Shakira gewinnt: 55 Millionen Euro Steuernachzahlung zurück
05.06.2026 - 12:33:52 | boerse-global.de
Jetzt bekam sie vor Gericht recht. Das Urteil zeigt: Bei der steuerlichen Ansässigkeit zählt mehr als nur die 183-Tage-Regel.
Lebensmittelpunkt: Shakira gewinnt – Behörden legen Berufung ein
Mitte Mai 2026 sprach ein spanisches Gericht Shakira vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei. Die Künstlerin muss keine Strafzahlungen leisten, erhält sogar 55 Millionen Euro plus Zinsen zurück. Zuvor hatte sie für den Zeitraum 2012 bis 2014 bereits 24,5 Millionen Euro akzeptiert.
Die Richter betonten: Die 183-Tage-Regel allein entscheidet nicht über den steuerlichen Lebensmittelpunkt. Entscheidend sind das wirtschaftliche Interesse und der soziale Fokus einer Person. Die spanischen Steuerbehörden kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.
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Zweitwohnsitzsteuer: Grünen-Chef Banaszak unter Druck
Auch in Deutschland sorgen Wohnsitzfragen für Ärger. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak. Vorwurf: Er soll seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt haben.
Banaszak räumte ein, seine Angaben nach mehreren Umzügen nicht rechtzeitig aktualisiert zu haben, und kündigte eine Nachzahlung an. In Berlin liegt die Zweitwohnungsteuer seit 2019 bei 15 Prozent der Nettokaltmiete – seit 2025 sogar bei 20 Prozent. Der Fall zeigt: Wer umzieht, muss seine Meldedaten konsequent mit den Finanzbehörden abgleichen.
Profisportler: Prämien aus Ausrüsterverträgen bleiben steuerfrei
Das Finanzgericht Düsseldorf brachte am 31. März 2026 Klarheit für Profisportler. Leistungsbezogene Sportprämien aus Ausrüsterverträgen sind keine gewerblichen Einkünfte, sondern sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Die Gewerbesteuerpflicht entfällt.
Zusätzlich entschieden die Richter: Die unentgeltliche Überlassung von Sportartikeln ist als Arbeitsmittel zu werten – kein Einnahmecharakter. Eine wichtige Orientierung für Sportler und Berater bei der Strukturierung von Sponsoringeinnahmen.
Vorsteuerabzug: Mehr Liquidität für Unternehmen
Das Europäische Gericht (EuG) lockerte am 11. Februar 2026 die formalen Hürden. Ein Vorsteuerabzug ist bereits in dem Monat zulässig, in dem die Leistung erbracht wurde – sofern die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt.
Bisher scheiterte der Abzug oft daran, dass die Rechnung zwingend am Monatsende vorliegen musste. Branchenanalysten sehen darin das Ende unnötiger Formalismen im Umsatzsteuerrecht. Unternehmen profitieren von schnelleren Rückerstattungen.
Die neuen Lockerungen beim Vorsteuerabzug bieten Unternehmen echte Liquiditätsvorteile, erfordern aber auch eine fehlerfreie Handhabung der Umsatzsteuer. In diesem kostenlosen PDF-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Voranmeldungen korrekt abgeben und den Vorsteuerabzug rechtssicher für sich nutzen. Kostenlosen Umsatzsteuer-Ratgeber hier sichern
DFB wechselt Finanzamt – Opposition fordert Aufklärung
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekommt eine neue Zuständigkeit: Vom Finanzamt Frankfurt geht es zum Finanzamt Bad Homburg. Der DFB betont, den Wechsel nicht selbst initiiert zu haben.
Vor dem Hintergrund früherer Auseinandersetzungen wie der Bandenwerbung-Affäre fordern Oppositionsparteien im hessischen Landtag Aufklärung. Der Haushaltsausschuss tagt am 10. Juni 2026 zu dem Thema.
Steuerkanzlei ohne Examen: Geldstrafe für Fälscher
Das Amtsgericht Dillingen verurteilte einen Mann zu einer Geldstrafe. Er hatte nach dem Tod seines Vaters die Steuerkanzlei zwei Jahre lang ohne Examen weitergeführt – und dabei Unterschriften gefälscht. Die Botschaft: Fachliche Qualifikation bleibt zwingende Voraussetzung für den Kanzleibetrieb.
Krypto: Strengere Regeln ab 2026
Anleger müssen sich auf mehr Überwachung einstellen. Ab 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie DAC8 Krypto-Dienstleister zur Meldung von Transaktionsdaten an die Finanzbehörden.
Bereits jetzt gilt: Eine einjährige Haltefrist für steuerfreie Gewinne, Freigrenze bei 1.000 Euro. Der Tausch von Kryptowährungen untereinander gilt als steuerpflichtige Veräußerung.
Ausblick: Einkommensteuerreform ab 2027
Die Bundesregierung plant eine Entlastung für Gering- und Mittelverdiener. Ab 1. Januar 2027 soll die Reform greifen. Für 2026 ist der Grundfreibetrag bereits auf 12.348 Euro festgesetzt.
Die Finanzierung ist noch offen. Zur Diskussion stehen eine Anhebung der Reichensteuer und eine Reform des Ehegattensplittings – um Fehlanreize am Arbeitsmarkt zu reduzieren.
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