SFDR, Impact

SFDR 2.0: EU führt Impact Investing offiziell ein – drei neue Kategorien

28.05.2026 - 11:25:46 | boerse-global.de

Die EU führt mit der SFDR 2.0 drei neue Fonds-Kategorien ein und ersetzt die alten Artikel-8- und -9-Bezeichnungen.

SFDR 2.0: EU führt Impact Investing offiziell ein – drei neue Kategorien - Foto: über boerse-global.de
SFDR 2.0: EU führt Impact Investing offiziell ein – drei neue Kategorien - Foto: über boerse-global.de

Mit der geplanten SFDR 2.0 führt Brüssel erstmals offiziell den Begriff des Impact Investing ein – ein Paradigmenwechsel für die Branche.

Aus für Artikel 8 und 9: Drei neue Kategorien kommen

Der vom Europäischen Parlament Ende April 2026 vorgelegte Entwurf sieht die Abschaffung der bekannten Bezeichnungen „Artikel 8" und „Artikel 9" vor. Stattdessen führt die EU-Kommission drei neue Produktkategorien ein: „ESG Basics", „Transition" und „Sustainable".

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Die Kategorie „Sustainable" soll künftig jene Fonds aufnehmen, die bisher unter Artikel 9 fielen – also die strengsten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. „Transition" richtet sich an Anlagen, die sich auf dem Weg zu grüneren Zielen befinden. „ESG Basics" bildet das Fundament für Fonds, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren berücksichtigen, ohne die strengeren Anforderungen der höheren Kategorien zu erfüllen.

Branchenbeobachter wie Eric Prüßner von Advanced Impact Research sprechen von einem Meilenstein für die Branche. Allerdings, so Prüßner, ließen die bisherigen Level-1-Grundsätze noch viele technische Details offen. Ungeklärt sind unter anderem die genauen Anforderungen an glaubwürdiges Engagement, die Struktur von Transformationsplänen und die konkreten Ausschlusskriterien.

Messbarer Fortschritt: Unternehmen werden datenaffiner

Die Regulierungsreform fällt in eine Zeit zunehmender Professionalisierung der Wirkungsmessung. Branchendaten zeigen: 80 Prozent der Organisationen messen ihre Wirkung inzwischen auf Portfolioebene. Auch das Engagement der Führungsebene hat sich deutlich verbessert.

Nutzen 2023 noch 44 Prozent der Vorstände Wirkungsdaten für ihre Entscheidungen, waren es 2025 bereits 73 Prozent. Dennoch bleiben Schwachstellen. Das schwächste Glied in der Wirkungsmessung ist die Exit-Planung – nur rund ein Drittel der Organisationen adressiert diesen Bereich. Und lediglich 17 Prozent der Unternehmen integrieren systemische Veränderungen in ihre zugrunde liegenden „Theory of Change"-Modelle.

Zeitplan: Zweijährige Übergangsfrist

Die Umstellung erfolgt nicht über Nacht. Der Entwurf sieht eine 24-monatige Übergangsfrist vor, damit Fondsmanager ihre Produkte neu klassifizieren und an die erweiterten Offenlegungspflichten anpassen können. Marktanalysten rechnen mit einer vollständigen Anwendung der SFDR 2.0 frühestens 2028.

Bis dahin steht die Branche vor einer komplexen Aufgabe: Die neuen Regeln sollen Greenwashing verhindern, ohne Kapital vom Impact-Investing-Markt fernzuhalten. Besonders knifflig bleibt die Messung der Auswirkungen auf planetare Grenzen – etwa beim Thema Biodiversität.

Weitere Diskussionen zu den Standards sind für Anfang Juni 2026 bei Branchenworkshops in Brüssel geplant.

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