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Smart Meter: Bundesregierung zieht Rollout von 2032 auf 2030 vor

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 00:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Regeln: Smart-Meter-Ausbau bis 2030 beschleunigt, Photovoltaik-Vergütung sinkt ab 2027. Kritik an Kapazitätslimits für neue Erneuerbaren-Projekte.

Bundeskabinett beschließt Reformpaket: Smart-Meter-Pflicht vorgezogen, Solarförderung gekürzt
Digitaler Smart Meter an einer Wand zur Messung der Stromeinspeisung einer Photovoltaikanlage. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat neue regulatorische Klarstellungen zur Pflicht von Zweirichtungszählern und zur korrekten Registrierung von Balkonkraftwerken veröffentlicht. Diese Präzisierungen sind Teil eines umfassenden Reformpakets, mit dem die Rahmenbedingungen für die dezentrale Energieversorgung und den digitalen Messstellenbetrieb neu geordnet werden.

Beschleunigter Smart-Meter-Rollout und Netzausbau

Im Zentrum der Neuregelungen steht eine deutliche Straffung der Zeitpläne für den digitalen Umbau der Messinfrastruktur. Der Koalitionsausschuss einigte sich bereits Anfang Juli auf ein Verteilnetzpaket sowie eine Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes. Demnach soll der Pflichteinbau von Smart Metern für 90 % der betroffenen Anschlüsse von ursprünglich 2032 auf das Jahr 2030 vorgezogen werden. Als Zwischenziel definierte die Bundesregierung eine Quote von 50 % bis zum Jahr 2028. Für Kunden, die nicht unter den gesetzlichen Pflichtrollout fallen, ist die Einführung eines sogenannten Smart Meter Light geplant. Eine entsprechende Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt.

Parallel dazu zielt das Verteilnetzpaket darauf ab, die Realisierungszeit von Infrastrukturprojekten im Stromnetz zu halbieren. Dies soll durch flexiblere Planfeststellungsverfahren und gestraffte Umweltprüfungen erreicht werden. Ein praktisches Beispiel für die Umsetzung neuer technischer Standards im Netzpaket ist die Verwendung spezieller Einspeisesteckdosen, die nach Angaben des Betreibers LEW Verteilnetz erstmals in Balzhausen realisiert wurden.

Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung ab 2027

Neben der technischen Infrastruktur befasste sich das Bundeskabinett Ende Juli mit der EEG-Novelle 2027 und dem Netzanschlusspaket (NAP). Ab dem Jahr 2027 müssen sich Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen einstellen. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kW ist eine deutlich niedrigere feste Vergütung vorgesehen. Zudem soll die Einspeisung bei diesen Neuanlagen auf 50 % der Maximalleistung begrenzt werden. Bestehende Anlagen sind von diesen Änderungen nicht betroffen und behalten ihren Status quo. Die parlamentarischen Beratungen hierzu sollen im Herbst 2026 beginnen.

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Ministerin Reiche bezeichnete die geplanten Änderungen, nach denen neue kleine Solaranlagen nach einer Übergangsfrist keine garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten sollen, als Paradigmenwechsel. Ziel der Regierung bleibt es, den Anteil erneuerbaren Stroms bis 2030 auf 80 % zu steigern, ausgehend von einem aktuellen Stand von knapp 60 %.

Kapazitätslimits und wirtschaftliche Risiken

Ein weiterer Bestandteil der Kabinettsbeschlüsse vom 29. Juli 2026 ist die Einführung „kapazitätslimitierter Netzgebiete“ im Rahmen des Netzanschlusspakets. Sollte die Abregelung in einem Gebiet im Vorjahr über der Schwelle von 5 % gelegen haben, können neue Wind- und Solarparks künftig abgelehnt werden. Entschädigungszahlungen für solche Fälle entfallen, wobei die Einstufung als limitiertes Gebiet für bis zu sechs Jahre plus weitere 18 Monate gelten kann.

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Diese Regelung stößt auf deutliche Kritik. Grünen-Chef Felix Banaszak warnte davor, dass diese Energiegesetze den Ausbau der Erneuerbaren torpedieren könnten und verwies auf Schätzungen, nach denen bis zu 10.000 Arbeitsplätze im Handwerk gefährdet seien. Auch der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisierte das Netzanschlusspaket als Verhinderungsinstrument, während der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Paket begrüßte.

Einer Studie des Analysehauses Enervis aus dem Frühjahr 2026 zufolge könnten bereits bei einer niedrigeren Schwelle von 3 % rund 90 Landkreise betroffen sein. Dies würde Projekte mit einer Gesamtleistung von 32 GW gefährden, was einem Investitionsvolumen von 45 Mrd. Euro entspricht.

Europarechtliche Rahmenbedingungen

Die nationalen Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben und Urteile. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November 2024 die bisherige deutsche Regelung zu Kundenanlagen als europarechtswidrig eingestuft und der Bundesgerichtshof (BGH) dies im Mai 2025 bestätigt hatte, gilt hierfür eine Übergangsregelung bis 2028.

Auf EU-Ebene wird derzeit über das European Grids Package verhandelt. Während der EU-Rat eine Position vertritt, die Ausnahmen von der Vollregulierung nur vorsieht, wenn über 90 % des Stroms an Eigentümer oder Betreiber fließen und weniger als 20 Kunden (beziehungsweise weniger als 100 Haushalte in Wohnanlagen) angeschlossen sind, plädiert das EU-Parlament für offenere Formulierungen. Experten kritisierten die Position des Rates als zu restriktiv und empfahlen, die Schwellenwerte eher an der Strommenge in Megawattstunden statt an der Kundenzahl festzumachen. Die Trilog-Verhandlungen hierzu laufen seit Juli 2026.

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