Sicherheitsbeauftragte, Schwellenwert

Sicherheitsbeauftragte: Schwellenwert steigt auf 50 Beschäftigte

05.06.2026 - 09:14:39 | boerse-global.de

Kommunen müssen ab 2026 strengere Arbeitsschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben umsetzen, während die Haushaltslage vielerorts angespannt bleibt.

Neue Sicherheitspflichten: Kommunen unter Druck
Sicherheitsbeauftragte - Ein Klemmbrett mit Sicherheitschecklisten und ein Schutzhelm auf einem Tisch, im Hintergrund verschwommene Silhouetten von Gemeindemitarbeitern. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die IT-Sicherheit durch die nationale Umsetzung europäischer Richtlinien. Kommunen müssen ihre Strukturen jetzt anpassen.

Weniger Bürokratie bei Sicherheitsbeauftragten

Der Schwellenwert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wurde angehoben. Statt wie bisher ab 20 Beschäftigten greift die Pflicht nun erst ab 50 Mitarbeitern. Das regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) seit dem 29. Mai 2026.

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Betriebe mit 21 bis 49 Angestellten müssen nur noch bei besonderen Gefährdungen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Für kleinere und mittlere Unternehmen mit unter 250 Beschäftigten reicht künftig ein einzelner Beauftragter – sofern keine spezifischen Risiken vorliegen.

Experten raten dennoch: Bestehende Sicherheitsbeauftragte vorerst im Amt lassen. Die entsprechende DGUV Vorschrift 1 wird derzeit überarbeitet. Wer die Bestellungspflicht ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

IT-Sicherheit wird Pflicht

Neben der physischen Arbeitssicherheit rückt die Cybersicherheit in den Fokus. Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Es betrifft zahlreiche öffentliche Einrichtungen.

Kommunen und Eigenbetriebe in regulierten Sektoren wie Energie, Verkehr oder Gesundheitswesen müssen neue Pflichten erfüllen. Voraussetzung: mehr als 50 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz über 10 Millionen Euro.

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Betroffene Stellen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Zudem sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu implementieren. Ein Meldewesen für Sicherheitsvorfälle wird zur Pflicht.

Ein Webinar am 10. Juni 2026 informiert Verantwortliche über Fristen und notwendige Daten für Vorfallmeldungen.

Digitale Werkzeuge im Arbeitsschutz

Moderne Software hilft Kommunen bei der Erfüllung ihrer Sicherheitspflichten. Sie unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der Dokumentation von Betriebsanweisungen. Ein Fachwebinar für Bürgermeister und Sicherheitsverantwortliche am 1. Juli 2026 zeigt Praxisbeispiele zur Digitalisierung.

Parallel dazu werden neue Ansätze zur Entbürokratisierung erprobt. In Sachsen ermöglicht ein Ende April vorgestelltes Kommunalerprobungsgesetz zeitlich befristete Abweichungen von Landesvorgaben. Befürworter sehen darin eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Kritiker warnen vor sinkenden Transparenz- und Beteiligungsstandards.

Klamme Kassen erschweren Investitionen

Die Umsetzung neuer Sicherheitsstandards erfolgt vor dem Hintergrund angespannter Haushalte. Ein Beispiel aus der Schweiz zeigt die Dimension: Der Kanton Bern stellte für die Sanierung PFAS-belasteter Standorte rund 390 Millionen Franken zurück.

In Deutschland reagieren viele Kommunen mit Steuererhöhungen. Die Stadt Wedel hob den Hebesatz der Grundsteuer B deutlich an. In Eppertshausen beschloss man Anfang Juni die Einführung der Grundsteuer A ab Januar 2027.

Laut Umfragen des Gemeindetags Baden-Württemberg können 85 Prozent der Kommunen für 2026 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Der Spielraum für freiwillige Sicherheitsmaßnahmen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus bleibt damit eng.

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