Schweiz senkt Steuerschwelle: 150 statt 300 Franken für Rückerstattung
04.06.2026 - 10:41:01 | boerse-global.de
Die Schweiz senkt die Hürden für steuerfreies Einkaufen, Italien führt eine Autobahn-Pannenhilfe ein – und Deutschland erhöht die Abgaben. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Reisende.
Schweiz: Mehr Anreize für Touristen
Der Schweizer Nationalrat hat am 2. Juni mit 128 zu 65 Stimmen beschlossen, die Mindesteinkaufsgrenze für die Mehrwertsteuerrückerstattung von 300 auf 150 Schweizer Franken zu halbieren. Das soll den Tourismus ankurbeln. Finanzministerin Karin Keller-Sutter unterstützte den Vorstoß, die Sozialdemokraten und Grünen stimmten dagegen. Der Vorschlag geht nun in die zweite Kammer.
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Parallel dazu modernisiert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die digitale Zollabwicklung. Seit dem 3. Juni können Reisende in der QuickZoll-App zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze angeben: den regulären Satz von 8,1 Prozent für Elektronik und Kleidung sowie den ermäßigten Satz von 2,6 Prozent für Bücher und Lebensmittel. Bisher galt pauschal der höhere Satz.
Der Erfolg der Digitalisierung ist beachtlich: Waren 2018 noch rund 13.000 Nutzer registriert, stieg die Zahl bis 2025 auf über 192.000. Allein im vergangenen Jahr spülte das System 13 Millionen Franken in die Staatskasse.
Italien: Maut-Rückerstattung mit Hürden
Seit dem 1. Juni können Autofahrer in Italien bei erheblichen Staus einen Teil der Maut zurückfordern. Bei Verzögerungen von zehn Minuten pro 100 Kilometer gibt es eine Teilrückerstattung, ab zwei Stunden Verspätung die komplette Maut.
Doch der ADAC kritisiert das Verfahren als bürokratisch. Die Abwicklung läuft ausschließlich über eine App, die eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) erfordert – für ausländische Touristen kaum zu beschaffen. Zudem sind Staus durch Unfälle, Extremwetter oder Baustellen von der Regelung ausgenommen. Das System soll bis Dezember 2026 voll einsatzbereit sein.
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Deutschland und Europa: Steuern steigen, Airlines zögern
Die Steuerlandschaft für Reisende verändert sich rasant:
Niederlande: Seit Januar gilt für Übernachtungen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 21 Prozent statt bisher 9 Prozent. Camping bleibt ermäßigt. Ab Juli kommt zudem eine kilometerbasierte Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Stuttgart: Die Stadt erhebt eine pauschale Übernachtungssteuer von drei Euro pro Nacht – für Hotels, Ferienwohnungen und Buchungsplattformen gleichermaßen.
Luftverkehr: Eurowings-Chef Max Kownatzki kündigte an, die ab Juli geplante Senkung der Luftverkehrssteuer um 2,50 Euro auf Kurzstrecken nicht vollständig an die Kunden weiterzugeben. Grund seien massiv gestiegene Kerosinkosten. Derzeit gebe die Airline nur etwa die Hälfte der Mehrkosten an die Passagiere weiter.
Kroatien: Die Regierung erwägt, die pauschale Bettensteuer für Ferienwohnungen ab Januar 2027 zu erhöhen. In beliebten Urlaubsorten wie Dubrovnik und Split könnte sie von 100 auf 150 Euro pro Bett steigen – ein Plus von 50 Prozent.
Die europäischen Regulierungsbehörden verfolgen eine Doppelstrategie: Steueranreize für den Einzelhandel bei gleichzeitigen Mehreinnahmen durch Infrastrukturabgaben. Das Ziel: Touristenströme lenken und steigende Betriebskosten auffangen.
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