Schwarzarbeit, Zoll

Schwarzarbeit: Zoll leitet 6.121 Verfahren ein – Kontrollen verschärft sich

25.05.2026 - 23:30:21 | boerse-global.de

Großrazzien in Berlin und Rheinland-Pfalz sowie ein Urteil in Bayern zeigen: Der Zoll verschärft die Kontrollen gegen Schwarzarbeit massiv.

Schwarzarbeit: Zoll leitet 6.121 Verfahren ein – Kontrollen verschärft sich - Foto: über boerse-global.de
Schwarzarbeit: Zoll leitet 6.121 Verfahren ein – Kontrollen verschärft sich - Foto: über boerse-global.de

Großrazzien in Berlin und Rheinland-Pfalz sowie ein hartes Urteil in Bayern zeigen: Der Zoll geht massiv gegen illegale Beschäftigung vor. Die Kontrollen haben sich deutlich verschärft.

Razzia in Neukölln: Polizei, Zoll und Steuerfahndung im Großeinsatz

Am vergangenen Sonntag führten Ermittler eine koordinierte Großrazzia im Berliner Bezirk Neukölln durch. Ziel der Aktion war die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Ein gemeinsames Einsatzkommando aus Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Jobcenter durchsuchte mehrere Objekte. Sogar der Regierende Bürgermeister Kai Wegner ließ sich vor Ort über die Maßnahmen informieren.

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Die Beamten stellten diverse Steuerverstöße fest, beschlagnahmten illegale Waren und sicherten Beweise für Sozialbetrug. Besonders brisant: Unbekannte brachen während des Einsatzes in ein verschlossenes, unmarkiertes Fahrzeug der Zollfahndung ein und stahlen einen Rucksack mit privaten Gegenständen und Dienstunterlagen. Die Berliner Polizei ermittelt nun wegen besonders schweren Diebstahls. Trotz dieses Zwischenfalls konnten die Ermittler vier illegale Spielautomaten sicherstellen und zahlreiche Verstöße dokumentieren.

Parallel dazu kontrollierte das Hauptzollamt Koblenz Baustellen in Koblenz, Mainz und Trier. Rund 90 Zollbeamte überprüften den Status von mehr als 270 Personen. Im Fokus standen Verstöße gegen Sozialversicherungsbeiträge, den Mindestlohn und sogenannte Scheinselbstständigkeit. Das Ergebnis: 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Harte Strafe für Gastronomen: Dreieinhalb Jahre Haft

Das Landgericht Traunstein verurteilte am 20. Mai einen Gastronomen aus Rosenheim zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Der Mann wurde wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels mit ausländischen Staatsangehörigen in sieben Fällen und Schwarzarbeit in 28 Fällen schuldig gesprochen. Zusätzlich zur Haftstrafe muss er über 215.000 Euro zahlen. Der gesamte finanzielle Schaden wird auf knapp 400.000 Euro geschätzt.

Die Risiken für Arbeitgeber sind enorm: Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, riskiert bis zu fünf Jahre Gefängnis. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Auch private Auftraggeber haften – mit potenziellen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Ab einer Geldstrafe von 2.500 Euro droht zudem ein Eintrag ins Wettbewerbsregister, der öffentliche Aufträge unmöglich macht.

Mindestlohn steigt weiter – DIHK warnt

Die verschärften Kontrollen fallen in eine Zeit des Umbruchs. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde – ein Anstieg um 8,4 Prozent gegenüber den vorherigen 12,82 Euro. Für Januar 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigt sich besorgt über das Tempo der Anhebungen. Laut DIHK-Umfragen wollen rund 40 Prozent der Unternehmen ihre Preise erhöhen, um die höheren Lohnkosten auszugleichen. 13 Prozent denken über Personalabbau nach. Diese wirtschaftlichen Belastungen fallen zusammen mit einer dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent – Einsparungen, die jedoch nicht immer an die Kunden weitergegeben werden.

Streit um Arbeitszeit: Merz gegen Bas

Neben den Lohnfragen gewinnt eine grundsätzliche Debatte über die Arbeitszeit an Fahrt. Kanzler Friedrich Merz verteidigt die geplanten Reformen zur Abschaffung der starren täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer flexibleren Wochengrenze. Arbeitsministerin Bärbel Bas zeigt sich skeptisch und distanziert sich von einer pauschalen Abschaffung. Die Gewerkschaften DGB und NGG drohen mit Protesten. Ein Forschungsergebnis des Hugo-Sinzheimer-Instituts deutet darauf hin, dass die Reform theoretisch Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden ermöglichen könnte. Ein Gesetzesentwurf wird für Anfang Juni erwartet.

Kontrolldichte steigt: Jede vierte Prüfung deckt Verstöße auf

Die jüngsten Aktionen sind Teil einer verschärften Strategie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die Statistik für 2025 spricht eine deutliche Sprache: Bundesweit leitete die FKS 6.121 Verfahren ein. Im Durchschnitt decken Zollbeamte bei jeder vierten Kontrolle einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz auf.

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Die Rechtslage ist komplex. Allein beim Arbeitszeitbegriff existieren drei unterschiedliche Definitionen: eine für den Arbeitsschutz, eine für die Vergütung und eine für die Mitbestimmung des Betriebsrats. Aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs setzen die deutschen Standards zusätzlich unter Druck – etwa mit der Entscheidung, dass Rückreisen von Dienstreisen als Arbeitszeit zu werten sind, wenn der Arbeitgeber konkrete Anweisungen gibt.

Ausblick: Was kommt auf Unternehmen zu?

Das regulatorische Umfeld bleibt in Bewegung. Unternehmen müssen sich auf die nächste Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro im Januar 2027 vorbereiten und gleichzeitig den Gesetzesentwurf zur Arbeitszeitflexibilität im Blick behalten.

Für Arbeitnehmer gilt: Die Verjährungsfrist für Mindestlohnansprüche beträgt drei Jahre. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018 stellte zudem klar, dass vertragliche Ausschlussklauseln gegenüber Mindestlohnansprüchen in der Regel unwirksam sind. Die Botschaft der Behörden ist eindeutig: Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit harten Konsequenzen rechnen.

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