Schweizer Transparenzregister: AG müssen Eigentümer binnen 5 Monaten melden
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 15:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Inkrafttreten des Transparenzgesetzes (TJPG) hat das Schweizer Transparenzregister offiziell den Betrieb aufgenommen. Die neue Datenbank, die unter der Federführung des Bundesamtes für Justiz (BJ) steht, soll einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten. Damit unterliegen zahlreiche Rechtseinheiten in der Schweiz neuen Meldepflichten bezüglich ihrer Eigentumsstrukturen.
Meldepflichten für Schweizer Unternehmen
Vom neuen Gesetz sind insbesondere die meisten Schweizer Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) betroffen. Vereine und Stiftungen sind hingegen von der Meldepflicht ausgenommen. Die betroffenen Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen einmalig im Register zu erfassen und künftige Änderungen zeitnah zu melden.
Als wirtschaftlich berechtigte Personen gelten laut den gesetzlichen Bestimmungen natürliche Personen, die über einen Kapital- oder Stimmrechtsanteil von mindestens 25 % verfügen oder auf andere Weise eine direkte oder indirekte Kontrolle über die Rechtseinheit ausüben.
Die Unternehmen müssen die Identität sowie den Status dieser Personen prüfen. Zu den zu meldenden Daten gehören der Name, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit sowie die Adresse und der Wohnsitzstaat.
Fristen und technische Umsetzung über EasyGov
Die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt über die Plattform EasyGov und ist für die Unternehmen kostenlos. Bevor das System in den regulären Betrieb ging, wurde eine Pilotphase mit rund 2.500 Unternehmen erfolgreich abgeschlossen.
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Für die Erstmeldung gelten je nach Art der Rechtseinheit unterschiedliche Übergangsfristen. Diese bewegen sich in einem Rahmen von einem Monat bis zu zwei Jahren.
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurden spezifische Zeitfenster definiert: Aktiengesellschaften haben in der Regel 5 Monate Zeit für die Meldung, während für GmbHs eine Frist von 6 Monaten vorgesehen ist. Kürzere Fristen kommen zur Anwendung, wenn das Unternehmen einer ordentlichen Revision unterliegt.
Datensicherheit und eingeschränkter Zugriff
Im Gegensatz zu ähnlichen Registern in anderen Ländern ist das Schweizer Transparenzregister nicht öffentlich zugänglich. Der Zugriff ist strikt auf Behörden sowie auf Finanzintermediäre und Beratende beschränkt, die spezifische Pflichten nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) zu erfüllen haben.
Das Bundesamt für Justiz betont die hohen Sicherheitsvorgaben für die Datenhaltung. Die Informationen liegen auf einem physischen Server innerhalb der Schweiz in einem gesicherten Netzwerk. Abfragen sind zudem nur in beschränktem Umfang möglich und erfordern eine mehrstufige Authentifizierung der berechtigten Nutzer.
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Fehlende Funktionen und geplante Informationsangebote
Zum Start des Registers sind noch nicht alle technischen Funktionen in vollem Umfang verfügbar. So wurden die Möglichkeit einer Gesamtregisterabfrage sowie das Verfahren für Unterschiedsmeldungen zunächst ausgesetzt.
Das Bundesamt für Justiz plant jedoch, die betroffenen Akteure weiter zu unterstützen. Ab Dezember 2026 sind Webinare vorgesehen, um Unternehmen und Fachkreise über die Details der Registerführung und die korrekte Erfüllung der Meldepflichten zu informieren.
