Selbstständige Mütter: Linke will U2-Umlage auf sie ausweiten
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Linke-Fraktion setzt sich für eine grundlegende Reform der Absicherung von selbstständigen Frauen rund um die Geburt ein. In einem Bundestagsantrag mit der Drucksache 21/8461 fordert die Fraktion die Einführung verbindlicher Mutterschutzregelungen für Selbstständige, um diese rechtlich besser abzusichern, wie aus einem Bericht vom 9. Oktober 2026 hervorgeht. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, bestehende Schutzlücken im Sozialrecht zu schließen.
Lücken im bestehenden Mutterschutzrecht
Nach Angaben der Linke-Fraktion erfasst das derzeitige Mutterschutzgesetz im Wesentlichen abhängig Beschäftigte. Gesetzliche Instrumente wie behördliche Beschäftigungsverbote oder die Fortzahlung des Arbeitsentgelts setzen zwingend ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis voraus. Angestellte erhalten regulär 13 Euro pro Tag an Mutterschaftsgeld, ergänzt durch die Aufstockung durch den Arbeitgeber nach § 20 des Mutterschutzgesetzes.
Für Selbstständige greift diese Regelung bisher nicht. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht lediglich bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch. In diesem Fall liegt die Leistung bei 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Bei privaten Krankenversicherungen existiert dagegen keine standardisierte Leistung.
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Die Fraktion verweist auf Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung aus dem Jahr 2024, wonach jährlich rund 27.000 Selbstständige von einer Geburt betroffen sind. Zudem verpflichtet Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU die Mitgliedstaaten dazu, angemessene Mutterschaftsleistungen für eine Erwerbsunterbrechung von mindestens 14 Wochen zu gewährleisten.
Erweiterung des U2-Umlageverfahrens gefordert
Kern des Antrags ist die Ausweitung des bewährten U2-Umlageverfahrens auf Selbstständige. Damit sollen gesonderte Tarife für Krankengeld oder Krankentagegeld zur Absicherung der Mutterschaft überflüssig werden. Die Linke-Fraktion verlangt zudem, neben dem Ausgleich von Einkommensrückgängen auch betriebliche Fixkosten zu berücksichtigen und die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung in die Neuregelung einzubinden.
Dass in der Praxis erhebliche Risiken bestehen, untermauert eine Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT). Der Untersuchung zufolge arbeiteten 89 Prozent der befragten selbstständigen Handwerkerinnen unter Bedingungen, die bei Angestellten ein formales Beschäftigungsverbot zur Folge gehabt hätten. Mehr als die Hälfte der Befragten nahm die berufliche Tätigkeit zudem innerhalb von vier Wochen nach der Entbindung wieder auf.
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Debatte über die praktische Umsetzung
Die Diskussion um den Schutz selbstständiger Mütter reicht über die Oppositionsfraktion hinaus. Zuvor hatte bereits die Tischlermeisterin Johanna Röh mit einer Petition über 100.000 Unterschriften für einen gesetzlichen Mutterschutz gesammelt, woraufhin sich der Bundestag mit dem Thema befasste.
Aus den Reihen der Koalition sprach sich die SPD-Abgeordnete Sarah Lahrkamp für eine praktikable Gesamtlösung aus, während die Grünen-Abgeordnete Nina Stahr auf die Komplexität einer solchen Umsetzung hinwies.
Bislang bleibt die Rechtslage unverändert, eine gesetzliche Neuregelung steht weiterhin offen. Der aktuelle Antrag der Linken soll nun federführend an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.

