Sicherheitsbeauftragte: Schwelle auf 50 Mitarbeiter ab Mai erhöht
04.06.2026 - 03:30:00 | boerse-global.deUnternehmen müssen ihre Pflichten neu bewerten.
Höhere Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte
Eine bedeutende Änderung im Sozialgesetzbuch hat die Anforderungen an die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verschoben. Seit dem 29. Mai 2026 liegt die Pflichtgrenze bei 50 Beschäftigten. Bislang mussten bereits Betriebe ab 20 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten benennen.
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Der Bundestag hatte die Neuregelung am 26. März 2026 verabschiedet. Unternehmen mit 21 bis 49 Angestellten sind nur dann zur Bestellung verpflichtet, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ein entsprechendes Risiko ergibt. Für größere Betriebe ab 250 Beschäftigten gelten die bisherigen Personalvorgaben unverändert fort.
Die Unfallkasse NRW passt derzeit ihre Satzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. Rechtsexperten raten Unternehmen, die bereits Sicherheitsbeauftragte unterhalb der neuen Schwelle beschäftigen, diese Positionen vorerst beizubehalten. Die zugehörigen Unfallverhütungsvorschriften befinden sich noch in der Überarbeitung.
Digitalisierung im Arbeitsschutz
Seit dem 1. Juni 2026 gelten neue Arbeitsschutzverordnungen für Arztpraxen und Gesundheitsdienste. Die Regelungen erlauben eine teilweise digitale Versorgung und schaffen einen Weg für Ärzte, sich zu Fachkräften für Arbeitssicherheit weiterzubilden.
Im Industriesektor unterstützen digitale Werkzeuge zunehmend die physische Sicherheit. Die IFS-Group-Tochter Ultimo hat künstliche Intelligenz-basierte „Digital Workers" auf den Markt gebracht. Diese Assistenten automatisieren die Wartungsplanung und Berichterstellung. Erste Anwender wie Berkvens Doorsystems berichten von Zeitersparnissen zwischen 30 und 60 Minuten pro Tag für Teamleiter. Weitere Funktionen sind für den Sommer 2026 angekündigt.
Für besonders gefährdete Arbeitsumgebungen bleiben spezielle Sicherheitstechniken wie Totmannschalter und Person-down-Signalsysteme unverzichtbar. Anbieter wie Almas Industries betonen: Diese Geräte sind für die Allein-Arbeit essenziell, ersetzen aber keine umfassende Gefährdungsbeurteilung. Sie sind Teil einer größeren Rettungskette.
Psychische Gefährdungsbeurteilung im Fokus
Das Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gewinnt weiter an Bedeutung. Ein Fach-Livestream am 2. Juni 2026 verzeichnete rund 500 Teilnehmer. In den Diskussionen mit dem Verband Unabhängiger Sicherheitsingenieure und -Sachverständigen (Basi) und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen wurde klargestellt: Psychische Gefährdungsbeurteilungen müssen die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen – nicht die Bewertung einzelner Personen.
Die größte Herausforderung für das moderne Management bleibt laut Experten die erfolgreiche Integration dieser Beurteilungen in den betrieblichen Alltag.
Baugewerbe: Neue Verträge und faire Allianzen
Die Bauindustrie in NRW erlebte bereits im Frühjahr mehrere spezifische Neuerungen. Im April 2026 wurde der ZDB-Nachunternehmervertrag aktualisiert, wodurch sich die Berechnung von Vertragsstrafen änderte. Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber zudem einen Zuschlag von rund 58,98 Prozent auf die Lohnnebenkosten bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geltend machen.
Am 6. Mai 2026 feierte die Branche das 100-jährige Bestehen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bezeichnete die VOB als das „Grundgesetz der Branche", das Transparenz und faire Verfahren gewährleiste.
Die Fachkräfteallianz WE-Fair setzt ihre internationale Anwerbung fort. Bauverbände in NRW beteiligen sich an der Initiative, die seit 2022 bereits 65 junge Fachkräfte aus Afrika vermittelt hat. Das Ziel: Bis Ende 2026 die 100. erfolgreiche Vermittlung zu erreichen.
Zudem zeichnet sich eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ab. Für Juni 2026 ist ein Gesetzesentwurf angekündigt, der die verpflichtende elektronische Zeiterfassung und flexiblere wöchentliche Höchstarbeitszeiten vorsehen könnte.
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