Sicherheitsbeauftragte: Schwelle auf 50 Beschäftigte ab Mai angehoben
26.06.2026 - 17:52:32 | boerse-global.de
Grund sind die Neuregelungen bei Sicherheitsbeauftragten und die kommende EU-Maschinenverordnung.
Schwellenwerte angehoben – aber nicht für die Verantwortung
Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine Neufassung des § 22 SGB VII. Unternehmen müssen Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten bestellen – bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Offiziell dient die Anhebung dem Bürokratieabbau.
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bleibt jedoch das zentrale Instrument zur Ermittlung des Sicherheitsbedarfs. Bei besonderen Gefährdungen kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auch in kleineren Betrieben nötig sein. Die Verantwortung für die Risikoeinschätzung liegt weiterhin beim Arbeitgeber.
EU-Maschinenverordnung verschärft die Anforderungen
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie komplett. Betroffen sind unter anderem kraftbetätigte Fenster in gewerblichen Gebäuden.
Arbeitgeber müssen dann eine systematische Risikobeurteilung durchführen und jährliche Prüfungen nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.6) vornehmen. Doppelte Aufhängungen oder Fangvorrichtungen werden zur Pflicht. Entscheidend: Die lückenlose Dokumentation dieser Maßnahmen.
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Die Gefährdungsbeurteilung als Verteidigungsinstrument
Bei Betriebsunfällen oder Produkthaftungsfällen wird die Gefährdungsbeurteilung zum zentralen Verteidigungsmittel. Das Produktstrafrecht sieht Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vor.
Die Rechtsprechung des BGH leitet seit dem Lederspray-Urteil von 1990 weitreichende Rückrufpflichten ab. Neuere Entscheidungen unterstreichen die Risiken für die Unternehmensleitung:
- Am 16. Dezember 2025 bestätigte der BGH eine Betrugsverurteilung im Abgasskandal.
- Eine Entscheidung vom 27. Februar 2025 behandelte Haftungsfragen der faktischen Geschäftsführung.
- Seit dem 19. Februar 2026 ist § 29 ProdSG in Kraft – er ersetzt die bisherigen Regelungen.
Business Judgment Rule als Schutzschild
Bei Untreuevorwürfen nach § 266 StGB bietet die Business Judgment Rule Schutz – aber nur bei angemessener Informationsgrundlage. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung belegt, dass die Geschäftsführung ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Fehlt die Dokumentation oder ist sie unzureichend, kann das den Vorwurf pflichtwidrigen Handelns erhärten. Kommt es zu Ermittlungen, Razzien oder Anhörungsbögen, zählt jede Frist: Bei einem Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
Viele Verantwortliche unterschätzen die Haftungsrisiken, die durch fehlerhafte oder lückenhafte Dokumentationen entstehen können. Dieser Experten-Report deckt die 7 häufigsten Irrtümer bei der Gefährdungsbeurteilung auf und zeigt Ihnen den Weg zur rechtlichen Absicherung. Gratis-Report: Die 7 größten GBU-Irrtümer vermeiden
Die Verteidigung setzt meist auf das Fehlen einer konkreten Vermögensbetreuungspflicht, fehlenden Schadensnachweis oder mangelnden Vorsatz. Eine ordnungsgemäß dokumentierte Gefährdungsbeurteilung liefert den entscheidenden Beleg für die notwendige Sorgfalt.
