Sicherheitsvorschriften, Bürokratie

Sicherheitsvorschriften ab 2026: Weniger Bürokratie für kleine Betriebe

18.06.2026 - 18:32:49 | boerse-global.de

Gerichtsurteile erschüttern Beweiskraft von AU-Bescheinigungen. Zugleich erweitern Entscheidungen den Unfallschutz bei Betriebsfeiern und im Homeoffice.

eAU-Pflicht, Unfallschutz & neue Urteile: Arbeitgeber im Fokus
Sicherheitsvorschriften - Eine digitale Darstellung einer Krankmeldung mit stilisierten Rechts-Symbolen, die die Schnittstelle von Digitalisierung und Recht im Arbeitsrecht darstellt. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die elektronische Krankschreibung ist Pflicht, doch neue Gerichtsurteile stellen die Beweiskraft von AU-Bescheinigungen infrage. Gleichzeitig erweitern aktuelle Entscheidungen den Unfallschutz bei Betriebsfeiern und im Homeoffice.

eAU: Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte wissen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte selbst bei den Krankenkassen abrufen. Der gelbe Schein in Papierform ist damit Geschichte.

Anzeige: Die neue DGUV-Vorschrift 2 entlastet kleine Betriebe: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung steigt auf 20 Beschäftigte, und digitale Betreuung per Telefon oder Online-Meeting ist jetzt zulässig. Unser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie die neuen Regeln umsetzen – inklusive Checkliste und Musterprozess. Praxis-Leitfaden jetzt kostenlos anfordern

Die Meldepflicht bei Krankheit bleibt aber bestehen. Ein ärztliches Attest muss spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt es früher.

Die übermittelten Daten beschränken sich auf Beginn, voraussichtliches Ende der AU und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Diagnosen oder der Name des Arztes bleiben tabu.

Wann eine Krankschreibung plötzlich wertlos wird

Das Landesarbeitsgericht Köln (7 SLa 54/25) hat die Grenzen des Systems aufgezeigt: Der Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann erschüttert werden, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung weckt.

In solchen Fällen muss der Beschäftigte seine gesundheitlichen Einschränkungen konkret darlegen. Sonst droht der Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs.

Betriebsfeiern und Homeoffice: Wann ein Unfall versichert ist

Das Bundessozialgericht hat im September 2024 klargestellt: Ein Unfall auf einer Betriebsfeier gilt als Arbeitsunfall – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat die Veranstaltung organisiert oder genehmigt, und sie stand der gesamten Belegschaft offen. Der Versicherungsschutz endet mit dem offiziellen Ende der Party.

Auch studentische Hilfskräfte sind bei Arbeits- oder Wegeunfällen wie reguläre Beschäftigte abgesichert. Wer einen Durchgangsarzt aufsucht, muss eine Unfallanzeige an die zuständige Stabsstelle für Arbeitssicherheit melden.

Neue Sicherheitsvorschriften: Weniger Bürokratie für kleine Betriebe

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben.

Die digitale Betreuung per Telefon oder Online-Meeting ist jetzt zulässig – sofern der Betrieb der Fachkraft bekannt ist. Zudem können künftig auch Humanmediziner, Psychologen oder Biologen als Sicherheitsfachkräfte arbeiten, nicht nur Ingenieure.

Hitze und Produktivität: Wenn das Thermometer steigt

Analysen von Allianz Trade zeigen: An Tagen mit über 30 Grad steigen die Krankschreibungen um rund 3,5 Prozent. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt bereits ab 26 Grad die Prüfung von Gegenmaßnahmen vor. Ab 35 Grad gilt ein Raum ohne Schutzvorkehrungen als ungeeignet für die Arbeit.

Stufenweise Wiedereingliederung: Der Weg zurück in den Job

Anzeige: Betriebsfeiern und Homeoffice: Wann ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, hat das Bundessozialgericht 2024 konkretisiert. Unser Leitfaden fasst die aktuelle Rechtsprechung zusammen und gibt Ihnen eine klare Handlungsanleitung – von der Unfallanzeige bis zur stufenweisen Wiedereingliederung. Leitfaden Arbeitsunfall-Schutz jetzt sichern

Nach längeren Krankheitsphasen bleibt die stufenweise Wiedereingliederung das zentrale Instrument. Der Prozess dauert meist zwischen zwei und zwölf Wochen, erfolgt freiwillig und braucht die Zustimmung des Arbeitgebers. Während dieser Zeit gelten Beschäftigte weiterhin als arbeitsunfähig und beziehen in der Regel Krankengeld oder Verletztengeld.

Krankenkassen dürfen Karte nicht sperren

Das Bayerische Landessozialgericht hat am 19. Mai 2026 die Rechte der Versicherten gestärkt: Krankenkassen dürfen die elektronische Gesundheitskarte nicht sperren oder einbeziehen – selbst wenn Beitragsrückstände bestehen. Jeder Versicherte behält den Anspruch auf die Karte, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu sichern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundessozialgericht ist möglich.

de | wirtschaft | 69574748 |