Sicherheitsbeauftragte: Schwelle steigt auf 50 Beschäftigte ab Mai
04.06.2026 - 06:31:43 | boerse-global.deAuch für Arztpraxen und Zahnarztpraxen hat sich die Rechtslage geändert. Arbeitgeber sollten jetzt handeln.
Höhere Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte
Der Bundestag hatte die Änderung bereits Ende März beschlossen, der Bundesrat stimmte zu. Seit dem 29. Mai 2026 ist die Neufassung von Paragraf 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten greift erst ab 50 Beschäftigten – bisher lag die Schwelle bei 20.
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Für Betriebe mit 20 bis 49 Mitarbeitern besteht die Pflicht nur noch dann, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten müssen in der Regel nur einen Sicherheitsbeauftragten benennen – sofern keine besonderen Risiken bestehen. Wer die Vorschriften missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Betriebe mit unter 20 Angestellten bleiben weiterhin vollständig von der Pflicht befreit.
Neue Regeln für Arzt- und Zahnarztpraxen
Seit dem 1. Juni 2026 gilt eine aktualisierte Fassung der DGUV-Vorschrift 2. Sie betrifft vor allem medizinische und zahnmedizinische Praxen. Der Anwendungsbereich der sogenannten „kleinen Regelbetreuung" wurde von 10 auf 20 Beschäftigte erweitert.
Die starren Anwesenheitszeiten für Betriebsärzte fallen weg. Zudem darf künftig bis zu einem Drittel der erforderlichen Betreuungszeit digital erbracht werden. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 31. Mai 2027. Eine weitere Neuerung: Ärzte können nun selbst eine Ausbildung zum Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren.
Erste-Hilfe-Ausbildung: Standards bleiben bestehen
Trotz der Änderungen bei den Sicherheitsbeauftragten bleiben die Kernanforderungen an die Erste-Hilfe-Ausbildung unverändert. Maßgeblich sind die DGUV Vorschrift 1 und das DGUV Grundsatz 304-001. Anbieter wie DRK, Malteser, ASB oder private Institute wie NotfallFit und M-A-U-S bieten standardisierte Neun-Stunden-Kurse an, die in der Regel einen Tag dauern.
Die Kurse sind für betriebliche Ersthelfer verpflichtend und gelten auch für Führerscheinbewerber. Inhalte sind unter anderem Wiederbelebung, der Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren (AED), Wundversorgung und die Rettungskette. Die Kosten liegen zwischen 60 und 70 Euro pro Teilnehmer. Viele Anbieter akzeptieren Kostenübernahmebescheinigungen der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Der ASB in Frankfurt etwa verlangt, dass Gutscheine der BGW, BGN oder der Unfallkasse Hessen vorab beantragt werden – Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.
Spezialkurse für risikoreiche Branchen
Neben den Standardkursen gibt es spezielle Angebote für besonders gefährdete Berufsgruppen. In Niedersachsen bietet der Malteser einen jährlichen Spezialkurs für Landwirte an. Er behandelt typische Notfälle in der Landwirtschaft – etwa schwere Schnittverletzungen oder den Umgang mit abgetrennten Gliedmaßen in Ställen oder Werkstätten. Die Kosten übernimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Betriebsanweisung: Pflicht zur Dokumentation
Arbeitgeber müssen eine schriftliche Betriebsanweisung zur Ersten Hilfe erstellen. Das schreiben das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften vor. Die Anweisung muss enthalten: Notfallverfahren, die Notrufnummer 112, Standorte von Verbandskästen und AEDs sowie die Namen der Ersthelfer. Das Dokument muss gut sichtbar im Betrieb aushängen und regelmäßig aktualisiert werden.
Eine fehlerhafte Dokumentation kann im Ernstfall teuer werden – bei falschen Betriebsanweisungen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Mit dieser editierbaren Word-Vorlage erstellen Sie Ihre Anweisungen in wenigen Minuten rechtssicher und einfach selbst. Kostenlose Word-Vorlage für Betriebsanweisungen jetzt herunterladen
Ehrenamtliche Helfer schließen Lücken im Rettungsdienst
In ländlichen Regionen ergänzen zunehmend lokale Initiativen die betrieblichen Maßnahmen. Im Allgäu etwa gibt es „First Responder"- und „Helfer vor Ort"-Systeme (HvO). Sie überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, der in abgelegenen Gebieten oft 20 bis 30 Minuten benötigt.
Die Johanniter-Einheit in Memmingen, die seit September 2024 aktiv ist, verzeichnete in den ersten beiden Monaten 42 Einsätze. Der HvO in Oberstaufen zählte im Jahr 2025 insgesamt 105 Alarmierungen. Diese freiwilligen Systeme finanzieren sich häufig über Spenden und kommunale Zuschüsse.
Einblicke in die Arbeit der Rettungskräfte bietet die bevorstehende „Blaulichtmeile" in Taubenheim am 6. Juni 2026. Dort präsentieren sich internationale Feuerwehren mit Vorführungen, und es gibt Workshops zur Notfallhilfe.
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