Schwerbehinderung, Steuerfreibeträge

Schwerbehinderung 2026: Steuerfreibeträge und Rente um 4,24% erhöht

08.06.2026 - 23:03:32 | boerse-global.de

Ab Juli steigen die Bezüge für Schwerbehinderte um 4,24 Prozent. Zudem winken höhere Steuerfreibeträge und digitale Verfahren.

Schwerbehinderte 2026: Mehr Rente, höhere Freibeträge und neue Rechte
Schwerbehinderung - Eine Hand hält ein Smartphone mit einer digitalen Form. Im Hintergrund ein Kalender mit 2026 und Finanzdiagramme. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Schwerbehinderte Menschen profitieren 2026 von höheren Steuerfreibeträgen, einer Rentenerhöhung und neuen digitalen Verfahren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Der Sommer bringt eine spürbare Rentenerhöhung. Zum 1. Juli steigen die Bezüge um 4,24 Prozent – auch für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Voraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte bleiben gleich: Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre sind nötig.

Wann der Renteneintritt möglich ist

Für den Geburtsjahrgang 1964 und jünger liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei 65 Jahren. Wer früher in Rente will, kann das ab 62 Jahren – dann fallen aber Abschläge von bis zu 10,8 Prozent an.

Ein Blick auf die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigt die Unterschiede: Die durchschnittliche Schwerbehindertenrente lag 2023 bei 1.302 Euro monatlich. Zum Vergleich: Langjährig Versicherte erhielten im Schnitt 1.172 Euro. Der Grund? Bei der Schwerbehindertenrente sind die maximalen Abschläge geringer. Bei der Rente für langjährig Versicherte sind bis zu 14,4 Prozent möglich.

Eine Alternative: die Teilrente. Experten raten dazu, um die Abschläge beim vorzeitigen Ruhestand abzufedern.

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Steuerliche Entlastung: Staffelung nach Behinderungsgrad

Der Behinderten-Pauschbetrag beginnt bei einem GdB von 20 mit 384 Euro. Bei einem GdB von 100 steigt der Betrag auf 2.840 Euro. Wer die Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit), „Bl“ (Blindheit) oder „TBl“ (Taubblindheit) hat, bekommt sogar 7.400 Euro.

Hinzu kommen Fahrtkostenpauschalen: Bei einem GdB von mindestens 80 sind es 900 Euro. Liegen die Merkzeichen „aG“, „H“, „Bl“ oder „TBl“ vor oder die Pflegegrade 4 oder 5, sind bis zu 4.500 Euro drin. Der Pflege-Pauschbetrag liegt zwischen 600 und 1.800 Euro.

Eine wichtige Neuerung: Die GdB-Daten werden jetzt digital an die Finanzämter übermittelt. Das spart lästige Papiernachweise.

Mobilität: Steuerbefreiung oder kostenloser Nahverkehr

Schwerbehinderte können zwischen zwei Optionen wählen: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung oder unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Die jährliche Wertmarke kostet 104 Euro – für Menschen mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ ist sie kostenlos. Ist das Merkzeichen „B“ eingetragen, fährt die Begleitperson gratis mit.

Rundfunkbeitrag: Ermäßigung für bestimmte Merkzeichen

Wer das Merkzeichen „RF“ im Ausweis hat, zahlt nur 6,12 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt: Die Härtefallregelung muss verfassungskonform ausgelegt werden. Rentner mit geringem Einkommen und Wohngeldbezug dürfen nicht schlechter gestellt werden als Sozialleistungsbezieher – sofern die wirtschaftliche Lage vergleichbar ist.

Arbeitsrecht: Mehr Urlaub, mehr Schutz

Das Sozialgesetzbuch IX räumt schwerbehinderten Beschäftigten besondere Rechte ein: fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr, erweiterten Kündigungsschutz und Freistellung von Mehrarbeit.

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