Schweiz verschärft Sicherheitsgesetze und treibt Digitalisierung voran
25.05.2026 - 07:30:08 | boerse-global.de
Juni 2026 in Kraft – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen und Bürger.
Sicherheit und Grenzkontrolle: Neue Befugnisse für den Bundesrat
Ein zentraler Pfeiler der Juni-Reformen betrifft die nationale Sicherheit. Der Bundesrat erhält die explizite Befugnis, bei Krisen wie einer Pandemie vorübergehend Binnengrenzkontrollen wieder einzuführen oder Einreisebeschränkungen an Flughäfen zu verhängen. Grundlage ist die Angleichung des Schweizer Rechts an den aktualisierten Schengener Grenzkodex, die der Bundesrat im Mai 2026 beschlossen hatte. Auch die Verfahren für Abschiebungen an gemeinsamen Grenzen werden vereinfacht.
Parallel dazu tritt eine Verschärfung des Asylgesetzes in Kraft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und beauftragte Drittanbieter erhalten erweiterte Durchsetzungsbefugnisse in Bundesasylzentren. Dazu gehören die Befugnis, Personen und ihr Gepäck zu durchsuchen, Disziplinarmaßnahmen wie Leistungskürzungen zu verhängen und bei unmittelbarer Gefahr Personen bis zu zwei Stunden vorläufig festzunehmen.
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Nur wenige Tage später, am 12. Juni 2026, folgt die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts, der unter anderem eine verpflichtende biometrische Erfassung und beschleunigte Verfahren für irreguläre Migranten an den Schweizer Grenzen vorsieht.
Verwaltungsdigitalisierung und Militärreform
Ein symbolträchtiger Schritt in die digitale Zukunft: Zum 1. Juni 2026 wird das analoge Militär-Dienstbüchlein offiziell abgeschafft. Alle relevanten Dienstleistungsdaten werden künftig ausschließlich über digitale Plattformen wie den Service Manager für Militär und Zivilschutz verwaltet. Auch die Aufgebote für die obligatorische Schießpflicht erfolgen digital.
Die Struktur der Schweizer Armee wird grundlegend reformiert. Eine neue Verordnung ersetzt die bisherige feste Personalobergrenze durch eine flexible Zielstärke. Festgeschrieben ist eine Mindeststärke von 100.000 Militärangehörigen – ein Schritt, der die volle Einsatzbereitschaft unabhängig von Schwankungen bei der Rekrutierung sicherstellen soll.
Im Gesundheitswesen gelten ab Juni verschärfte Meldepflichten für Inhaber von Arzneimittelzulassungen. Unternehmen müssen ihre Lagerbestände wöchentlich an eine zentrale Melde-stelle übermitteln. Bei Lieferunterbrechungen, die voraussichtlich länger als 14 Tage andauern, ist eine sofortige Meldung mit Angaben zu Ursache und voraussichtlicher Dauer erforderlich.
Arbeitsrecht und Sozialpläne: Strengere Regeln für Unternehmen
Für Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen bringt das Jahr 2026 verschärfte Anforderungen. Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen Sozialplan auszuhandeln, wenn sie innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Mitarbeiter entlassen wollen.
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Im Bundespersonalbereich wurde die automatische Gehaltsprogression zugunsten leistungsabhängiger Erhöhungen abgeschafft. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten für vertrauensarbeitszeitliche Modelle erweitert und neue Regelungen für Auslandseinsätze geschaffen.
Die Kurzarbeitsentschädigung wurde befristet verlängert: Für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026 beträgt die maximale Bezugsdauer 24 statt 18 Monate.
Die Ausweitung der Stellenmeldepflicht, die im Januar 2026 begann, betrifft inzwischen 10,8 Prozent aller Berufe – gegenüber zuvor 6,5 Prozent. Besonders betroffen sind die Branchen Gastronomie, Reinigung und Empfang. Arbeitgeber müssen offene Stellen zunächst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren melden, bevor sie die öffentliche Suche starten.
Grenzüberschreitende Arbeit und Nachhaltigkeitsstandards
Ein Steuerzusatzabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich, das seit Anfang 2026 gilt, schafft einen dauerhaften Rahmen für Homeoffice. Demnach können Arbeitnehmer bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich ihr Steuerstatus ändert – sie bleiben im Land des Arbeitgebers steuerpflichtig. Unterstützt wird dies durch das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Lohn-daten (LEADS).
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung plant der Bundesrat, die Pflicht zur Klimaberichterstattung auf Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern auszuweiten – bisher lag die Schwelle bei 500. Betroffene Firmen müssen maschinenlesbare Berichte und detaillierte Übergangspläne vorlegen, die auf das Schweizer Netto-Null-Ziel 2050 abgestimmt sind.
Ausblick: Komplexe Compliance-Landschaft für Unternehmen
Die Kombination aus digitalen Verwaltungsänderungen im Juni und den umfassenden Arbeitsmarktreformen des Jahres 2026 stellt hohe Anforderungen an das Compliance-Management. Rechtsexperten empfehlen, die internen Lohn- und Personalsoftware-Systeme zu überprüfen, um die Kompatibilität mit den neuen digitalen Melde-pflichten sicherzustellen.
Die erweiterten Befugnisse des SEM und die Angleichung an die Schengen-Grenzregeln bedeuten zudem, dass multinationale Unternehmen mit häufigeren oder strengeren Grenzkontrollen für reisende Mitarbeiter rechnen sollten.
Mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 und der schrittweisen Anhebung des Referenzrentenalters für Frauen auf 65 bleibt die Schweiz in einer Phase des aktiven Wandels. Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen müssen die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen, um Arbeitsverträge und Unternehmensrichtlinien sowohl an Bundesvorgaben als auch an kantonale Lohnindexierungen anzupassen – wie etwa den Genfer Mindestlohn, der Anfang 2026 bei 24,59 Franken pro Stunde lag.
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