Sicherheitsbeauftragte: Neue Grenze bei 50 Beschäftigten seit Mai
26.06.2026 - 16:19:37 | boerse-global.de
Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine neue Grenze für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Statt ab 20 müssen Betriebe erst ab 50 Beschäftigten zwingend einen benennen. Die Neufassung von Paragraf 22 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch soll kleinen und mittleren Unternehmen Bürokratie abbauen.
Doch die Lockerung hat einen Haken. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt das entscheidende Instrument für den Arbeitsschutz. Fachleute warnen: Auch mit weniger als 50 Mitarbeitern kann die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten nötig sein – wenn spezifische Risiken vorliegen.
Zur Unterstützung bietet die BGHM am 1. Juli 2026 in Saarbrücken ein Grundlagenseminar an. Es richtet sich speziell an Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten. Weitere Termine folgen im zweiten Halbjahr.
Hitzestress am Arbeitsplatz: Was jetzt zählt
Die sommerlichen Temperaturen stellen Betriebe vor neue Herausforderungen. Eine ganzheitliche Strategie ist gefragt. Experte Alexander Gimbel empfiehlt angepasste Trinkkultur, leichte Ernährung und organisatorische Anpassungen wie frühes Lüften oder Gleitzeitmodelle.
Die IG Metall warnte am 19. Juni vor Ventilatoren in Großraumbüros. Die Gefahr: Zugluft und aufgewirbelter Staub und Pollen belasten Allergiker. Besser seien bauliche Maßnahmen wie Jalousien und nächtliches Auskühlen der Räume.
Ob Hitzestress oder Ergonomie – die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Fundament für einen sicheren Betrieb. Mit diesen praxiserprobten Vorlagen und Checklisten erstellen Sie rechtssichere Dokumente, die jeder behördlichen Prüfung standhalten. Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Auch im Baugewerbe wird der Ruf nach verbindlichen Standards lauter. Die Gewerkschaft BAU-HOLZ forderte am 25. Juni, Hitzeschutz als festes Vergabekriterium bei öffentlichen Ausschreibungen zu verankern. Eine Novelle des Bundesvergabegesetzes ermöglicht das bereits.
Krankenstand: Große Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten
Aktuelle Daten aus Nordrhein-Westfalen zeigen deutliche Diskrepanzen. 2022 lag die Krankenstandsquote bei Tarifbeschäftigten bei 8,33 Prozent, bei Beamten bei nur 6,75 Prozent. Bundesweit fehlten Tarifbeschäftigte durchschnittlich 23,97 Tage, Beamte 21,63 Tage.
Innovative Lösungen sollen gegensteuern. Am 18. Juni wurde an der Universität Witten/Herdecke der Wittener Preis für Gesundheitsvisionäre verliehen. Ausgezeichnet wurden unter anderem ShoeCommerce für eine 3D-Fußvermessung und DermaPurge.
Die Industrie treibt technische Hilfsmittel voran. Neue Exoskelette für die Montage von Photovoltaikanlagen sollen Rückenbelastungen reduzieren. Die passiven Systeme sind mittlerweile auch mit Absturzsicherungen kombinierbar.
Viele Unternehmen unterschätzen die gesetzlichen Pflichten bei der Dokumentation von Gefährdungen am Arbeitsplatz, was im Ernstfall teuer werden kann. Dieser kostenlose Experten-Report deckt die sieben häufigsten Irrtümer auf und zeigt Ihnen den Weg zur rechtssicheren GBU. Diese 7 Irrtümer zur Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen
Weiterbildung und Prävention im Fokus
Ein Webinar der IST-Hochschule für Management am 8. Juli 2026 zeigt, wie Betriebe systematische Prozesse im betrieblichen Gesundheitsmanagement umsetzen. Prof. Dr. Martin Lange vermittelt den PDCA-Zyklus für strategische und operative Ziele.
Medizinische Fachgesellschaften wie die DGVS fordern mehr Präventionsforschung. Im Exzellenzcluster ImmunoPreCept wird untersucht, warum manche Menschen trotz Risikofaktoren gesund bleiben. Ziel: neue Schutzmechanismen für die breite Bevölkerung.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet zudem das digitale Programm „KlimaChecker“. Es soll frühzeitig das Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Gesundheit schärfen.
