SEC modernisiert Transferagenten-Regeln: Blockchain wird primäres Register
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat Anfang September 2026 einen Vorschlag zur umfassenden Überarbeitung der Regeln für Transferagenten vorgelegt. Mit dem Dokument Release 34-106246 wird angestrebt, die Nutzung von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) rechtlich abzusichern.
Kern der Neuerung ist, dass die Blockchain künftig ganz oder teilweise als primäres Wertpapierregister, das sogenannte Master Securityholder File, dienen darf. Eine zusätzliche, separate Off-Chain-Datenbank wäre damit für Marktteilnehmer nicht mehr zwingend erforderlich.
Modernisierung nach vier Jahrzehnten
Diese Initiative markiert die erste substanzielle Aktualisierung des Regelwerks für Transferagenten seit den frühen 1980er-Jahren. Ziel der Behörde ist es, die Effizienz im Wertpapierverkehr zu steigern und die Rechtsunsicherheit bei tokenisierten Vermögenswerten zu verringern.
Bisher führte die Notwendigkeit einer doppelten Registerführung – sowohl auf der Blockchain als auch in einer traditionellen Datenbank – häufig zu administrativen Redundanzen.
Branchenexperten wie Cohen vom Unternehmen Centrifuge wiesen darauf hin, dass die bisherige Zwei-Ledger-Struktur durch den Vorschlag in einen effizienteren Ein-Schritt-Prozess überführt werden könnte. Dies würde insbesondere im Falle einer Insolvenz helfen, bestehende Unklarheiten in der Abwicklung zu beseitigen. Zudem wird erwartet, dass der Vorschlag dazu beitragen kann, die Rechtsunsicherheit bei tokenisierten Wertpapieren insgesamt zu reduzieren.
Neue regulatorische Anforderungen und Compliance
Der Vorschlag sieht die Einführung spezifischer neuer Regeln vor, um den technologischen Wandel abzusichern. Die geplante Rule 17ad-30 schreibt vor, dass Transferagenten ein von ihrem Board genehmigtes Compliance-Programm etablieren müssen, welches einer jährlichen Prüfung unterzogen wird.
Mit der neuen Rule 17ad-31 soll zudem ein Safe-Harbor-Mechanismus für sogenannte Restrictive Legends geschaffen werden, der sich auf Rechtsgutachten (Counsel-Opinion) stützt.
Die SEC hat mit Release 34-106246 vorgeschlagen, Blockchain ganz oder teilweise als primäres Wertpapierregister zuzulassen — eine separate Off-Chain-Datenbank wäre dann nicht mehr zwingend. Für Compliance-Verantwortliche stellt sich die Frage, welche Pflichten aus der geplanten Rule 17ad-30 und den neuen TA-2-Angaben auf sie zukommen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet den Vorschlag, die Fristen und die offenen Punkte sachlich ein. Kostenlosen Leitfaden zur SEC-Registerreform anfordern
Auch die administrativen Abläufe und Meldepflichten werden angepasst:
- Die Wirksamkeit des Formulars TA-1 soll sich nach dem Einreichen von 30 auf 45 Tage verlängern.
- Für Korrekturen am Formular TA-2 ist eine Frist von 60 Tagen vorgesehen.
- Die bisherige Rule 17ad-4 soll aufgehoben werden.
In der neuen Fassung des Formulars TA-2 müssten Transferagenten zudem detaillierte Angaben zur DLT-Nutzung machen. Dies umfasst die Meldung der eingesetzten Tokenisierungsanbieter sowie die Anzahl der tokenisierten Emissionen, wobei präzise zwischen Emittenten- und Drittanbieter-Modellen unterschieden werden muss.
Erhalt bewährter Kontrollmechanismen
Trotz der technologischen Öffnung hält die SEC an wesentlichen Sicherheitsstandards fest. Ein Transfer Agent muss weiterhin die exklusive Kontrolle über die Register behalten. Auch an den Anforderungen zur Transparenz ändert sich wenig: Der vollständige Name sowie die Postadresse der Anteilsinhaber bleiben Pflichtangaben.
Identitätsprüfungen und Transferbeschränkungen behalten ihre Gültigkeit, da tokenisierte Assets weiterhin den regulierten Regeln für Besitz und Übertragung unterworfen bleiben.
Marktimpulse und Fristen
Die Branche erwartet durch die Reform deutliche Beschleunigungen in der Abwicklung. Laut Delanoue, CEO von Fairmint, könnte die Bearbeitungszeit im Postverkehr durch die neuen Regelungen von aktuell drei bis fünf Tagen auf lediglich einen Tag sinken.
Die bisherige Zwei-Ledger-Struktur bei tokenisierten Wertpapieren gilt als redundant und lässt im Insolvenzfall Abwicklungsfragen offen. Der SEC-Vorschlag könnte diesen Ein-Schritt-Prozess ermöglichen — doch bis zur Kommentierungsfrist Anfang November bleibt die Rechtslage vorläufig. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihr Register- und Abwicklungsmodell heute darauf vorbereiten. Leitfaden zur Registerführung jetzt sichern
Während die SEC den Vorschlag zur Diskussion stellt, bereiten sich Marktteilnehmer bereits auf die Umsetzung vor. So plant Wells Fargo im Rahmen eines Partnernetzwerks von 17 Firmen für den Herbst 2026 ein Projekt für tokenisierte grenzüberschreitende Einlagen.
Interessierte Kreise können den Vorschlag kommentieren. Die entsprechende Frist endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register, was nach derzeitigem Stand den 3. November 2026 markiert. Die Kommentierungsphase wird voraussichtlich bis Anfang November 2026 andauern.
