Selbstständige: Pflicht zur Rentenversicherung ab sofort
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 08:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Höhere Bezüge für Millionen Rentner
Seit dem 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittseinkommen bedeutet das rund 77,85 Euro mehr brutto im Monat – insgesamt etwa 1.913 Euro.
Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Wer seine Rente vor April 2004 angetreten hat, bekam die Erhöhung bereits Ende Juni. Neurentner müssen sich bis Ende Juli gedulden.
Auch die Freibeträge für die Witwenrente wurden angepasst. Seit dem 1. Juli liegt der Freibetrag bei 1.122,53 Euro monatlich – ein Plus von 46 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen weitere 238,11 Euro hinzu.
Wichtig zu wissen: Wer sein Einkommen bewusst reduziert, um Rentenkürzungen zu vermeiden, handelt oft wirtschaftlich nachteilig. Nur 40 Prozent des Mehreinkommens oberhalb des Freibetrags werden auf die Witwenrente angerechnet.
Steuerlich gilt für den Rentenjahrgang 2026 ein Besteuerungsanteil von 82,5 Prozent. Dieser steigt bis 2058 schrittweise auf 100 Prozent. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro.
Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige
Ein Beschluss der Regierungskoalition aus Juli 2026 verändert die Lage für Selbstständige grundlegend. Künftig müssen alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der monatliche Regelbeitrag: 735,63 Euro.
Für bereits tätige Selbstständige gibt es eine Opt-out-Option. So bleiben bestehende Vorsorgestrukturen geschützt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung des Rentensystems angesichts des demografischen Wandels.
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Parallel dazu bietet die Rürup-Rente weiterhin steuerliche Vorteile. Beiträge bis zu 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (Verheiratete) sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart eine Einzahlung von 15.000 Euro rund 6.300 Euro Steuern. Der Besteuerungsanteil bei späterer Auszahlung liegt für 2026 bei 84 Prozent.
Für 2027 ist ein spezielles Altersvorsorgedepot geplant. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es eine staatliche Zulage von bis zu 540 Euro. Ungeförderte Einzahlungen sind bis zu 11.880 Euro pro Jahr möglich – versteuert wird erst bei der Auszahlung.
Steuerreform: Mehrbelastung für Spitzenverdiener
Im Bereich der Immobilienbewirtschaftung bleibt die Besteuerung von Mieteinnahmen ein zentraler Renditefaktor. 2026 werden Mieteinnahmen nach Abzug der Werbungskosten mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Bei einer Jahreskaltmiete von 12.000 Euro und einem Überschuss von 4.000 Euro fallen bei 35 Prozent Steuersatz rund 1.400 Euro an. Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bleibt ein wichtiges Instrument zur Steuerreduzierung, besonders bei Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer.
Die geplante Steuerreform sieht vor, den Grundfreibetrag von 12.348 auf 12.900 Euro anzuheben. Niedrige und mittlere Einkommen sollen entlastet werden. Spitzenverdiener müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen. Die Reichensteuer steigt von 45 auf 47 Prozent – allerdings erst ab einem Einkommen von 280.000 Euro (bisher 277.826 Euro).
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Langfristige Perspektiven: Rente mit 67,5?
Eine Rentenkommission hat Vorschläge zur Stabilisierung der Sozialsysteme vorgelegt. Dazu gehören die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren und eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung.
Konkret: Das Renteneintrittsalter könnte zwischen 2031 und 2041 schrittweise auf 67,5 Jahre steigen. Führende Regierungsmitglieder unterstützen die Pläne. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet mit einer jährlichen Haushaltsentlastung von rund zehn Milliarden Euro.
Für Geringverdiener im Ruhestand bleibt das Wohngeld eine wichtige Stütze. Alleinstehende mit einer Bruttorente von etwa 1.000 Euro können je nach Wohnort und Mietstufe zwischen 200 und über 400 Euro monatlich beantragen. Ab 2027 steigen die Zuzahlungen bei Krankenkassen auf 15 Prozent der Kosten. Die Belastungsgrenzen von zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens bleiben als Schutzmechanismus bestehen.
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