Sicherheitssysteme: 35,9% Mängelquote im TÜV-Report 2026
04.06.2026 - 16:24:22 | boerse-global.de
Ein neuer Rechtsleitfaden, steigende Mängelquoten in der Gebäudetechnik und mehrere Gerichtsurteile – für deutsche Unternehmen wird das Arbeitsrecht zunehmend komplexer. Arbeitgeber müssen sich auf strengere Auflagen bei Sicherheit, Arbeitszeit und Diskriminierungsschutz einstellen.
TÜV-Report: Jedes dritte Sicherheitssystem mangelhaft
Der TÜV-Baurechtsreport 2026 zeigt alarmierende Zahlen: 35,9 Prozent aller geprüften Sicherheitssysteme wiesen erhebliche Mängel auf – ein Anstieg um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nur gut jedes vierte System (26,9 Prozent) war komplett beanstandungsfrei.
Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung, was bei mangelhaften Sicherheitssystemen zu hohen Haftungsrisiken führt. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften, rechtssichere GBUs zu erstellen, die vor Behörden standhalten. Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern
Besonders betroffen sind Lüftungsanlagen mit einer Mängelquote von 44,2 Prozent, gefolgt von Feuerlöschanlagen (40,6 Prozent). Auch bei Notstromversorgungen (35,2 Prozent) und Sicherheitsbeleuchtungen (35,0 Prozent) gibt es erhebliche Probleme. Die Durchfallquote bei Erstprüfungen stieg von 19,7 Prozent (2024) auf 26,3 Prozent (2025). Der TÜV-Verband fordert einheitlichere Standards und eine konsequente Mängelbeseitigung.
Neuer Praxisleitfaden zum Arbeitsstättenrecht
Am 4. Juni veröffentlichte der VDE VERLAG einen neuen Leitfaden mit dem Titel „Arbeitsstättenrecht – Praxisleitfaden und Urteilssammlung". Das 656-seitige Werk des Rechtsexperten Prof. Dr. Thomas Wilrich analysiert 60 Gerichtsurteile zu Arbeitsstättenverordnungen. Im Fokus stehen technische Standards, Arbeitsschutzpflichten und die rechtliche Verantwortung von Betreibern nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte seit Mai
Eine wichtige Änderung betrifft die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Seit dem 29. Mai gilt eine Anhebung der Schwellenwerte durch die Novelle des § 22 SGB VII:
- Ab 50 Mitarbeitern: Grundsätzlich Pflicht zur Bestellung
- 21 bis 49 Mitarbeiter: Nur bei konkretem Gefährdungspotenzial
- Unter 250 Mitarbeiter ohne Gefährdung: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter nötig
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
AGG-Reform: Längere Klagefristen und mehr Schutz
Das Bundeskabinett billigte am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die wichtigsten Änderungen:
- Klagefrist verlängert sich von zwei auf vier Monate
- Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts gilt künftig für alle Geschäftsvorfälle
- Schutz vor sexueller Belästigung wird auf Vorfälle außerhalb des Arbeitsplatzes ausgeweitet
- Eine unabhängige Schlichtungsstelle wird eingerichtet
Arbeitszeit: Elektronische Erfassung kommt
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte am 6. Mai an, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes im Juni 2026 vorgelegt werden soll. Geplant sind:
- Verpflichtende elektronische Zeiterfassung
- Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstgrenzen – bis zu zwölf Stunden pro Tag sind möglich, wenn sie innerhalb der Woche ausgeglichen werden
- Die EU-weite 48-Stunden-Grenze im Wochendurchschnitt und die elfstündige Ruhezeit bleiben bestehen
Ein Inkrafttreten wird frühestens 2027 erwartet.
Die angekündigte Reform zur verpflichtenden Zeiterfassung setzt Betriebe unter Zugzwang, da rechtswidriges Handeln bereits jetzt sanktioniert werden kann. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen alle gesetzlichen Vorgaben sowie fertige Mustervorlagen zur sofortigen Umsetzung der Dokumentationspflicht. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Berufskrankheiten: Parkinson durch Pestizide anerkannt
Das Bundeskabinett beschloss am 27. Mai die 7. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung. Neu aufgenommen wird das Parkinson-Syndrom durch langjährigen und häufigen Umgang mit Pestiziden. Betroffen sind vor allem Landwirte, Gärtner und Gleisbauarbeiter.
Aktuelle Gerichtsurteile: Was Arbeitgeber wissen müssen
Arbeitszeugnisse: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 7. Mai, dass Arbeitgeber ein Zeugnis auf Basis eines vom Arbeitnehmer erstellten Entwurfs ausstellen müssen, wenn dies in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde. Abweichungen sind nur aus wichtigem Grund erlaubt. Bei Verstößen drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.
Urlaubsrecht: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen erklärte am 2. März betriebliche Regelungen für unwirksam, die den zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz müssen Arbeitgeber längere Zeiträume gewähren, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.
Schwarzarbeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 19. März klar, dass logistische Dienstleistungen für ein bekanntes System illegaler Beschäftigung als strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gelten. Im konkreten Fall entstand ein Schaden von mindestens 604.219,54 Euro.
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