Schwerbehinderung, Zuzahlungen

Schwerbehinderung: Zuzahlungen steigen ab 2027 auf 15 Euro

18.06.2026 - 14:03:31 | boerse-global.de

Ab 2027 steigen Zuzahlungen für Schwerbehinderte, während ein digitaler Ausweis kommt. Gerichtsurteile stärken zudem die Rechte von Versicherten.

Schwerbehinderung: Neue Regeln, höhere Zuzahlungen und digitale Ausweise ab 2027
Schwerbehinderung - Ein Nahaufnahme eines modernen, elektrischen Rollstuhls mit glänzenden Oberflächen, der technologische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab 2027 steigen die Zuzahlungen, gleichzeitig soll ein digitaler Schwerbehindertenausweis kommen. Mehrere Gerichtsurteile stärken zudem die Rechte von Versicherten.

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes stockt

In dieser Woche wurde bekannt: Eine geplante Beweislasterleichterung für Betroffene wurde aus dem Kabinettsentwurf gestrichen. Sozialverbände kritisieren den Schritt scharf. Menschen mit Behinderung müssen damit weiterhin Benachteiligungen vollständig selbst nachweisen.

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Die Reform verpflichtet Bundesbehörden zum barrierefreien Umbau bis 2035. Eine vollständige Barrierefreiheit ist bis 2045 geplant. Der Bundestag berät am 22. Juni 2026 öffentlich über das Gesetz.

Höhere Zuzahlungen ab 2027

Versicherte müssen sich auf Mehrkosten einstellen: Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen auf 7,50 Euro Minimum und 15 Euro Maximum. Parallel dazu plant die Bundesregierung einen digitalen Schwerbehindertenausweis. Das Projekt läuft von 2026 bis 2029 und setzt auf die EUDI-Wallet.

Aktuelle Freibeträge und Entlastungen

Für 2026 gelten feste Grenzen:

  • Belastungsgrenze GKV: 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 Prozent
  • Freibeträge: 7.119 Euro für Partner, 9.756 Euro pro Kind

Die steuerlichen Pauschbeträge staffeln sich nach dem Grad der Behinderung (GdB):

  • GdB 50: 1.140 Euro
  • GdB 100: 2.840 Euro
  • Merkzeichen H oder Bl: bis zu 7.400 Euro

Auch bei Fahrtkosten gibt es Entlastungen. Ab GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G sind 900 Euro absetzbar. Bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit steigt der Betrag auf 4.500 Euro.

Gerichte stärken Versichertenrechte

Mehrere Urteile aus den vergangenen Monaten verbessern die Position von Betroffenen. Das Bayerische Landessozialgericht entschied Mitte Mai: Krankenkassen dürfen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei Beitragsrückständen weder sperren noch einziehen. Ein Ruhen der Leistungen lasse sich technisch nicht auf der Karte vermerken.

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Bei Mobilitätshilfen konkretisierten Gerichte die Ansprüche:

  • Elektrische Zuggeräte: Das Sozialgericht Köln verurteilte eine Kasse zur Kostenübernahme für ein Rollstuhl-Bike. Die Begründung: Solche Geräte fördern die Selbstständigkeit, da sie oft ohne fremde Hilfe angekoppelt werden können.
  • Prothesen: Das Landessozialgericht Hessen ordnete die Finanzierung einer 17.600 Euro teuren Silikon-Finger-Handprothese an. Sie verbessere die Greiffunktion im Alltag und Beruf erheblich.
  • Assistenzhunde: Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied im März 2026: Die Ausbildung eines PTBS-Assistenzhundes ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.

Wenn die Kasse nicht alles zahlt

Trotz der rechtlichen Erfolge bleibt die Beschaffung von Hilfsmitteln oft teuer. Krankenkassen übernehmen Kosten nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Ein Basismodell wird vollständig finanziert – etwa bis zu einem Festbetrag von 3.000 Euro.

Leichtere oder faltbare Modelle gelten oft nicht als medizinisch zwingend notwendig. Die Differenz zahlen Versicherte selbst. Und: Das Hilfsmittel bleibt Eigentum der Kasse.

Ab Dezember 2025 gelten zudem strengere Regeln für die Verordnung von Wundprodukten. Die Versorgungsprozesse werden damit weiter formalisiert.

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