Sicherheitsbeauftragte, Schwellenwerte

Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte ab 50 Beschäftigten

04.06.2026 - 05:24:06 | boerse-global.de

Seit Ende Mai 2026 gelten geänderte Pflichten zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben. Die neuen Schwellenwerte entlasten kleinere Unternehmen.

Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte ab 50 Beschäftigten - Bild: über boerse-global.de
Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte ab 50 Beschäftigten - Bild: über boerse-global.de

Der Bundestag beschloss die Änderung des Paragrafen 22 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch bereits am 26. März. Seit dem 29. Mai ist sie in Kraft.

Die Neuregelung skaliert die Pflicht zur Benennung neu. Betriebe und Verwaltungen müssen erst ab 50 Beschäftigten zwingend Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei 20 bis 50 Mitarbeitern besteht die Pflicht nur noch bei besonderer Gefährdung. Für Organisationen mit weniger als 20 Beschäftigten entfällt sie ganz. Die Unfallkasse NRW kündigte bereits an, ihr Satzungsrecht anzupassen.

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Psychische Belastungen im Fokus

Neben den Strukturen rückt der Inhalt des Gesundheitsschutzes in den Vordergrund. Anfang Juni diskutierten Experten im Format „Basi im Dialog“ über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Ivon Ames, Vizepräsidentin des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, und Basi-Geschäftsführer Dr. Christian Felten erörterten praktische Strategien für Betriebe.

Rund 500 Personen nahmen an der Diskussion teil. Der hohe Informationsbedarf zur Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren wurde deutlich. Die beantworteten Fachfragen stehen nun online zur Verfügung – als Hilfe für rechtssichere Beurteilungsprozesse.

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Sifa 3.0: Neue Qualifizierung für Arbeitssicherheit

Bildungsträger passen ihre Programme an die Digitalisierung an. Die DEKRA Akademie bietet von September 2026 bis Juli 2027 ein hybrides Qualifizierungsprogramm zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Das Modell heißt Sifa 3.0 und umfasst sieben Termine.

Zielgruppe sind Ingenieure, Techniker, Meister oder Personen in langjährigen meisterähnlichen Positionen. Das Anforderungsprofil wandelt sich laut Bundesagentur für Arbeit stetig. Zu den modernen Aufgaben zählen neben der klassischen Unfallverhütung zunehmend digitale Aspekte: Predictive Analytics, Drohnen zur Inspektion, vernetzte Gebäude und Dokumentenmanagementsysteme.

Digitale Resilienz: Verwaltungen rüsten auf

Die Zahl der IT-Sicherheitsvorfälle in Kommunalverwaltungen steigt rasant. Waren es 2022 noch weniger als 20 gemeldete Fälle, stieg die Zahl laut Fraunhofer IESE bis 2024 auf rund 200 an. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung und das Fraunhofer IESE erarbeiteten deshalb Maßnahmenkataloge für Führungskräfte.

Diese sehen vor: Informationssicherheitsbeauftragte benennen, Risikomanagementsysteme etablieren, Notfallpläne erstellen. Konkret geht es um Backups, Notfallarbeitsplätze und analoge Übergangslösungen für den Systemausfall.

Ergänzend stellte die niedersächsische Landesregierung Anfang Juni die Strategie „Katastrophenschutz Niedersachsen“ vor. Ziel ist es, Krisenmanagementstrukturen zu festigen und die Ersatzkommunikation zu härten – damit kritische Infrastruktur auch bei großflächigen Störungen funktioniert.

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