Sicherheitsbeauftragte: Neue Pflicht für 50–249 Beschäftigte ab Mai
03.06.2026 - 23:23:11 | boerse-global.deNeue gesetzliche Vorschriften, aktuelle Forschungsschwerpunkte und erweiterte Berufskrankheiten-Listen verändern die Arbeitswelt grundlegend. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen sich auf veränderte Anforderungen einstellen.
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Verschärfte Regeln für Sicherheitsbeauftragte
Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue Bestimmungen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Der Bundestag hatte die Änderung des Sozialgesetzbuchs VII bereits am 26. März beschlossen. Die Kernregelung: Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen künftig mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Bei Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern besteht diese Pflicht nur, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Firmen mit weniger als 20 Angestellten bleiben weiterhin ausgenommen. Für Betriebe ab 250 Beschäftigten gilt unverändert die DGUV-Vorschrift 1.
Neue Forschungsoffensive des Arbeitsschutzes
Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 1. Juni 2026 sein Arbeits- und Forschungsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 vorgestellt. Fünf Handlungsfelder sollen die wachsenden Herausforderungen in der Arbeitswelt adressieren. Zeitgleich veröffentlichte die Behörde aktuelle Zahlen zur Arbeitszeit: 15 Prozent der deutschen Erwerbstätigen arbeiten im Schichtsystem. Davon leisten acht Prozent Wechselschichten, sieben Prozent reine Nachtarbeit. Am 2. Juni begann zudem eine neue Berufungsperiode für die staatlichen Arbeitsschutzausschüsse.
Parkinson als neue Berufskrankheit anerkannt
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Katalog der anerkannten Berufskrankheiten erweitert. Neu aufgenommen wurde das Parkinson-Syndrom, das durch langjährigen und häufigen Umgang mit Pestiziden entsteht. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft, bei der Schädlingsbekämpfung und im Bahnunterhalt. Die Verordnung benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Zur Unterstützung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt der Bund für den Zeitraum 2025/2026 20 Millionen Euro bereit.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Jeder Euro bringt 2,70 Euro
Die Investition in die Gesundheit von Auszubildenden lohnt sich offenbar doppelt. Nach Zahlen des BKK-Dachverbandes bringt jeder Euro, der in betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) fließt, durchschnittlich 2,70 Euro zurück. Das ist besonders relevant, weil das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Kosten eines vorzeitigen Ausbildungsabbruchs auf 6.478 Euro beziffert.
Ein weiterer Schwerpunkt: die psychische Gefährdungsbeurteilung. Experten des Verbands für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt bei der Arbeit (Basi) und des Berufsverbands Deutscher Psychologen betonten am 2. Juni 2026 in einem Livestream, dass diese Beurteilungen die Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen müsse – nicht die einzelne Person. Die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz haben ein hohes Niveau erreicht, wie bereits der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am 28. April zeigte.
Auszeichnungen und alarmierende Mängel
Das Unternehmen mac. brand spaces aus Langenlonsheim erhielt am 2. Juni 2026 die Gold-Zertifizierung für qualifiziertes Gesundheitsmanagement des TÜV. Die von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vorgeschlagene Auszeichnung umfasst Programme für rund 285 Beschäftigte, darunter digitale Bewegungspausen und Gesundheitschecks. In Graz wurden am selben Tag mehrere Organisationen mit dem „Fit im Job“-Preis geehrt, darunter das Bezirkspolizeikommando Murtal und das Krankenhaus der Elisabethinen.
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Doch der TÜV-Baureport 2026 zeigt erhebliche Sicherheitsmängel: 35,9 Prozent der geprüften sicherheitsrelevanten Anlagen wiesen gravierende Defekte auf – ein Anstieg von neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders betroffen: Lüftungsanlagen mit einer Ausfallrate von 44,2 Prozent, gefolgt von Feuerlöschanlagen mit 40,6 Prozent.
Reform des Arbeitszeitgesetzes in Aussicht
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat am 6. Mai 2026 einen Reformvorschlag für das Arbeitszeitgesetz angekündigt. Geplant sind die verpflichtende elektronische Zeiterfassung und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – mehr Flexibilität als die bisherigen täglichen Grenzen. Die 11-stündige Ruhezeit soll erhalten bleiben. Die Umsetzung wird jedoch nicht vor 2027 erwartet. Bereits im Februar 2026 hatten 15 Wirtschaftsverbände eine Kampagne zur Modernisierung der Arbeitszeitregeln gestartet.
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