Signa-Gründer, Benko

Signa-Gründer Benko: 30 Monate Haft wegen Insolvenzbetrugs

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 22:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landesgericht Innsbruck verurteilte René Benko wegen betrügerischer Krida, sprach ihn in einem weiteren Punkt jedoch frei.

René Benko erhält 30 Monate Haft im Signa-Verfahren
Ein historisches, imposantes Gerichtsgebäude in Innsbruck an einem bewölkten Wintertag. Illustration mit AI erstellt.

Im Prozess gegen den Gründer der insolventen Signa-Gruppe, René Benko, hat das Landesgericht Innsbruck ein Urteil gesprochen. Wegen betrügerischer Krida wurde eine unbedingte Haftstrafe von insgesamt 30 Monaten festgesetzt. Das Urteil erfolgte im Rahmen eines teilweise neu aufgerollten Verfahrens und markiert die erste strafrechtliche Entscheidung in der Aufarbeitung des Zusammenbruchs des Immobilien-Imperiums.

Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe

Die nun verhängte Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten setzt sich aus zwei Teilaspekten zusammen. In der Gesamtstrafe enthalten ist ein bereits rechtskräftiger Schuldspruch aus einem früheren Verfahrensteil. Im Oktober 2025 war Benko wegen einer Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden; dieser Teil des Urteils wurde Anfang Juli durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.

Zusätzlich wertete das Gericht nun eine Mietvorauszahlung für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg als strafbares Handeln. Für diesen Komplex erhöhte das Gericht das Strafausmaß um weitere sechs Monate.

Der gesetzliche Strafrahmen für das Delikt der betrügerischen Krida sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Der Gesamtschaden, der durch die Schenkung und die Mietzahlung entstanden ist, beläuft sich laut Gerichtsangaben auf 660.000 Euro.

Begründung des Gerichts zur Miet-Causa

In der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck ging es primär um die Vorauszahlung einer Miete von rund 360.000 Euro. Der OGH hatte einen ursprünglichen Freispruch in diesem Punkt aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Richter Norbert Hofer begründete die jetzige Verurteilung damit, dass die Mietvorauszahlung wirtschaftlich nicht notwendig gewesen sei. Der Mietvertrag sei demnach mit Kalkül abgeschlossen worden. Benko habe billigend in Kauf genommen, dass durch den Entzug dieser Mittel Gläubiger geschädigt würden.

Von einem weiteren Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde der Signa-Gründer hingegen freigeschaltet. Bezüglich der Vorauszahlung von Betriebskosten sah das Gericht die sogenannte innere Tatseite nicht als gegeben an und sprach Benko von der Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen in diesem Punkt frei.

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Verteidigung und wirtschaftlicher Hintergrund

René Benko bekannte sich während des Verfahrens nicht schuldig. Er argumentierte, dass die Konditionen des Mietvertrags sich am Markt orientiert hätten. Als Gegenleistung für die Vorauszahlung sei ein Jahr mietfreie Zeit vereinbart worden, woraufhin eine monatliche Miete von 7.500 Euro gefolgt wäre. Laut Berichten erfolgte die Anmietung auf Wunsch seiner Ehefrau.

Erstmals äußerte sich Benko in einem Strafverfahren auch umfassend zur Situation der Signa-Gruppe. Er gab an, noch Ende 2023 davon überzeugt gewesen zu sein, dass eine Sanierung des Konzerns gelingen würde.

Zu diesem Zweck habe er selbst noch Beträge zwischen zwei und drei Millionen Euro in das Unternehmen eingebracht. Demgegenüber steht die Ansicht der Anklage, wonach der Mietvertrag ohne äußere Veranlassung abgeschlossen worden sei, während das Firmengeflecht bereits vor dem Zusammenbruch gestanden habe.

Folgen für den weiteren Verfahrensverlauf

Trotz der Verurteilung ist das Urteil hinsichtlich der Strafhöhe und des Teilbereichs der Miet-Causa vorerst nicht rechtskräftig. Benko befindet sich bereits seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die bisher verbüßte Zeit von 20 Monaten wird auf die Haftstrafe angerechnet. Obwohl eine bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe theoretisch möglich wäre, sah das Gericht die Voraussetzungen hierfür als nicht gegeben an.

Das Verfahren ist eingebettet in einen weitaus größeren juristischen Komplex. Gegen Benko und weitere Verantwortliche der Signa-Gruppe laufen nach Informationen aus Justizkreisen derzeit 14 verschiedene Verfahrensstränge.

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Die Dimension des wirtschaftlichen Schadens ist erheblich: Ehemalige Investoren machen Forderungen in Höhe von insgesamt etwa 28 Milliarden Euro gegen insolvente Signa-Gesellschaften und den Gründer persönlich geltend.

Als mildernd berücksichtigte das Gericht Benkos bisherige Unbescholtenheit, während die mehrfachen Tathandlungen und die deutliche Überschreitung des relevanten Schadensbetrags erschwerend gewertet wurden. Ein reumütiges Geständnis lag nicht vor.

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