut veröffentlichen.

Die Fallstricke lauern überall: Die von den Plattformen bereitgestellten Musikbibliotheken liefern oft nicht die notwendigen Nachweise für eine kommerzielle Nutzung. Dass dies kein theoretisches Problem ist, zeigen mehrere spektakuläre Rechtsstreitigkeiten:

  • Sony Music forderte von OFRA Cosmetics rund 50 Millionen Euro für 329 Videos.
  • Warner Music und Sony verklagten den Einzelhändler DSW.
  • Erst im Mai 2026 einigten sich die Warner Music Group und die Cookie-Kette Crumbl – der Streit um 159 Songs in Social-Media-Beiträgen zog sich seit April 2025 hin.

Designschutz für Gitarren: Fender setzt sich durch

Die Verschärfung des Urheberrechts beschränkt sich nicht auf Musik. Im Mai 2026 wurden Details zu rechtlichen Schritten des Gitarrenherstellers Fender gegen Hersteller von „S-Style"-Instrumenten bekannt. Grundlage ist ein Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 14c O 64/25), das die Korpusform der Stratocaster als geschütztes Werk der angewandten Kunst anerkennt.

Fotografen fordern Namensnennung

Auch Fotografen werden zunehmend aktiv. Die Kanzlei Sievers & Kollegen hat im Auftrag des Fotografen Klaus-Uwe Gerhardt Website-Betreiber und Blogger abgemahnt, die Bilder – darunter auch solche aus Bilddatenbanken – ohne korrekte Quellenangabe verwendet haben.

Neue Regeln für KI und Urheberrecht

Der Blick in die Zukunft verspricht weitere Veränderungen. In den USA wird für den Sommer 2026 ein Urteil im Rechtsstreit zwischen den großen Musiklabels und dem KI-Musikgenerator Suno erwartet. Die Labels werfen dem Unternehmen vor, über 61.000 Songs ohne Erlaubnis zum Training des KI-Systems genutzt zu haben.

In Europa zeichnen sich ebenfalls wegweisende Entwicklungen ab:

  • Seit Januar 2025 gilt ein neuer Tarif für Fernsehgeräte in gewerblichen Räumen (FS-Tarif). Der Bundesgerichtshof hat kürzlich neue Größenkategorien für die Gebührenberechnung bestätigt.
  • Ab August 2026 treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts in Kraft. Entwickler KI-generierter Inhalte müssen dann offenlegen, wie ihre Systeme trainiert wurden.
  • Gerichtsurteile aus dem Jahr 2025 – unter anderem vom Landgericht München und vom Oberlandesgericht Hamburg – haben klargestellt: KI-Training mit geschützten Werken kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zudem müssen Opt-out-Mechanismen für die Datensammlung maschinenlesbar sein.
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Deutschland auf Platz fünf der EU-Beschwerdestatistik

Daten des Appeals Centre Europe für den Zeitraum April 2025 bis März 2026 zeigen: Deutschland liegt mit über 1.800 gemeldeten Fällen auf Platz fünf der EU-Staaten bei Streitigkeiten um Social-Media-Inhalte. In der Mehrheit der Fälle widersprach die Schlichtungsstelle den ursprünglichen Entscheidungen der Plattformen.

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