Sicherheitsbeauftragter: Pflicht erst ab 50 Beschäftigten
05.06.2026 - 08:33:57 | boerse-global.de
Die Pflicht greift nun erst ab 50 Beschäftigten, statt wie bisher ab 20. Für Betriebe mit 21 bis 49 Mitarbeitern besteht die Verpflichtung nur noch bei besonderen Gefahren.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können mit einem einzigen Sicherheitsbeauftragten auskommen – sofern keine spezifischen Risiken vorliegen. Wer gegen die neuen Vorgaben verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Das geht aus einer Mitteilung des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik hervor.
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Stürze sind die häufigste Unfallursache
Ein aktuelles Dossier der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt: Rund 25 Prozent aller Arbeitsunfälle passieren durch Stolpern, Stürze oder Umknicken. Die BAuA empfiehlt deshalb strenge Prüfverfahren für Böden und Schuhe. Konkret geht es um Gleitreibwerte und die Kennziffern R9 bis R13 sowie V4 bis V10.
Schutzausrüstung unterliegt dabei strengen gesetzlichen Auflagen. Sven Holst von der HB Protective Wear GmbH & Co. KG betont: „Schutzbekleidung ist kein gewöhnliches Textil.“ Normen bei Prüfung, Pflege und Aufbereitung seien entscheidend. Ein Beispiel: Der Sicherheitsschuh ATLAS CL 20 S2 ESD erfüllt spezifische Normen für Labore und Großküchen – mit Stahlkappe und wasserfestem Leder nach EN ISO 20345.
Interschutz: PFAS-freie Löschmittel und smarte Helme
Noch bis zum 6. Juni 2026 läuft die Interschutz in Hannover. Der Brandschutz-Spezialist Magirus zeigt dort Drehleitern mit digitaler Steuerung, neue Helmkonzepte und Fahrzeuge mit Holzverbund. Ein zentrales Thema: die Umstellung auf PFAS-freie Schaumlöschmittel. Neue EU-Regeln verbieten viele herkömmliche Mittel.
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Auch die Forschung macht Fortschritte. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) entwickeln gemeinsam mit der Hero Textil AG das System „StAirS“. Es kühlt Schutzkleidung mit Druckluft, die durch die Gehbewegung in einer Einlegesohle erzeugt wird. Das Projekt, gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium, wird am 11. Juni 2026 in Berlin vorgestellt.
Digitale Überwachung für Alleinarbeit
Neben der Ausrüstung rücken digitale Systeme in den Fokus. Wer allein arbeitet – außerhalb von Sicht- und Rufweite – braucht gemäß DGUV-Regel 112-139 eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA). Anbieter wie Almas Industries liefern Systeme, die bei Bewegungslosigkeit automatisch Alarm schlagen und den Standort melden.
Ein weiterer Meilenstein: Ab dem 2. August 2026 verpflichtet der EU AI Act Unternehmen zu KI-Schulungen für Mitarbeiter. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder ein prozentualer Anteil am globalen Jahresumsatz. Aktuelle Erhebungen zeigen: 88 Prozent der Unternehmen nutzen bereits KI, fast die Hälfte der deutschen Personalabteilungen investiert verstärkt in den Bereich.
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